Hamburg – Neubauprojekte – für Mieter, Vermieter und Hausverwaltungen

Hamburg – Neubauprojekte – für Mieter, Vermieter und Hausverwaltungen

Wenn eine Stadt so liebenswert, vielseitig und kreativ ist wie Hamburg, zieht es viele Menschen dorthin. Entsprechend schnell kommt es zu einem Wohnungsmangel, da das Angebot mit der rasant steigenden Nachfrage nicht Schritt halten kann. Das ist schlecht für Mieter und stellt Vermieter und Hausverwaltungen vor zahlreiche Herausforderungen. Durch verschiedene Neubauprojekte begegnet Hamburg dieser Entwicklung und versucht, einen lebendigen Wohnungsmarkt mit bezahlbarem Wohnraum zu etablieren. Aktuell gibt es viele Neubauprojekte in der Stadt, um die gewünschten Ziele zu erreichen.

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Effektive Mülltrennung und umweltfreundliche Müllentsorgung – Tipps für den Haushalt

Mülltrennung

Im Folgenden finden Sie einen umfassenden, professionellen Leitfaden zur effektiven Mülltrennung und umweltfreundlichen Müllentsorgung – speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Mietverwaltungen, WEG-Verwaltungen, Vermietern und Immobilieneigentümern. Der Artikel liefert praxisnahe Tipps und zeigt, wie eine vorbildliche Abfalltrennung nicht nur dem Umweltschutz dient, sondern auch den Werterhalt und die Attraktivität von Immobilien nachhaltig steigern kann.

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Bundesfinanzhof: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen erst nach Zahlung der Rechnung

Bundesfinanzhof - Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen erst nach Zahlung der Rechnung

Wer eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG begehrt, muss die durchzuführende Maßnahme vollständig bezahlen. Hier erfahren Sie, welche Erkenntnisse ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs bringt.

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Doppelkündigung: Spätere Zahlung der Miete macht ordentliche Kündigung nicht unwirksam

Doppelkündigung - Spätere Zahlung der Miete macht ordentliche Kündigung nicht unwirksam

Ausstehende Mietzahlungen gehören zu den häufigsten Kündigungsgründen. Durch eine Doppelkündigung sollte aber gleichsam außerordentlich und ordentlich gekündigt werden. Eine spätere Begleichung des Mieters hat auf die ordentliche Kündigung dann keinen Einfluss.

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