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Das Wohnungsübergabeprotokoll – wichtiger Bestandteil des Mietvertrags – 1Teil

Wohnungsübergabe

Inhalt:

Für einen Schaden in einer Mietwohnung wollen Mieter natürlich nur dann aufkommen, wenn sie diesen verursacht haben. Deswegen ist es wichtig, vor Einzug ein umfassendes Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen, in dem alle bereits vorhandenen Schäden aufgelistet sind.

Wohnungsübergabe
Übergabeprotokoll Wohnung | Foto:(c) geralt/pixabay.com

Bei Schäden in einer Mietwohnung greift das Verursacherprinzip: Wer für einen Schaden verantwortlich ist, muss diesen auch beseitigen, so die Grundlage des § 823 BGB. Allerdings ist es in der Praxis nicht immer so einfach festzustellen, wann und wie ein Schaden entstanden ist.

Damit es hier zwischen Mietern und Vermietern nicht zu Problemen kommt, sollte noch vor Einzug ein vollständiges Wohnungsübergabeprotokoll erstellt werden. Hierin sollten sorgfältig alle Schäden protokolliert werden, die bei Ein- beziehungsweise Auszug in einer Wohnung vorliegen.

Mieter und Vermieter profitieren gleichermaßen von einem Wohnungsübergabeprotokoll

Sowohl Mieter als auch Vermieter profitieren von einem vollständigen und professionell erstellten Wohnungsübergabeprotokoll. Denn für Mieter ist es wichtig, nachweisen zu können, dass sie für einen bestimmten Schaden nicht verantwortlich sind.

Wenn also beispielsweise das Waschbecken im Badezimmer schon bei Einzug einen Sprung hat, sollte dies im Protokoll festgehalten werden. Ansonsten kann es sein, dass die Mieter bei Auszug dafür verantwortlich gemacht werden und den Schaden reparieren müssen.

Auf der anderen Seite können Vermieter ohne ein solches Protokoll schlecht beweisen, dass ein Schaden erst durch einen bestimmten Mieter entstanden ist. Deswegen ist es für Vermieter gerade bei Auszug wichtig, den Zustand der Wohnung genau zu inspizieren und vorhandene Schäden festzuhalten. Nur mit einem Wohnungsübergabeprotokoll, in dem alle Schäden festgehalten sind, können Vermieter Ansprüche geltend machen. Denn ein Wohnungsübergabeprotokoll hat Beweiskraft vor Gericht.

Hinweis: Bei der Vermietung eines Hauses ist ein Wohnungsübergabeprotokoll ebenfalls sehr wichtig. Hier müssen gegebenenfalls spezielle Punkte (zum Beispiel zum Garten) ergänzt werden.

So funktioniert die Wohnungsübergabe reibungslos

Zu Beginn des Mietverhältnisses sind die Vermieter dazu verpflichtet, die Wohnung im vereinbarten Zustand zu übergeben. Hier müssen die Mieter darauf achten, dass alle bereits vorhandenen Schäden im Wohnungsübergabeprotokoll aufgeführt werden.

Bei Auszug müssen hingegen die Mieter die Wohnung so zurückgeben, wie sie diese erhalten haben. Entsprechend müssen Vermieter hier aufpassen, dass keine neuen Schäden vorhanden sind, die nicht im Wohnungsübergabeprotokoll stehen.

Es ist angeraten, einen möglichst frühzeitigen Termin für die Wohnungsübergabe auszumachen. So ist sichergestellt, dass es zu keinen Verzögerungen kommt, die sich für Vermieter oder Mieter nachteilig auswirken könnten. Wenn ein Vermieter beispielsweise die Wohnungsübergabe nicht durchführen kann und der Mieter nicht zum vereinbarten Termin in die Wohnung kommt, müssen die Vermieter die zusätzlich entstehenden Kosten tragen.

Andersherum müssen Mieter die Wohnung zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben. Findet ein solcher Übergabetermin nicht rechtzeitig statt, ist es Vermietern nicht möglich, die Wohnung neu zu vermieten. Entsprechend können sie von den Vormietern Schadenersatz fordern.

Diese Aspekte sind bei einer Wohnungsübergabe zu berücksichtigen

Mieter und Vermieter sollten sich für die Wohnungsübergabe Zeit nehmen und sie bei Tageslicht durchführen. Unter anderem muss geklärt werden, ob die Wohnung sich in einem besenreinen Zustand befindet und alle Schlüssel vorhanden sind.

Auch müssen Zählerstände abgelesen und Wände und Decken nach eventuellen Wasser- oder Schimmelflecken abgesucht werden. Ebenso wichtig ist es, zu klären, ob die Wände beziehungsweise Tapeten frisch gestrichen sind und ob sich eventuell Beschädigungen am Fußboden oder Verschmutzungen am Teppich befinden. Auch sollten die Fenster und Türen begutachtet werden, ob diese in einem einwandfreien Zustand sind.

Hinweis: Das Wohnungsübergabeprotokoll steht stets in Zusammenhang mit etwaigen Schönheitsreparaturen, die während der Mietzeit teils durch den Mieter, teils und aufgrund der Kosten, vom Vermieter bestritten werden müssen.

Gehören elektrische Geräte zur Mietsache, sollte deren Funktionsfähigkeit ebenso geprüft werden wie die von Waschbecken, Badewannen, Spülen und anderen Einbauten. Es empfiehlt sich, alle Wasserhähne einmal aufzudrehen und im Winter zu prüfen, ob die Heizung funktioniert.

Diese Informationen müssen in einem Wohnungsübergabeprotokoll stehen

Offizielle rechtliche Vorgaben, wie ein Wohnungsübergabeprotokoll auszusehen hat, gibt es nicht. Allerdings hat es sich in der Praxis bewährt, bestimmte Inhalte immer aufzunehmen. Hierzu gehören zunächst einmal Informationen zum Mieter und Vermieter sowie die Anschrift der Wohnung. Außerdem sollte das exakte Datum festgehalten werden, wann die Wohnungsübergabe stattgefunden hat. Im Verlauf der Wohnungsübergabe müssen sämtliche Zählerstände abgelesen und in das Protokoll aufgenommen werden.

Ein sehr wichtiger Teil der Wohnungsübergabe ist die Schlüsselübergabe. In Wohnungsübergabeprotokoll müssen sämtliche Schlüssel aufgeführt werden. Hierbei ist nicht nur die Anzahl der Schlüssel interessant, sondern auch deren Art. So wird klar zwischen Haustür-, Wohnungstür-, Briefkasten- und Kellerschlüssel unterschieden. Sollten in der Wohnung Mängel vorhanden sein, müssen diese unbedingt in das Protokoll aufgenommen werden. So kann beispielsweise der Lack an Türen abgeblättert sein oder es kann Sprünge in Fliesen beziehungsweise Flecken auf den Teppichen geben.

Falls noch Reparaturen ausstehen oder andere Absprachen getroffen wurden, müssen diese für einen rechtssicheren Nachweis im Protokoll aufgeführt werden. Damit hier eine größtmögliche Übersicht besteht, sollte es eine Übersicht für jeden einzelnen Raum geben, damit Schäden konkreten Zimmern zugeordnet werden können. Falls es Unstimmigkeiten zu einem bestimmten Punkt gibt, kann dies genauso im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten und später von einer unabhängigen Person geklärt werden.

Erfahren Sie im zweiten Teil dieses Ratgebers unter anderem, warum zwei Ausfertigungen des Wohnungsübergabeprotokoll wichtig sind, wie Beweise für Mängel erstellt werden können, was „besenreine Übergabe“ bedeutet und wie mit verdeckten Mängeln am besten umzugehen ist.

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