
Doppelkündigung: Spätere Zahlung der Miete macht ordentliche Kündigung nicht unwirksam
Ausstehende Mietzahlungen gehören zu den häufigsten Kündigungsgründen. Durch eine Doppelkündigung sollte aber gleichsam außerordentlich und ordentlich gekündigt werden. Eine spätere Begleichung des Mieters hat auf