
Indexmietverträge Begrenzung 2026: Entscheidende Änderungen für Vermieter und WEG-Verwaltung
Die Bundesregierung plant ab 2026 weitreichende Begrenzungen für Indexmietverträge, die erhebliche Auswirkungen auf Vermieter, Hausverwaltungen und WEG-Verwaltungen haben werden. Die geplante Obergrenze für inflationsbedingte Mieterhöhungen








