Heizanlagen – Alternativen zu Gas und Öl

Welcher Heizungsart gehört die Zukunft

Der Ukrainekrieg hat die Entwicklung bei den Energiepreisen verschärft, die Preise steigen. Deutschland will unabhängiger werden. Immobilienbesitzer sollten sich über Alternativen zu Gas und Öl Gedanken machen. Wärmepumpe, Solaranlage, Pelletheizung und Fernwärme sind die Heizanlagen der Zukunft.

Ist eine WEG ohne Verwaltung handlungsfähig? II

WEG ohne Verwaltung dennoch handlungsfähig?

Das Umlaufverfahren ist eine Möglichkeit, um Beschlüsse zu erzielen, ohne dass eine Eigentümerversammlung einberufen wird. Es gibt aber noch weitere Maßnahmen, die einzelne Eigentümer ergreifen können, damit die WEG ohne Verwalter handlungsfähig ist.

Ist eine WEG ohne Verwaltung handlungsfähig? Teil I

Ohne Verwalter ist Handlungsfähigkeit eingeschränkt

Ein Verwalter übernimmt für eine WEG eine Vielzahl von Aufgaben. Was aber, wenn der Verwalter für eine unbestimmte Zeit oder dauerhaft ausfällt? Ist die WEG ohne Verwaltung rechtssicher handlungsfähig? Zunächst ist die handlungsunfähig und muss nach Alternativen suchen, um das Heft des Handelns wieder in die Hand zu nehmen.

Rechtliches zur Ruhestörung im Mietrecht – Teil II

Laute Musik kann Ruhestörung sein

In jedem Mietshaus entsteht Lärm. Doch je intensiver, um so mehr kann es sich um Ruhestörung handeln. Vermieter, auch Mitmieter, müssen die Lärmquellen unterschiedlich betrachten. Je nach Lärmart und Dauer unterscheiden sich Mietminderungen  und deren Gegenmaßnahmen.

Rechtliches zur Ruhestörung im Mietrecht – Teil I

Ruhestörung im Mietrecht nicht auf die leichte Schulter nehmen

Immer wieder Stein des Anstoßes: Ruhestörung im Mietrecht durch Einzelne in der Hausgemeinschaft. Grundlage für Ruhezeiten liefert das Ordnungswidrigkeitengesetz und die Hausordnung, soweit vorhanden. Vermieter sollten, je nach Lärmquellen, unverzüglich handeln, um den Hausfrieden zu sichern. Ruhestörung im Mietrecht kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.

Energetische Sanierung wird für Eigentümer teuer

Energetische Sanierung braucht Planungssicherheit

Die Europäische Union und die Bundesregierung wollen Gebäude klimaneutral machen. Das wird den Immobilienbesitzern teuer zu stehen kommen, deren Häuser eine aktuell schlechte Klimabilanz vorweisen. Die energetische Sanierung wird für Eigentümer teuer. Nicht aktuell, aber bis 2030 müssen die energetisch schlechtesten Immobilien als erstes ran.