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Der Herbst kommt: Diese Bußgelder drohen bei Gartenarbeit – Teil I

Gartenarbeit Herbst Regeln

Inhalt:

Gartenarbeit macht Spaß, entspannt und weckt die Kreativität. Allerdings sind bei solchen Arbeiten viele gesetzliche Regelungen zu befolgen. Wer sich nicht daran hält, riskiert, bestraft zu werden.

Gartenarbeit Herbst Regeln
Gartenarbeit Herbst Regeln | Foto:(c) 9883074/pixabay.com

Gerade wenn der Herbst kommt, drohen Bußgelder bei Gartenarbeit. Wir haben die wichtigsten Themen und Gartenarbeiten zusammengestellt, für die es klare Bestimmungen seitens des Gesetzgebers gibt. Mit diesem Wissen schützen Sie sich vor Strafen und verwandeln Ihren Garten dennoch in Ihr ganz persönliches Paradies.

Niemand kann in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Diesem alten Sprichwort getreu hat der Gesetzgeber viele Regelungen erlassen, um Nachbarschaftsstreitigkeiten von vornherein zu vermeiden.

Entsprechend müssen Gartenbesitzer bei der Gartenarbeit zahlreiche Aspekte berücksichtigen, um Bußgeldern zu entgehen. Damit Ihnen das besonders leichtfällt, haben wir die wichtigsten Bestimmungen in Bezug auf die Gartenarbeit übersichtlich aufgelistet.

Der Umgang mit Gartenabfällen

Gartenabfälle sind zwar häufig natürlichen Ursprungs, sie können die Umwelt dennoch massiv belasten. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Schädlinge oder gebietsfremde Pflanzen in ein Ökosystem gebracht werden. Außerdem kann es passieren, dass bestimmte Gartenabfälle während ihrer Verwesung Gerüche abgeben, die zu einer Geruchsbelästigung führen. Deswegen schreibt der Gesetzgeber klar vor, wie mit bestimmten Gartenabfällen umzugehen ist. Eine Entsorgung von Baumschnitt, Erdaushub, Grünschnitt, Laub und Tierkot in der Natur ist nicht erlaubt. Wer gegen diese Regelung verstößt, kann mit einem Bußgeld zwischen 300 € und 2.500 € belegt werden.

Regeln für das Grillen und Feuer machen

Grillen im Garten ist grundsätzlich erlaubt, allerdings sollten bestimmte Umgangsformen eingehalten werden. So ist es wichtig, den Grill nicht so aufzustellen, dass Rauch zu einer Belästigung für die Nachbarn wird. Mieter müssen sich bei der Nutzung eines Grills zudem an die Hausordnung halten und ihre Nachbarn über ein Grillvorhaben informieren. Konkrete Gesetze zum Grillen im Garten gibt es nicht, allerdings haben Gerichte bereits zahlreiche Urteile zu diesem Thema gesprochen. Wenn eine unzumutbare Belästigung durch Grillqualm entsteht oder nach 22 Uhr noch zu laut gefeiert wird, kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 € erhoben werden.

Auch wer nicht grillt, sondern lediglich ein Feuer macht, muss bestimmte Richtlinien einhalten. Das Verbrennen von Gartenabfällen und Lagerfeuer ist verboten. Statt Grüngut zu verbrennen, soll es lieber weiter genutzt und dem Naturkreislauf wieder zugeführt werden.

Wer Laub und Äste dennoch verbrennen möchte, muss eine spezielle Genehmigung einholen. Wer dies nicht tut, kann mit einem Bußgeld von bis zu 150 € belegt werden. Wenn ein Feuer in einer sicheren Feuerschale oder einen Feuerkorb entzündet wird, ist dies in Ordnung. Das Verbrennen von Abfällen bleibt jedoch verboten. Wie hoch das Bußgeld bei einem Verstoß ist, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab.

Das ist im Herbst in Bezug auf Hecken und Bäume zu beachten

Für die Bearbeitung von Hecken gibt es klare Regelungen. So dürfen zwischen dem 1. März und dem 30. September ausschließlich arbeiten vollzogen werden, die dem Pflege- oder Formschnitt dienen. Ansonsten verbietet § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz, kurz bnatschg alle weiteren Maßnahmen. Lediglich für Totholz oder kaputte Äste gelten Sonderregelungen. Außerdem dürfen Hecken geschnitten werden, wenn den Nachbarn durch sie Nachteile entstehen oder die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Hierbei ist zu beachten, dass Tiere, die in der Hecke leben, durch die Arbeiten keinesfalls gestört oder gar verletzt und getötet werden dürfen.

Bäume dürfen im eigenen Garten nur unter bestimmten Voraussetzungen gefällt werden. Bußgelder werden beispielsweise verhängt, wenn sich in einem gefällten Baum Vögel, Fledermäuse, Nager oder andere Tiere eingenistet hatten. Außerdem gibt es in den einzelnen Bundesländern verschiedene Regelungen, welche Baumarten gefällt werden dürfen. Des Weiteren ist der Stammumfang der jeweiligen Bäume zu beachten. Wenn dieser zwischen 6-80 cm liegt, dürfen die Bäume in der Regel nicht gefällt werden. Von dieser Regelung gibt es allerdings Ausnahmen. Diese betreffen beispielsweise die Verkehrspflicht.

Hinweis: In jedem Fall sollte das Umweltamt darüber in Kenntnis gesetzt werden, wenn ein Baum gefällt werden soll. So lässt sich für Rechtssicherheit sorgen, indem geklärt wird, ob ein bestimmter Baum gefällt werden darf.

Wichtige Regelungen in Bezug auf Insekten

In Deutschland stehen verschiedene Insekten unter Naturschutz. Hierzu zählen bestimmte Wespenarten, aber auch Bienen, Hornissen, Hummeln und Schmetterlinge. Je nach Art des Tieres werden Bußgelder von 20.000 bis 65.000 € verhängt, wenn diesen Tieren grundlos ein Leid zugefügt wird. Hierzu gehört auch das Entfernen von Wespennestern. Wer sich von den Tieren gestört fühlt, sollte ein Fachunternehmen beauftragen, solche Nester zu entfernen. Besondere Regelungen betreffen Allergiker. Diese haben das Recht, sich vor Stichen zu schützen, die eine Lebensgefahr bedeuten könnten.

Im zweiten Teil dieses Ratgebers erhalten Sie viele weitere nützliche Tipps, mit denen sich Bußgelder bei der Gartenarbeit vermeiden lassen. Unter anderem lernen Sie wichtige Regelungen für den Umgang mit Rasen und Schnee kennen und erfahren, was es in Bezug auf Zäune, Gartenhäuser und Wintergärten zu beachten gilt. Nicht zuletzt kommt der Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und Niederschlagswasser zur Sprache.

Foto:(c) 9883074/pixabay.com

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