Ein Hausmeister auf 450-Euro-Basis bietet den Vorteil, dass sich die Hausmeisterkosten klar kalkulieren lassen. Eigentümer haben somit eine große Planungssicherheit und wissen genau, welche Ausgaben auf sie zukommen. Für die Mieter ist es ebenfalls praktisch, die Hausmeisterkosten zu kennen, da diese zu einem Teil der Betriebskosten werden. Bei der Suche nach einem passenden Hausmeister sollten verschiedene Strategien verfolgt werden. Ist ein geeigneter Dienstleister gefunden, besteht ein entscheidender Schritt darin, einen rechtskonformen Arbeitsvertrag aufzusetzen.
Der erste Teil dieses Ratgebers beschäftigte sich mit nebenberuflichen Hausmeistern und den Aufgaben, die sie für Eigentümer erledigen. In diesen zweiten Teil geht es nun um die Frage, welche Kosten mit einem Hausmeisterdienst einhergehen und wie sich diese zusammensetzen.
Außerdem erfahren Vermieter, worauf es bei der Auswahl eines Hausmeisters zu achten gilt und welche Aspekte unbedingt in einen rechtskonformen Arbeitsvertrag aufgenommen werden müssen. Mit Hilfe der hier genannten Tipps ist es kein Problem, einen geeigneten Dienstleister zu finden.
Mit diesen Hausmeisterkosten ist zu rechnen
Die Vergütung eines Hausmeisters wird individuell zwischen dem Eigentümer und dem Dienstleister ausgehandelt. Während bei hauptberuflichen Hausmeistern die Vergütung meist in Form einer bereitgestellten Wohnung erfolgt, ist dies bei einem Hausmeister auf 450 Euro Basis nicht möglich. In einem solchen Fall bietet es sich an, den Betrag auszuzahlen. Das gilt auch dann, wenn ein Mieter die Hausmeistertätigkeiten übernimmt. Ein Verrechnen mit der Miete bietet sich nicht an, da ansonsten Abrechnungsschwierigkeiten wahrscheinlich werden. Um solchen Problemen zu entgehen, ist es eine gute Idee, das Mietverhältnis und die Tätigkeit als Hausmeister klar voneinander zu trennen.
Mit der Entlohnung eines nebenberuflichen Hausmeisters sind einige bürokratische Aufgaben verbunden. Unter anderem müssen die Eigentümer eine Pauschalabgabe von 25% an die Bundesknappschaft entrichten. Hierin sind die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer enthalten. Einige Eigentümer engagieren zudem einen Ehepartner als Hausmeister, weil dieser dann 4.800 € Zusatzverdienst erwirtschaften darf. Wenn der Höchststeuersatz zu zahlen ist, können so bis zu 2.450 € an Steuern eingespart werden.
Achtung: Bei einem nebenberuflichen Hausmeister besteht eine Nachweispflicht dem Finanzamt gegenüber, wie viele Arbeitsstunden geleistet wurden. Deswegen sollten auch mit Ehepartnern und Familienmitgliedern unbedingt Arbeitsverträge abgeschlossen werden.
Zusätzlich zu den Lohnkosten des Hausmeisters fallen Sozialabgaben an. Der Hausmeister selbst muss zwar keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zahlen, die Eigentümer hingegen schon. Hierbei entfallen 12% des Lohns auf die Rentenversicherung, 11% auf die Krankenversicherung und 2 % auf Steuern.
So setzen sich die Hausmeisterkosten zusammen
Die Kosten für einen Hausmeister setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Zur Vergütung von 450 Euro kommen noch 12% Rentenversicherung hinzu, was 54 Euro entspricht. An Krankenversicherung fallen 11%, an, was 49,50 bedeutet. Die Steuern von 2% schlagen mit 9 Euro zu Buche. Insgesamt entstehen für Eigentümer somit Kosten in Höhe von 562,50 Euro für den Hausmeisterdienst. Die gesamten Sozialabgaben werden an die Bundesknappschaft überwiesen, die dann die Verteilung an die zuständigen Stellen übernimmt.
Grundsätzlich ist es möglich, einen Mini-Job als Ergänzung zu einem Hauptberuf auszuüben. Allerdings darf nur ein 450-Euro-Job steuerfrei ausgeübt werden. Alle zusätzlichen Einnahmen werden dem Hauptverdienst hinzugerechnet und erhöhen das zu versteuernde Einkommen. In einem solchen Fall müssten die Eigentümer nicht nur die Pauschale als Sozialabgaben entrichten, sondern die vollen Sätze. Außerdem hat der Hausmeister die Möglichkeit, die Beiträge zur Rentenversicherung aufzustocken, um so für das Alter vorzusorgen.
Die Suche nach einem passenden Hausmeister
Am einfachsten ist es, wenn ein Verwandter oder Ehepartner als Hausmeister eingestellt wird. In diesem Fall entfällt eine aufwendige Recherche nach geeigneten Dienstleistern. Alternativ ist es möglich, einen Mieter mit den Hausmeistertätigkeiten zu betrauen. Dann müssen die Vermieter ausloten, ob seitens der Mieter ein Interesse besteht, diese Aufgabe zu übernehmen. Das kann über persönliche Gespräche erfolgen oder über eine formelle Anfrage an alle Mietparteien.
Bei der Suche nach einem geeigneten Dienstleister ist es wichtig, einen umfassenden Anbietervergleich durchzuführen. So können die verschiedenen Leistungen und Preise einander gegenübergestellt und das beste Angebot ermittelt werde. Eine sinnvolle Anlaufstelle bei der Suche ist eine verlässliche Minijob-Zentrale.
Einen rechtskonformen Arbeitsvertrag aufsetzen
Damit die Zusammenarbeit mit einem nebenberuflichen Hausmeister reibungslos funktioniert, ist es ratsam, einen offiziellen, rechtskonformen Arbeitsvertrag aufzusetzen. Auf diesen können sich alle Beteiligten bei Meinungsverschiedenheiten berufen. Je präziser die vereinbarten Regelungen in den Vertrag aufgenommen werden, desto besser. Das erklärt die unterschiedliche Länge solcher Arbeitsverträge, die von einer Seite bis zu einem ganzen Vertragswerk reichen.
Einige Punkte müssen zwingend in einen Arbeitsvertrag aufgenommen werden, damit dieser rechtens ist. Hierzu gehören die Namen und Anschriften der Vertragspartner sowie die Adresse des Mietshauses, in dem die Tätigkeit verrichtet wird. Ferner muss der Beginn des Arbeitsverhältnisses konkret benannt werden. Die vereinbarten Dienstleistungen sollten ebenso aufgenommen werden wie die Höhe der Vergütung. Außerdem spielen die Arbeitszeiten, die Urlaubsansprüche und die Regeln für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine wichtige Rolle.
Tipp: Da Arbeitsverträge kompliziert sind und Stolperfallen enthalten können, ist die Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt oder einer versierten Hausverwaltung dringend zu empfehlen.
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