Vater Staat möchte etwas an einer Erbschaft verdienen. Immerhin sieht er es so, dass die Erben durch die Erbschaft einen Zugewinn haben. Aus diesem Grund erhebt er auf Erbschaften die Erbschaftssteuer. Wie hoch diese ausfällt, hängt unter anderem vom Verwandtschaftsgrad der Erben zum Erblasser ab.
Neben den Steuern fallen bei einer Erbschaft aber noch weitere Kosten an. Welche das sind und welche Rolle diese bei der Entscheidung für oder gegen eine Erbschaft einer Immobilie sprechen, wird im Folgenden geklärt.
Der erste Teil dieses Ratgebers ging der Frage nach, in welchen Situationen es überhaupt sinnvoll ist, ein Erbe anzunehmen. Gerade bei einer Überschuldung kann es sinnvoll sein, ein Erbe auszuschlagen. Außerdem wurde der Wandel vom Erben zum Eigentümer einer Immobilie in den Blick genommen und nach Lösungen für den Fall gesucht, dass eine Immobilie mehrere Erben hat.
Nun geht es um die Erbschaftssteuer und die damit verbundenen Regelungen und Fristen. Außerdem werden Tipps und Hinweise zur Erbschaft einer Immobilie geboten, die sich auf die mit einer Erbschaft verbundenen Kosten beziehen.
Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von diversen Faktoren ab
Immobilien haben häufig einen hohen Wert, weswegen bei einer Erbschaft reichlich Erbschaftssteuer für sie anfällt. Bei der Berechnung der Höhe sind unter anderem der Verkehrswert der Immobilie und das Verwandtschaftsverhältnis der Erben zum Erblasser relevant. Im deutschen Steuerrecht gibt es nämlich umso höhere Steuersätze, je weiter entfernt der Erblasser und die Erben miteinander verwandt sind. Nahe Verwandte müssen somit eine geringere Erbschaftssteuer zahlen als weit entfernte.
Zusätzlich fallen höhere Steuersätze an, wenn das Haus einen höheren Wert hat. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es unterschiedliche Freibeträge gibt, die wiederum vom Verwandtschaftsgrad abhängen. So können Nichten und Neffen lediglich einen Freibetrag von 20.000 € geltend machen, wohingegen der Freibetrag für Ehegatten bei 500.000 € liegt.
Außerdem gibt es für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner spezielle Regelungen für den Fall, dass die Immobilie zuvor selbst genutzt wurde. Auch wenn eine Immobilie nach der Erbschaft mindestens zehn Jahre lang durch die Erben bewohnt wird, muss keine Erbschaftssteuer gezahlt werden.
Achtung: Wenn die Größe der Immobilie 200 Quadratmeter übersteigt, fällt für Kinder eine Erbschaftssteuer an. Wer dies vermeiden möchte, kann durch eine geplante Schenkung hohe Kosten einsparen.
Fallbeispiele für die Erbschaftssteuer
Wie hoch die Kosten sind, die sich aus einer Erbschaft ergeben, lässt sich am besten an konkreten Fallbeispielen veranschaulichen. Hieran zeigt sich klar, dass für die Erbschaftsteuer entscheidend ist, in welchem Verhältnis der Erblasser und der Erbe zueinanderstanden. Hierbei ist es möglich, eine Immobilie steuerfrei zu erben. Grundvoraussetzung für das Fallbeispiel ist, das die Immobilie einen Verkehrswert von 380.000 € hat und dass der Erblasser dort bis zu seinem Tod gewohnt hat. Außerdem gibt es nur einen Erben und keine sonstigen Angehörigen, die einen Pflichtteil beanspruchen.
Unter diesen Voraussetzungen ist es möglich, dass ein Kind die Immobilie erbt und keine Erbschaftssteuer bezahlen muss. Wenn dieses Kind Alleinerbe ist, liegt der Erbschaftswert unter dem Freibetrag von 400.000 € für Kinder. Das gilt allerdings nur, wenn dieser nicht für andere bestehende Vermögenswerte eingesetzt wird. Hätte die Immobilie einen Verkehrswert von über 400.000 €, würde der Freibetrag überstiegen.
In diesem Fall müsste anteilig Erbschaftssteuer gezahlt werden. Wenn das Kind diese umgehen wollen würde, könnte es für mindestens zehn Jahre in die Immobilie einziehen und müsste dann keine Erbschaftssteuer bezahlen. Das wiederum gilt nur, solange die Wohnfläche nicht größer als 200 m² ist.
Ganz anders sieht die Sache aus, wenn nicht das Kind des Verstorbenen, sondern sein Bruder zum Alleinerben wird. Geschwister bekommen bei Erbschaftsfragen nämlich lediglich einen Freibetrag von 20.000 €. In diesem Fall würde der Verkehrswert der Immobilie den Freibetrag um 360.000 Euro übersteigen. Bei einem solchen Betrag fällt laut Steuerklasse II eine Erbschaftssteuer in Höhe von 25 % an. Bei 360.000 € entspricht dies einer Steuer von 90.000 €.
Wenn keine Erbschaftssteuer anfallen soll, spricht viel dafür, die Immobilie einem Ehegatten, Lebenspartner oder den Kindern zu hinterlassen. Diese haben so hohe Freibeträge, dass nur wenige Immobilien diese übersteigen. Zudem haben sie die Möglichkeit, durch die Selbstnutzung der Immobilie die Erbschaftssteuer zu umgehen. Hierfür muss allerdings die Mindestzeit von zehn Jahren eingehalten werden. Wer nach neuneinhalb Jahren auszieht, muss die Erbschaftssteuer immer noch zahlen.
Diese Kosten fallen bei einer Erbschaft an
Mit der Erbschaft einer Immobilie gehen diverse Kosten einher. Hierzu gehören unter anderem die laufenden Kosten für die Grundsteuer, die Gartenpflege sowie Strom und Gas. Hinzu kommen weitere Steuerarten wie die Erbschaftssteuer und die Spekulationssteuer. Letztere ergibt sich bei einem Verkauf der geerbten Immobilie. Des Weiteren erhalten die Erben einen Erbschein nur gegen Gebühr und auch für die Berichtigung des Grundbucheintrags fallen Kosten an. Zu berücksichtigen sind weiterhin Kosten, die für Verkehrswertgutachten oder die Entrümpelung einer Immobilie anfallen. Ob die Erben das Erbe antreten sollen, hängt unter anderem davon ab, ob sie bereit sind, diese Kosten zu tragen.
Der dritte Teil dieses Ratgebers beschäftigt sich mit dem Verkehrswert einer Immobilie und der teils unterschiedlichen Sichtweise von Erben und Finanzamt. Außerdem werden verschiedene Varianten vorgestellt, wie mit einer geerbten Immobilie umgegangen werden kann.
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