Risiken und Vorteile beim Bieterverfahren von Immobilien – Teil I

Inhalt:

Das Bieterverfahren eignet sich für alle, die sich zunächst einen unverbindlichen Eindruck von der Nachfrage am Markt verschaffen wollen. In vielen Fällen ist es sogar möglich, über dieses Verfahren besonders hohe Preise für ein Gebäude zu bekommen. Interessierte sollten sich die Risiken und Vorteile beim Bieterverfahren von Immobilien bewusst machen, um die Strategie gezielt und effektiv einsetzen zu können. Zudem entscheiden sich viele Menschen für die Zusammenarbeit mit einem Makler, der ein Experte in Sachen Bieterverfahren ist.

Dieser erste Teil des Ratgebers nimmt die Funktionsweise des Bieterverfahrens genauer unter die Lupe. Dieses setzt sich grundsätzlich aus drei Phasen zusammen: der Vorbereitung, der Durchführung und der Auswertung. Am Ende eines solchen Verfahrens kann ein Verkauf stehen, das ist aber nicht immer der Fall.

Die Eigentümer können das Vorgehen auch lediglich nutzen, um zu schauen, wie groß die Nachfrage nach ihrer Immobilie ist. Das erleichtert die Bestimmung eines Kaufpreises, der dann bei einem Immobilienportal verlangt wird.

Die Zusammenarbeit mit einem regional ansässigen Makler ist empfehlenswert. Hilfe bei der Suche bietet das Internet an sich oder spezielle Portale für Immobilienmakler. Eine gesetzliche Grundlage für das Bieterverfahren besteht nicht.

So läuft ein Bieterverfahren ab

Das Bieterverfahren setzt sich grundsätzlich aus drei verschiedenen Phasen zusammen. In der Vorbereitungsphase geht es darum, eine Annonce zu schalten und potenzielle Käufer auf das eigene Gebäude aufmerksam zu machen. Hierfür ist ein Inserat nötig, das professionell gestaltet sein muss.

In der Durchführungsphase werden dann einzelnen Interessenten oder ganzen Gruppen Besichtigungstermine angeboten. Hier kann das Gebäude von der besten Seite gezeigt werden. Abschließend bleibt es den Eigentümern überlassen, ob sie eines der eingegangenen Angebote annehmen oder nicht. Die einzelnen Phasen werden im Folgenden ausführlich vorgestellt:

Die Vorbereitung des Bieterverfahrens

Wer ein Bieterverfahren nutzt, möchte zunächst einmal ermitteln, für welchen Preis Kaufinteressenten die Immobilie erwerben wollen. Deswegen entscheiden sich immer mehr Nutzer des Bieterverfahrens dagegen, einen festen Kaufpreis anzugeben. Nur in Einzelfällen arbeiten die Eigentümer mit einem Makler zusammen, der sich in der Branche exzellent auskennt. Dieser kann einen Mindestpreis definieren, der in der Annonce später angegeben wird. Somit melden sich keine Interessenten, die weniger als diesen Mindestpreis zahlen möchten.

Im Rahmen der Vorbereitung ist es wichtig, ein ansprechendes Inserat zu erstellen. Hierbei empfiehlt es sich ebenfalls, auf die Hilfe von Profis zu setzen. Es geht darum, sich und die eigene Immobilie bestmöglich zu vermarkten und eine große Anzahl an Interessenten für einen Besichtigungstermin zu gewinnen. Das funktioniert am besten, wenn bei der Annonce zielgruppenorientiert gearbeitet wird und alle gängigen Regeln des Marketings eingehalten werden. Unter anderem ist es wichtig, in der Anzeige ausdrücklich zu sagen, dass es sich um ein Bieterverfahren handelt.

Das Inserat veröffentlichen

Der nächste Schritt besteht in der Veröffentlichung des Inserats. Hierfür muss genau überlegt werden, auf welchen Portalen die Anzeige zu finden sein soll. Gelegentlich sind solche Annoncen nämlich mit Gebühren verbunden. Das Ziel muss es sein, bei geringstmöglichen Kosten eine größtmögliche Reichweite zu erzielen. Besonders wichtig ist es, auf Plattformen vertreten zu sein, die von der eigenen Zielgruppe genutzt werden.

Außerdem ist zu überlegen, wie lange das Inserat geschaltet sein soll. Grundsätzlich ist es gut, möglichst lange präsent zu sein, um eine größtmögliche Anzahl an Menschen zu erreichen und anzusprechen. Im Rahmen der Kostenreduzierung kann jedoch eine Beschränkung auf einen bestimmten Zeitraum sinnvoll sein. Außerdem ist es lästig, wenn immer noch Anfragen für einen Besichtigungstermin eingehen, wenn längst ein Käufer gefunden wurde.

Es ist zu erwähnen, dass Immobilieneigentümer als Verkäufer stets eine individuelle Sicht auf den Wert des Hauses haben. Hilfreich kann es sein den betreffenden Makler, oder auch einen Gutachter hinzuzuziehen, der einen realistischen Wert ermittelt. Weitere Tipps zur Immobilienbewertungen finden Sie hier.

Besichtigungstermine anbieten

Käufer wollen sich ein umfassendes Bild von der jeweiligen Immobilie machen. Deswegen bietet es sich an, bereits in der Annonce feste Besichtigungstermine anzugeben. So haben die Eigentümer die Möglichkeit, viele Menschen auf einmal durch ihr Gebäude zu führen, und müssen sich nicht viele Termine freihalten. Prinzipiell ist es aber auch möglich, individuelle Termine für Besichtigungen zu vereinbaren. Hier haben Eigentümer den Vorteil, dass sie einen besseren und tieferen Eindruck von den jeweiligen Kaufinteressenten bekommen und genügend Zeit haben, mit diesen zu sprechen.

Beim Besichtigungstermin muss ein Exposé für die Immobilie vorhanden sein. Dies ist eine Zusammenstellung sämtlicher Daten und Informationen, die zu dem jeweiligen Gebäude verfügbar sind. Mit dessen Hilfe ist es Kaufinteressenten möglich, einzuschätzen, ob das jeweilige Haus für sie das Richtige ist. Grundsätzlich sollte es das Ziel sein, möglichst viele Bewerber zu den Besichtigungsterminen zu bekommen.

Der Eigentümer kann ein Angebot annehmen, muss es aber nicht
Im Anschluss an den Besichtigungstermin haben die Kaufinteressenten eine Zeit lang die Möglichkeit, ein Angebot abzugeben. In der Regel werden 2-4 Wochen veranschlagt. Die meisten Eigentümer verlangen, dass die Angebote schriftlich eingereicht werden, damit sie etwas in den Händen halten. Andere bieten die Möglichkeit, ein Online-Bieterverfahren zu nutzen. Hier werden die Gebote digital abgegeben.

Im Anschluss an das Bieterverfahren können sich die Eigentümer entscheiden, ob sie eines der eingereichten Angebote annehmen oder nicht. Die Eigentümer bleiben somit flexibel und sind nicht wie bei Zwangsversteigerungen oder Auktionen an das Ergebnis gebunden. Sie können sich auch entscheiden, sämtliche Angebote zu ignorieren und das Gebäude auf einer Verkaufsplattform anzubieten.

Erfahren Sie im zweiten Teil dieses Ratgebers, bei welchen Immobilien ein Bieterverfahren sinnvoll ist und welche Vor- und Nachteile sich aus diesem Verfahren ergeben.

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