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Betriebskostenverordnung (BetrKV): Was Vermieter und Mieter wissen müssen

Betriebskostenverordnung

Inhalt:

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist eine wichtige Rechtsgrundlage für Vermieter und Mieter in Deutschland. Sie regelt, welche Kosten durch die Nutzung einer Mietwohnung oder eines Mietshauses auf den Mieter umgelegt werden dürfen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die BetrKV und ihre Bedeutung für das Mietverhältnis.

Was ist die Betriebskostenverordnung?

Die Betriebskostenverordnung ist eine Rechtsverordnung, die auf der Grundlage des § 556 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erlassen wurde. Sie definiert, welche Kosten zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören und wie diese abgerechnet werden müssen. Die BetrKV gilt für alle Mietverhältnisse über Wohnraum, unabhängig davon, wann der Mietvertrag geschlossen wurde.

Die Verordnung dient dazu, Rechtssicherheit und Transparenz für beide Vertragsparteien zu schaffen. Sie schützt Mieter vor der Umlage unzulässiger Kosten und gibt Vermietern einen klaren Rahmen für die Abrechnung der Betriebskosten.

Welche Kosten sind laut BetrKV umlagefähig?

Die Betriebskostenverordnung enthält eine abschließende Aufzählung der Kosten, die auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Dazu gehören unter anderem:

  • Kosten für Heizung und Warmwasser
  • Kosten für die Wasserversorgung und Entwässerung
  • Kosten für den Betrieb des Aufzugs
  • Kosten für die Müllbeseitigung
  • Kosten für die Straßenreinigung und Winterdienst
  • Kosten für die Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  • Kosten für die Gartenpflege
  • Kosten für den Hausmeister oder die Hausverwaltung

Nicht umlagefähig sind hingegen beispielsweise Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sowie Reparaturen. Diese Kosten muss der Vermieter selbst tragen.

Wie erfolgt die Abrechnung nach der BetrKV?

Die Betriebskostenverordnung schreibt vor, dass die Betriebskosten jährlich abgerechnet werden müssen. Der Vermieter muss die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Die Abrechnung muss eine Aufstellung der Gesamtkosten und des Verteilerschlüssels enthalten.

Der Verteilerschlüssel gibt an, nach welchem Maßstab die Kosten auf die einzelnen Mieter verteilt werden. Häufig wird die Wohnfläche oder die Anzahl der Personen im Haushalt als Verteilerschlüssel herangezogen. Bei verbrauchsabhängigen Kosten wie Heizung und Warmwasser kommen meist Erfassungsgeräte wie Heizkostenverteiler oder Wasserzähler zum Einsatz.

Welche Rechte haben Mieter?

Mieter haben das Recht, die Betriebskostenabrechnung zu prüfen und gegebenenfalls zu beanstanden. Der Vermieter muss dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die Abrechnungsunterlagen gewähren und Kopien der Belege aushändigen. Ist die Abrechnung fehlerhaft oder unvollständig, kann der Mieter eine Korrektur verlangen.

Zudem haben Mieter Anspruch auf eine nachvollziehbare und transparente Abrechnung. Der Vermieter muss die Kosten verständlich aufschlüsseln und erläutern. Pauschale Abrechnungen sind nicht zulässig.

Fazit

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist eine wichtige Rechtsgrundlage für die Umlage von Betriebskosten im Mietverhältnis. Sie schafft Klarheit darüber, welche Kosten umlagefähig sind und wie die Abrechnung erfolgen muss. Für Vermieter ist es wichtig, sich an die Vorgaben der BetrKV zu halten, um Rechtssicherheit zu haben und Streitigkeiten mit den Mietern zu vermeiden. Mieter sollten ihre Rechte kennen und die Betriebskostenabrechnung sorgfältig prüfen.

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