Im Zuge der Energiewende ist Sonnenenergie ein wichtiges Element. Die Politik plant Photovoltaik und Solarthermie zur Pflicht bei Neubauten zu machen. Einige Bundesländer haben bereits eine Solardachpflicht für Gewerbeimmobilien. Um den wachsenden Energiebedarf in Deutschland zu decken müssen Architekten und Bauherren wohl künftig innovativer planen.
Als 2006 die kleine Baden-Württembergische Stadt Waiblingen die Solardachpflicht einführte haderte die Politik noch mit erneuerbaren Energien und von der Energiewende, wie wir sie heute kennen, war man weit entfernt.
Das seit November 2020 geltende Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, hat auch die Regeln des energieeffizienten Bauens nochmals klarer gefasst und bisherige Verordnungen und Pflichten unterschiedlichster Gesetze vereinheitlicht.
Nun hat die Hansestadt Hamburg Anfang 2020 in ihrer Verfassung der Bedeutung der Energiewende Raum gegeben. Was mit dem Satz „… nimmt die Freie und Hansestadt Hamburg ihre Verantwortung für die Begrenzung der Erderwärmung wahr“ sehr pathetisch daherkommt, verfolgt einen klaren Plan. Dieser wird nicht nur die Dächer in Hamburg verändern. Im ganzen Bundesgebiet wird es zu neuen Anforderungen an den Neubau aber auch an Bestandsimmobilien geben.
Ohnehin gilt die Metropole an Elbe und Alster als Vorreiter vieler zukunftsorientierter Gesetzesinitiativen, wie unlängst die neuen Bauverordnungen, die das Aussterben des klassischen Einfamilienhauses einleiten, verdeutlichen.
Vorreiter Hamburg: Kommt die Solardachpflicht in Deutschland?
Die Bürgerschaft in Hamburg hat bereits klare Vorgaben geschaffen. Seit Jahresbeginn ist ein Stufenplan in Kraft getreten. Nach diesem soll es mittel- bis langfristig gelingen die Versorgung von Wohnraum durch erneuerbare Energien zu erweitern. Die ersten drei Stufen schaffen Klarheit für Immobilienbesitzer in Hamburg:
1. Stufe: Eigentümer von Wohnhäusern der Baujahre vor 2009, die ab dem 01. August 2021 die Heizanlage austauchen wollen müssen fortan 15 Prozent des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Als Energielieferanten können gasförmige, feste oder flüssige Biomasse, Geothermie, Umweltwärme oder Strahlungsenergie (Solar) dienen.
2. Stufe: Ab Beginn 2023 müssen bei Neubauten mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden.
3. Stufe: Ab 2025 werden Immobilieneigentümer verpflichtet auch bei Bestandgebäuden eine Photovoltaikanlage zu installieren, wenn das Dach erneuert wird.
Zwar kann diese Verpflichtung der Eigentümer entfallen. So etwa, wenn bereits Solarpanels installiert sind, die Installation selbst technisch nicht umsetzbar oder sich die Solaranlage nicht innerhalb von 20 Jahren amortisiert. Aber die Richtig ist klar: Erneuerbare Energien werden für Immobilieneigentümer wie für Bauherren Stück für Stück zur Pflicht.
Doch auch in anderen Bundesländern regt sich die Politik, um den verwaisten Dächern von Gewerbe- und Wohngebäuden wirkungsvolles Leben einzuhauchen.
Viele Bundesländer erkennen die Chancen der Solardachpflicht als Bestandteil der Energiewende
Neben Windkraft, Biomasse und Erdwärme als Energieträger ist Sonnenenergie ein unerschöpflicher Rohstoff. Er kann, sofern bautechnisch machbar, auf fast jeder Dachform den Energiewärmebedarf von Immobilien positiv beeinflussen.
Das Solarthermie und Photovoltaikanlagen relativ schnell auf Bestandsbauten installiert werden können aber auch bei Neubauten von vornherein die Energieeffizienz steigern, ist unbestritten. Viele Bundeländer haben auch aufgrund der einfachen Umsetzbarkeit die Initiative aus Hamburg aufgegriffen und handeln entsprechend.
Baden- Württemberg hat bereits beschlossen, dass für Gebäude, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden, eine Solardachpflicht ab 2022 besteht.
In Bayern gibt es seit 2021 bereits eine Solardachpflicht für Gewerbeimmobilien. Wird man sich im Landtag einig so wird diese Pflicht ab 2022 auf Wohngebäude erweitert. Ob mit Stufenplan und nur für Neubauten bleibt abzuwarten.
Bereits Ende 2020 erklärte die für Wirtschaft, Energie und Betriebe zuständige Senatorin von Berlin, dass die Dachflächen der Hauptstadt verschenkte Flächen seinen die man für die Energiewände nutzen wolle. Sollte die derzeitige Landesregierung das Gesetz noch vor der Wahl verabschieden, gibt es ab 2023 auch die Solardachpflicht in Berlin.
Die Freie und Hansestadt Bremen will sich das Hamburger Modell zur Energiewende als Vorbild nehmen. Bereits Mitte dieses Jahres soll ein entsprechender Gesetzesentwurf in die Bürgerschaft eingebracht werden.
Eine in Österreich beim Symposium Energiewende vorgetragene „Abschätzung des Photovoltaik-Potentials auf Dachflächen in Deutschland“ könnte als Initiator herhalten, um eine Energiewende voranzutreiben und die regionale Politik kann dieses Potential korrelativ nutzen, um die Nebenkosten des Wohnens und gleichzeitig den CO2-Ausstoß zu verringern.
Zukünftige Bauherren, aber auch Architekten und Stadtplaner werden wohl zukünftig auch dachaufbauten dorthin gehend planen. Bereits bestehende Fördermöglichkeiten aber auch angepasste Finanzierungsmechanismen könnten so zu einem Solardachhype führen. Gute Idee, oder?!