
Schonfristzahlung im Mietrecht: Neue Regeln für Vermieter
Eine der einschneidendsten Änderungen des geplanten Mietrechts II betrifft die Schonfristzahlung bei Mietrückständen. Bisher konnten Mietende durch die vollständige Nachzahlung ausstehender Mieten nur eine fristlose








