Immobilienenteignung – Mieterbund hegt Zweifel

Enteignung Immobilien

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Es geht drunter und drüber auf dem Wohnungsmarkt. Ob explodierender Mieten und fehlender Erhöhung von Neubauten wächst der politische Druck. Um der Wohnungsnot Herr zu werden planen einige Bundesländer den Mietendeckel und auch Immobilienenteignung. Berlin ist Vorreiter, doch der Mieterbund hegt Zweifel.

Enteignung Immobilien
Wie wahrscheinlich sind Enteignungen von Immobilien? | Foto: (c) MichaelGaida/pixabay.com

 

Was waren das noch für Zeiten, in denen Immobilieneigentümer ganz einfach Wohnungen vermieteten und beide Seiten des Deals zufrieden waren, Mieter wie Vermieter. Doch die Preisexplosionen des Betongoldes, von Banken und Hedgefonds befeuert, teils initiiert, führt nun zu Groll, der sich durch Demonstrationen auf der Straße manifestiert.

Dem Mieter im Allgemeinen gehet es um bezahlbares Wohnen und die Politik will ihren Wählerinnen und Wählern gefallen. Die Mietpreisbremse, teils nivelliert, war die erste große Einmischung des Staates.

Dann kam die Diskussion um den Mietendeckel im Ergebnis der harschen Kritik an der Deutschen Wohnen in Berlin. Vorausgegangen war die Frage, ob man private Immobilienunternehmen enteignen kann und will. Vom Tisch ist die Immobilienenteignung nicht und die Justizministerin betrachtet sie als „letztes Mittel“. Nun erklärt der Mieterbund Zweifel an dieser möglichen Vorgehensweise.

Die Enteignung ist NUR zum Wohle der Allgemeinheit zulässig

Zuerst sollte man sich §832 BGB anschauen, der als staatlicher Hoheitsakt das Entziehen der Eigentumsrechte nur zum Wohl der Allgemeinheit bezeichnet.

Nun könnte man sich fragen, ob die Immobilienenteignung dem Wohle der Allgemeinheit dient und was unter „Allgemeinheit“ zu verstehen ist. Die politische Mehrheit? Andererseits geht es, wie auch das Bundesbaugesetz, beschreibt um die Verhältnismäßigkeit.

Verhältnismäßigkeit im kausalen Zusammenhang bedeutet, dass die Immobilienenteignung lediglich das letzte Mittel sein darf und keine anderen rechtlichen und vertretbaren Lösungen vorhanden sind.

Justizministerin sieht Immobilienenteignung als letztes Mittel

Im Grunde geht es um Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Vergesellschaftung, in diesem Falle von Grund und Boden, per Gesetz erlaubt, unabhängig der detaillierten Frage, wie eine Entschädigung aussehen könnte.

Gegenüber den Zeitungen der Funke-Gruppe äußerte sich unlängst Justizministerin Lamprecht (SPD) und erklärte, dass man alle Möglichkeiten auslote, um die angespannte Situation am Wohnungsmarkt zu lösen. Erst, so erklärte sie weiter, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft seien, wäre die Enteignung als letztes Mittel richtig.

Damit bewegt sich die Finanzministerin im Kontext und den Möglichkeiten des Grundgesetzes und des BGB. Doch es zeigt auch, so verstehen wir diese Äußerung, dass dieses letzte Mittel möglich sein kann.

Immobilienenteignung als letztes Mittel?

Es scheint einzig und allein der Druck von der Straße zu sein, der vielen politischen Beteiligten Grund genug ist um solch umwälzende Szenarien in die Überlegungen einzubeziehen. Fakt ist, dass die Mieten gerade in den Metropolen ein Maß erreicht haben, dass teils nicht tragbar erscheint.

Fakt ist aber und gerade auch, dass die Bundesregierung und auch Landesregierungen eher über Einmischungen in erprobte Systeme grübeln, als „andere Mittel“ einzusetzen.

Zu diesen anderen Mitteln gehört der Sozialbau und entsprechende Subventionen. Es geht um Neubauten, für alle Einkommensgruppen und ergo und im Besonderen um die Verantwortung des Staates diese Investition in bezahlbaren Wohnraum als Paradigmenwechsel zu begreifen.

Und nicht nur das. Es geht um Investitionen in Infrastrukturen, um erschließbaren Grund und Boden für Wohnzwecke zu revitalisieren. Es geht um einfachere Baugenehmigungsverfahren, die es erlauben schneller zu bauen. Es geht um die Bekämpfung des Fachkräftemangels und initiativen Prozessen das Stigma des einfachen und schlecht verdienenden Handwerkers zu beenden. Und es geht um die Frage, ob der Föderalismus des Wohnungsmarktes in Zeiten wie diesen wirklich der Weisheit letzter Schluss ist.

Also ist Immobilienenteignung das möglich letzte Mittel? Wir meinen klar, nein.

Bürgerinitiative sammelt Unterschriften für Enteignung und Mieterbund hegt Zweifel

Unlängst wurde bekannt, dass eine Berliner Bürgerinitiative die ausreichende Zahl gesammelt hat, um die Enteignung von Immobilienunternehmen voranzutreiben. Ist dies „nur“ der falsche Weg, um die Probleme von Wohnungsnot und Mietenexplosion zu lösen?

Wenn, so meinen wir, die Politik andere Möglichkeiten auslotet und kraftvoll angeht und dies auch deutlich kommuniziert, ist dies der falsche Weg.

Der Mieterbund selbst hat seine Zweifel dazu bekundet. Gegenüber der Saarbrücker Zeitung äußerte sich der Direktor des Mieterbunds Siebenkotten. Er stellt die Frage, wie man zu genügend und bezahlbaren Wohnraum bekommt, in den Raum und erklärt, durch die Vergesellschaftung sei nichts gewonnen.

Ein weiterer Kommentar unsererseits ist an dieser Stelle nicht mehr nötig. Aber zwei Zahlen, die zeigen, wie ein Großteil des Problems gelöst werden könnte:

Zu Beginn der 1980´er Jahre schätzte man den Bestand an Sozialwohnungen auf vier Millionen, deutschlandweit. Im Jahre 2017 waren es nur noch 1,2 Millionen, Tendenz sinkend. Die Bundesregierung versprach Milliardeninvestitionen. Doch gebessert hat sich nichts.

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