Bundesverfassungsgericht erklärt Mietpreisbremse für verfassungskonform

Verfassung Mietpreisbremse

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Das Bundesverfassungsgericht hat nun für Klarheit bei der Mietpreisbremse gesorgt. Sie verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Eine klagende Berliner Vermieterin ist zur Rückzahlung verurteilt worden, da sie die Mietpreisgrenze überschritt. Zeitgleich hat sich die GroKo auf eine Verlängerung geeinigt.

Verfassung Mietpreisbremse
Mietpreisbremse verfassungskonform | Foto:(c) Mediamodifier / pixabay.com

Der 18. August 2019 ist wohl kaum ein Jubeltag für Vermieter. An diesem Tag erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass die Mietpreisbremse dem Grundgesetz entspricht. Vorausgegangen war eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einer Vermieterin aus Berlin.

Zeitgleich wurde der interne Streit der Groko beigelegt und die Mietpreisbremse wird verlängert. Doch das reicht anscheinend dem Deutschen Gewerkschaftsbund nicht. Die Forderung nach mehr Investitionen in den sozialen Wohnungsbau wird lauter.

Die Ausgangslage zur Mietpreisbremse

Zur Berechnung der ortsübliche Vergleichsmiete wurde bis dato die Entwicklung letzten vier Jahre betrachtet. Verlangt der Vermieter über 10 Prozent bei einer nachfolgenden Vermietung, greift die Mietpreisbremse.

Mit Ausnahme von Neubauten und Sanierungen legen die jeweiligen Landesregierungen fest, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist und somit die Mietpreisbremse greift.

Offen waren zwei Fragen: Reichen vier Jahre als Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete aus? Und müssen Vermieter dem Rückzahlungsanspruch für zu viel gezahlte Miete entsprechen, beziehungsweise ist die Mietpreisbremse verfassungskonform?

Bundesverfassungsgericht hält Mietpreisbremse für verfassungskonform

Die Richter in Karlsruhe mussten sich der Frage stellen, ob §556d BGB dem Grundgesetz, also der Verfassung, entspricht. Die Bestimmungen über die höchstzulässige Miete bei Wiedervermietung verstoße, so das Urteil, nicht gegen Vertragsfreiheit, die Eigentumsgarantie oder den allgemeinen Gleichheitssatz.

Meinung: In ausgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten, vornehmlich in den Städten, wird die Möglichkeit der Vermieter der Nachfrage am Markt zu entsprechen, nun vollends und höchstrichterlich beschnitten.

Die Ausgangslage zum Urteil zur Mietpreisbremse

Ursprünglich hatte das Landgericht Berlin gewisse verfassungsrechtliche Zweifel an der Mietpreisbremse gehegt und legte den Richtern das seit 2015 wirksame Gesetz zur Prüfung vor. Da aber eine inhaltliche Begründung der Landesrichter fehlte, wurde die Prüfung in Karlsruhe verworfen.

Im vorliegenden und ausschlaggebenden Fall klagte eine Berliner Vermieterin, die die Mietpreisgrenze überschritt und vom Mieter auf Rückzahlung erfolgreich verklagt wurde. Einhellig beschrieben die Verfassungsrichter, dass es im öffentlichen Interesse liege, dass weniger leistungsfähige Bevölkerungsgruppen nicht aus stark nachgefragten Stadtteilen verschwinden

GroKo verlängert die Mietpreisbremse

Zwei Tage zuvor wurde ein langer interner Streit innerhalb der Bundesregierung beendet. Man einigte sich nunmehr auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum Jahr 2025. Zusätzlich werden sechs, anstatt vier Jahre, als Zeitraum zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen.

Sofern ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse nachgewiesen wird, können Mieter bis zu 30 Monate den zu viel gezahlten Mietzins zurückerhalten.

Kritik seitens des DGB an Betrachtungszeitraum zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Sechs Jahre, so ein Sprecher des DGB, reichen nicht aus den dringenden Problemen zur Mietpreisexplosion entgegen zu wirken. Eine zehnjährige Betrachtung würde in den Gegenden, in denen die Preise bereits vor mehr als sechs Jahren anstiegen, helfen die Mietpreise zu dämpfen.

Ohnehin wurde der Vorwurf laut, man erkenne im Bundesbauministerium nicht den Ernst der Lage und es fehle an nachhaltigen Strategien den Wohnungsmangel zu bekämpfen. Investitionen in den sozialen Wohnungsbau seinen Pflicht und 100.000 der 400.000 notwendigen Neubauten sollten preisgebunden sein, so die umfassende Kritik.

Meinung: Gegen steigende Mieten und Wohnungsnot kann ein verstärktes staatliches Engagement in den preisgebundenen Wohnungsmarkt weitaus nachhaltiger wirken, als Begrenzungen in den freien Wohnungsmarkt. Die österreichische Hauptstadt Wien ist nur ein Beispiel, warum Investitionen in den sozialen Wohnungsbau einer Gentrifizierung positiv entgegenwirken.

Foto:(c) Mediamodifier / pixabay.com

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