Nutzung Waschküche in Hausordnung regeln

Jede Waschküche braucht Ordnung - auch deren Nutzung

Inhalt:

Eine Waschküche in einem Mehrfamilienhaus bringt Mietern viele Vorteile und kann daher den Immobilienwert erhöhen. Wichtig ist, dass sämtliche Regeln für die Nutzung in der Hausordnung festgehalten sind. Zwar dürfen Mieter nicht zur Nutzung der Waschküche verpflichtet werden, die damit einhergehenden Kosten können aber an alle Mietparteien umgelegt werden.

Wenn ein Mehrfamilienhaus die Voraussetzungen für eine Waschküche mitbringt, ist es sinnvoll, eine solche einzurichten. Die Mieter profitieren in vielfältiger Weise von einer solchen Möglichkeit. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den Vorteilen, die eine Waschküche bietet und den Voraussetzungen, die für die Nutzung gegeben sein müssen.

Außerdem wird erklärt, warum sämtliche Regeln zur Waschküche in der Hausordnung enthalten sein müssen.

Darum ist der Einsatz einer Waschküche sinnvoll

Eine Waschküche bringt Mietern viele Vorteile. Sie können große Elektrogeräte wie Waschmaschinen und Trockner in einen separaten Raum auslagern und haben in ihrer Wohnung deutlich mehr Platz. Ebenso müssen Wäscheständer nicht mehr in die Wohnung gestellt werden, sondern die Wäsche kann in der Waschküche trocknen. Hinzu kommt, dass sich die Lärmbelastung in einem Mehrfamilienhaus durch den Einsatz dieses speziellen Raumes deutlich reduziert. Die Maschinen laufen nicht in jedem einzelnen Haushalt, sondern ausschließlich in ihm.

Nicht zuletzt reduzieren sich die Probleme, die bei einem Wasserschaden entstehen. Wenn einmal ein Schlauch defekt ist und ein Wasserschaden entsteht, fallen deutlich weniger Kosten in einer Waschküche an als in Mietwohnungen. Das liegt daran, dass die Böden in Waschküchen robuster sind und das Wasser über einen Ablauf abfließen kann. Sowohl Mieter als auch Vermieter ersparen sich hierdurch eine Menge Ärger.

Diese Voraussetzungen müssen für eine Waschküche gegeben sein

Damit eine Waschküche in einem Mehrfamilienhaus genutzt werden kann, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. Auf der einen Seite ist es wichtig, dass eine gute Belüftung möglich ist, um die Entstehung von Schimmel zu vermeiden. Daher ist es mindestens nötig, ein Fenster im betreffenden Raum zu haben. Außerdem muss ein Ablauf im Boden vorhanden sein, damit es bei defekten Geräten oder nicht korrekt geschlossenen Wasserhähnen nicht zu großen Wasserschäden kommt.

Des Weiteren ist es wichtig, dass genügend Anschlüsse für Waschmaschinen und Trockner zur Verfügung stehen. Hierbei ist es den Vermietern überlassen, ob sie eigene Geräte bereitstellen oder den Mietern lediglich ermöglichen, ihre Geräte auszulagern.

Hinweis: Welche Lösung sich anbietet, hängt unter anderem von der Zielgruppe ab. Studenten haben häufig nur begrenzte finanzielle Ressourcen zur Verfügung und wollen daher nicht unbedingt eigene Waschmaschinen und Trockner anschaffen. Familien verfügen hingegen meist über eigene Geräte und benötigen daher nur einen passenden Anschluss.

Es ist sinnvoll, nicht nur die Möglichkeit zum Waschen zu geben, sondern einen separaten Raum für das Wäschetrocknen bereitzustellen. Ebenso können eigene Trockner aufgestellt werden. Überwiegend ist der Platz in einer Waschküche beschränkt. Hier ist es dann sinnvoll, die einzelnen Geräte zu stapeln. Hierfür werden spezielle Verbindungsrahmen benötigt.

Die Nutzung der Waschküche darf nicht verpflichtend sein

Die Nutzung einer Waschküche ist eine Serviceleistung der Vermieter, sie darf jedoch nicht verpflichtend gemacht werden. Der Einsatz von Waschmaschinen und Trocknern in einer Mietwohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch. So hat das Landgericht Freiburg 2013 geurteilt. Deswegen ist es erforderlich, dass es in den einzelnen Mietwohnungen Anschlüsse gibt, an die eine Waschmaschine oder ein Trockner angeschlossen werden können. Die Mieter sind dazu verpflichtet, für eine ausreichende Belüftung zu sorgen und Schimmelbildung entgegenzuwirken.

Sämtliche Regeln zur Waschküche in die Hausordnung aufnehmen

In Bezug auf eine Waschküche gibt es verschiedene Regelungen und Vereinbarungen. So kann beispielsweise ein Waschplan aufgestellt werden, um festzulegen, welche Mieter zu welchen Zeiten sie nutzen. Hierbei kann dann darauf geachtet werden, dass die Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr eingehalten werden.

Außerdem kann festgelegt werden, dass an den Räumlichkeiten keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen, die nicht mit dem Vermieter abgesprochen sind. Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie all diese Regeln ausdrücklich in der Hausordnung festgehalten werden. Alle Mietparteien und die Vermieter haben dann ein schriftliches Dokument vorlegen, auf das sie sich bei Fragen, Unsicherheiten oder Streitigkeiten berufen können.

Dürfen die Kosten für eine Waschküche umgelegt werden?

In § 2 Punkt 16 Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist geregelt, dass die Kosten einer Waschküche zu den umlagefähigen Nebenkosten gehören. Entstehende Kosten sind beispielsweise der Betriebsstrom, die Pflege und eine regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft der einzelnen Geräte. Wichtig ist, dass die Waschküche und deren Nutzung im Mietvertrag festgehalten sind.

Eine Ausnahme gilt für Münzgeräte. Wenn Vermieter mit der Nutzung von Waschmaschinen und Trocknern in der Waschküche Geld verdienen, dürfen die damit einhergehenden Kosten nicht auf den Mieter umgelegt werden. Zudem muss sichergestellt sein, dass die einzelnen Kosten den jeweiligen Mietwohnungen zugeordnet werden können. Hierfür muss entweder ein separater Wasserzähler zur Verfügung stehen oder Paragraf 2 Punkt 2 BetrKV tritt in Kraft.

Fazit

Grundsätzlich bietet eine Waschküche sowohl Vermietern als auch Mietern zahlreiche Vorteile. Damit diese voll zum Tragen kommen und keine Streitigkeiten bei der Nutzung entstehen, sollten sämtliche Vereinbarungen in der Hausordnung festgehalten werden. Vermieter müssen in diesem Zusammenhang entscheiden, ob sie eigene Geräte zur Verfügung stellen oder lediglich die Anschlüsse bereitstellen, an die die Mieter ihre jeweiligen Geräte anschließen können.

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