Welche Regeln sind bei der Müllentsorgung zu beachten?

Tipps Mülltrennung

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Gerade in Mehrfamilienhäusern gibt es oft Streit um den Müll. Mal sind die Tonnen zu voll, oder Sperrmüll wird einfach abgestellt. Oder es geht um Mülltrennung oder die Umlage auf die Betriebskosten. Viel Zündstoff zwischen Mieter und Vermieter. Welche Regeln sind bei der Müllentsorgung zu beachten?

Tipps Mülltrennung
Wichtig für Mülltrennung | Foto:(c) blickpixel/pixabay.com

Jedes Jahr produziert jeder Erwachsene in seinem Haushalt mehr als eine halbe Tonne Müll. Und auch wenn bereits 91 Prozent wiederverwertet werden können, stiegen die „haushaltstypischen Siedlungsabfälle“ auf 50 Millionen Tonnen pro Jahr an. Dieses Abfallaufkommen ist täglich spürbar, für Mieter wie Vermieter, beim täglichen Blick in die Mülltonne.

Und gerade am Ort der Müllentsorgung entzündet sich viel Streit innerhalb der Hausgemeinschaft. Ob fehlende Trennung des Mülls oder überfüllte Mülltonnen, Sperrmüll im Hausflur oder Irritationen bei der Betriebskostenabrechnung. Mieter wie Vermieter müssen einige Regeln bei der Müllentsorgung beachten.

Rechte und Pflichten des Mieters bei der Müllentsorgung

Grundlegend ist der Mieter selbst für die Müllentsorgung und die Mülltrennung gesetzlich zuständig. Zusammen mit den anderen Parteien trägt er auch die Kosten der Entsorgung, wenngleich der Vermieter diese vorab trägt und dann über die Betriebskosten umlagefähig einfordert.

Je nach Hausordnung kann festgelegt werden, wer den Müllplatz reinigt oder die Mülltonnen vor das Haus stellt, damit der Müllentsorger diese verbringen kann.

Dennoch hat der Mieter stets ein Recht, dass er die Mietsache, beziehungsweise Wohnung ordnungsgemäß und vertragsgemäß nutzen kann. Daraus resultiert die Verpflichtung des Vermieters entsprechend ausreichend Mülltonnen aufzustellen, beziehungsweise einen geeigneten und nahe am Haus liegenden Müllplatz zur Verfügung zu stellen.

Wird Hausmüll im Hausflur gelagert oder Sperrmüll stapelt sich im Hof, kann ein Mieter von anderen Mietern die korrekte Einhaltung der Hausordnung verlangen. Besteht das Risiko von Geruchsbelästigung, gesundheitlichen Schädigungen oder Ungezieferbefall kann der Mieter einen Mangel anzeigen, was im Resümee zur Mietminderung führen könnte.

Aber: Private Haushalte sind seit 2015 durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz generell gesetzlich verpflichtet den Müll entsprechend zu trennen. Trennen sie den Müll nicht, ist es eine Ordnungswidrigkeit, die, je nach Bundesland, zu unterschiedlichen Geldstrafen führt.

Diese Rechte und Pflichten muss ein Vermieter bei der Müllentsorgung beachten

Wie beschrieben muss der Vermieter Mülltonnen aufstellen und einen geeigneten Bereich dafür zur Verfügung stellen. Es müssen aber auch die richtigen Behältnisse sein. Sind sie zu groß, handelt der Vermieter nicht wirtschaftlich und muss für kleinere Behältnisse sorgen. Diese Vorhaltepflicht für Müllbehälter resultiert aus §535 BGB, bzw. einschlägigen Gerichtsurteilen.

Achtung: Gesetzlich vorgeschrieben ist nur das Aufstellen einer Restmüll- und einer Biotonne. Papier- oder Wertstoffbehälter sind anzuraten, aber nicht in jeder Gemeinde Pflicht. Glasbehälter sind, je nach Region, auch ratsam. In Berlin aber ist eine Anmietung von Glastonnen nicht mehr möglich, da diese auf öffentlichen Wegen zur Verfügung gestellt werden.

Tipp: Die regionalen Müllentsorger beraten Immobilieneigentümer und Vermieter aus Erfahrungswerten bezüglich der Art und Größe der Müllbehälter. Auch die zuständige Abfallentsorgungsbehörde steht mit Rat zur Seite.

Bei der Auswahl des Müllplatzes muss der Vermieter darauf achten, dass dieser nahe am Haus liegt und der Weg für den Mieter nicht unzumutbar erscheint. Ebenso dürfen durch Mülltonnen keine Fluchtwege oder Rettungswege verstellt werden und auch eine Belästigung der Mieter im Erdgeschoss durch Geruch oder Ungeziefer ist zu vermeiden.

Wichtig: Die Müllentsorgung durch den Mieter sollte in der Hausordnung als Anlage zum Mietvertrag klar formuliert werden, so auch das Sauberhalten des Müllplatzes durch die Mieter oder das Raustellen zur Abholung. Wer sich als Mieter nachweislich nicht daranhält, kann abgemahnt werden und im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung erwarten.

Die Kosten der Müllentsorgung

Die Kosten der Müllentsorgung sind sehr variabel und hängen mit der Anzahl der Mieter, der Größe und Art der Mülltonnen und der individuellen Müllproduktion zusammen. Die Kosten bestreitet grundsätzlich der Vermieter und bezahlt diese an die Kommunen oder Entsorgungsbetriebe.

Im Nachgang legt der Vermieter die Müllkosten über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter um. ABER: Die Kosten zur Anschaffung der Mülltonnen sind keine umlagefähigen Kosten.

Tipp: Teilweise nutzen Fremde die hauseigenen Mülltonnen zur Entsorgung. Vermieter sind gut beraten die Mülltonnen einzuzäunen und abschließbar zu gestalten. Die Kosten für diese Vorsichtsmaßnahme kann aber nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Reizthema Sperrmüllentsorgung

In der Regel achten Mieter darauf, dass kein Sperrmüll über die verfügbaren Mülltonnen entsorgt werden. Aber es gibt diese „Spezialisten“ die ganze Regale in die Biotonne pressen oder anderen Sperrmüll einfach am Müllplatz abladen. Klug ist es, wenn man die Sperrmüllentsorgung per Hausordnung verbietet und über das schwarze Brett im Hausflur die Mieter über die regionalen Sperrmüllentsorgungszeiten und -Kosten informiert. Ist ein Verursacher nicht feststellbar muss der Vermieter schon aus Gefahrtragungsgründen den Sperrmüll selbst entsorgen. In der Regel ist aber jeder Mieter selbst dafür verantwortlich.

Und noch ein paar wichtige Informationen zur Müllentsorgung

Vermieter dürfen nicht vorschreiben wann der Mieter den Müll entsorgt. Aber auch der Mieter muss sich an die Ruhezeiten halten.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht vor, dass Bioabfälle, Metall und Kunststoff sowie Pappe und Glas getrennt zu entsorgen sind. Doch es gibt regionale Unterschiede gemäß den Abfallsatzungen der Gemeinden.

Vermieter sind berechtigt den Müll auf die Menge hin zu überprüfen, es sei denn, die spionieren den Mietern nach.

Ist die Mülltonne mal voll, so an Feiertagen, muss der Mieter selbständig für die Entsorgung aufkommen. Die Entsorger halten entsprechende Tüten vor. Sind die Mülltonnen regelmäßig voll muss der Mieter dies anzeigen und der Vermieter für Abhilfe sorgen. Sind die Mülltonnen stetig leer muss der Vermieter kleinere oder weniger Tonnen aufstellen, da so die Betriebskosten minimiert werden.

Wenn Mieter sich an die regeln der Müllentsorgung nicht halten wollen, kann oft ein klärendes Gespräch unter Mietern oder durch den Vermieter helfen. Stellt der Mieter sein Verhalten nicht ein, kann der Vermieter das Trennen und Entsorgen genau diesem Mieter in Rechnung stellen.

Bei Müll im Hausflur oder Keller kann ein Mangel entstehen, der Wiederum zu einer Mietminderung führen kann. Hier sollten Nachweise vorliegen, um den jeweiligen Mieter überführen zu können, gegebenenfalls ist eine Abmahnung zu erklären.

Auch wenn nur wenig Müll anfällt, weil die Mieter gut trennen oder einfach wenig Müll produzieren. Die Kosten der Müllentsorgung sind von jedem Haushalt, unabhängig von der Menge, zu bezahlen. Die Kostensätze regeln die Gemeinden in ihren Abfallsatzungen.

Foto:(c) blickpixel/pixabay.com

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