Gerade in Mehrfamilienhäusern sollten Vermieter die Brandschutzbestimmungen ernst nehmen. Zwar ist fast jedem Vermieter bekannt, dass Rauchmelder eine Pflicht sind. Neben vorbeugenden Brandschutz, wie das Verbot zum Aufstellen von Möbeln in Treppenhäusern sollte die Brandschutzverordnung aber beachtet werden. Diese ist landesspezifisch unterschiedlich. Aber um Leben und die eigenen Werte zu schützen lohnen die folgenden Hinweise.
Das Risiko Feuer steckt tief in der menschlichen Seele. Noch heute gibt es mittelalterliche Städte in Deutschland in denen ein Nachtwächter gen Nacht patrouilliert. Das sogar moderne Hochhäuser brennen können und Menschen zu Tode kommen bewies die Katastrophe des Londoner Greenfeld-Towers.
Bauingenieure wissen nicht nur seit dem, dass viele Faktoren Hausbrände beschleunigen können.
Dabei können, sollten und müssen, so die Brandschutzverordnungen der Bundesländer, Vermieter die Brandschutzbestimmungen ernst nehmen. Zwar sichert die Wohngebäudeversicherung in der Regel den finanziellen Schaden ab. Aber ob fehlende Mieteinnahmen, Schadenersatzansprüche der Mieter oder sogar Lebensgefahren sind Grund genug sich damit zu beschäftigen.
Die Brandschutzbestimmungen in Deutschland
In Deutschland gibt es keine einheitlichen Brandschutzverordnungen für Vermieter. Aber, es gibt ein Aber. Der Vermieter ist für die Sicherheit im Hause verantwortlich. Er muss nicht nur dafür Sorge tragen, dass mögliche Brandherde keinen Platz in den Treppenhäusern, Kellern, Dachböden und auf dem Grundstück finden. Er ist auch verantwortlich für den Fluchtweg, sofern das Mietshaus geräumt werden muss.
Kommt er diesen Pflichten nicht nach oder verletzt diese wissentlich, wird die Staatsanwaltschaft unter Umständen von einer Teilschuld ausgehen, hohe Schadenersatzforderungen nicht ausgeschlossen.
Die jeweiligen Bundesländer besitzen jeweils eigene Brandschutzbestimmungen, vor allem für Gewerbeobjekte beziehungsweise deren nutzende Unternehmen. Bekannt ist fast jedem, dass die Brandschutzverordnungen die Anbringung von Rauchmeldern in Mietwohnungen zwingend vorschreiben.
Hingegen ist der Verbau von Gasmeldern keine Verpflichtung, vermieterseitig, sollte aber zum Must-Have einer Mietwohnung gehören, um zusätzlichen Gefahrensituationen vorzubeugen.
Doch im Kleingedruckten der teils kommunalen Bestimmungen finden sich wichtige Hinweise. Treppengeländer sind fest zu verankern und die Beleuchtung hat immer zu funktionieren, damit Flüchtende den Weg nach draußen finden.
Einige Gemeinden verlangen in Mietshäusern zwei Ausgänge. Bei allen Bestimmungen der Länder finden sich das notwendige Anbringen von Feuerlöschern im Heizkeller.
Vorbeugende und abwehrende Brandschutzmaßnahmen
Beim vorbeugenden Brandschutz geht es um bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen, die der Entstehung und der Ausbreitung eines Brandes entgegenwirken. Der bauliche Brandschutz soll Leben, Leib, Besitz, öffentliche Ordnung und die Umwelt schützen.
Im Baurecht wird dieser Schutz in den öffentlich-rechtlichen Vorschriften der jeweiligen Landesverordnungen geregelt und als Mindestanforderung vorgeschrieben. Diese sind für alle Bauvorhaben verbindlich und verhindern somit auch die Auswirkungen von Bränden. Besonders bei Sanierungen, Dachaufbauten oder Anbauten sollten sich Vermieter, generell jeder Immobilienbesitzer, damit auseinandersetzen.
So betrachtet die Bauverordnung Aspekte wie die Bauart oder Bauweise des Gebäudes, die Lage sowie die Anzahl der dort lebenden Personen. Ob Altbau oder Neubau, je nach Gebäudeklasse, gelten andere Brandschutzbestimmungen.
Beim technischen Brandschutz geht es um das Vorhandensein von Hydranten oder vorgeschriebenen Sprinkleranlagen im Gebäude. Auch die Zuwegung für Feuerlöschfahrzeuge sind Teil des anlagetechnischen Brandschutzes.
Der organisatorische Brandschutz betrifft Vermieter gesondert. Die Bewohner (Mieter), aber auch Mitarbeiter (Hausmeister) sind über das korrekte Verhalten im Brandfalle zu informieren. Des Weiteren muss der Vermieter Fluchtwege ausweisen und warten, sowie regelmäßig überprüfen. Auch die regelmäßige Prüfung von Rauchmeldern und Feuerlöschern ist Sache des Vermieters.
Wer muss für Brandschutz sorgen – Mieter oder Vermieter?
In erster Linie ist der Vermieter für vorbeugende Brandschutzmaßnahmen verantwortlich. Vermieter übertragen in der Regel bestimmte Pflichten zum Brandschutz über die Hausordnung oder den Mietvertrag selbst auf die Mieter.
Im Kern ist eine Vorschrift, dass kein Mobiliar, Schuhe oder Kinderwagen in den Fluren stehen dürfen eine Vorsichtsmaßnahme gegen das Ausbreiten von Bränden. Vor allem aber sollen Fluchtwege offengehalten werden. Auch ein Verbot zum Öffnen von Treppenhausfenstern in der Hausordnung beugt Feuerausbreitung vor, da Sauerstoff das Feuer schürt.
Ebenso sollten Vermieter und Hausverwaltungen ein allgemeines Rauchverbot im Mietshaus aussprechen. Auch der Verbau von feuerhemmenden Eingangstüren und deren Anstrichen sind Teils von den Bundesländern vorgeschrieben.
Doch auch der Mieter kann sich als treusorgender Bürger nicht aus der vorbeugenden Verantwortung stehlen. In einem Gerichtsurteil des Amtsgerichtes Berlin-Charlottenburg schlugen die Richter einem Mieter förmlich das Strafgesetzbuch um die Ohren, da dieser dilettantisch Elektrokabel selbst verlegte und ein Nachbar durch den Kabelbrand und das nachfolgende Feuer starke Gesundheitsschädigungen hinnehmen musste.
Feuergefahr in Deutschland ist höher, als man denkt
Eine detaillierte Statistik über alle Arten von Brandschäden gibt es nicht in Deutschland, leider. Die wohl umfassendste Datensammlung bietet der Deutsche Feuerwehrverband. Demnach gab es im Jahre 367 Todesfälle durch Brände und im selben Jahr 192.078 Feuerwehreinsätze wegen Brand und Explosion. Aktuelle Daten sind leider nicht vorliegend.
Und doch zeigen diese Daten, wie gefährlich ein Feuer, eine Verpuffung oder eine Explosion sein können. Und Vermietern kommt beim Thema Brandschutzbestimmungen eine besondere Rolle zu. Sprechen Sie zeitnah mit Ihrer Hausverwaltung über Brandschutz oder informieren Sie sich bei der zuständigen Kommune. Denn auch beim Thema Brandschutz ist Deutschland höchst föderal und keineswegs einheitlich.