Tipps für Mieter und Vermieter in Zeiten von Corona

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Für Mieter und Vermieter stellt die Corona-Krise eine echte Belastungsprobe dar. Für beide Seiten gibt es verschiedene Möglichkeiten, um finanzielle Schwierigkeiten während der Krise abzufedern oder gar nicht erst entstehen zu lassen. In diesem ersten Teil des Ratgebers wird die Mieterseite betrachtet, während es im zweiten Teil um die Möglichkeiten von Vermietern geht, sich vor finanziellen Problemen zu schützen.

Viele Mieter haben aufgrund der Corona-Pandemie Schwierigkeiten, ihre Miete zu bezahlen. Das liegt daran, dass zahlreiche Menschen aktuell ihrer regulären Arbeit nicht nachgehen können. Hinzu kommt, dass die Wirtschaft einer massiven Rezession entgegenblickt, die für Angestellte und Unternehmer gleichermaßen existenzbedrohend werden könnte.

Schon jetzt melden viele Betriebe Kurzarbeit an oder sind gezwungen, Mitarbeiter zu entlassen. Deswegen hat der Staat zahlreiche Maßnahmen beschlossen, um Mietern durch diese schwierige Zeit zu helfen.

Aktuell herrscht ein Kündigungsverbot für Mietverträge

Normalerweise sollen Vermieter vor Mietausfällen geschützt werden. Wenn ein Mieter zwei Monate in Folge seine Miete nicht bezahlt, dürfen sie deswegen eine Kündigung aussprechen. Dieses Recht ist Corona bedingt nun ausgesetzt. In der Zeit zwischen dem 1. April und dem 30 Juni 2020 dürfen Vermieter keine Kündigungen aussprechen. Hierdurch sollen Mieter mit Einkommensausfällen davor geschützt werden, ihre Wohnung zu verlieren.

Dennoch sind Mieter weiterhin dazu verpflichtet, ihre Miete zu bezahlen. Allerdings ist die Frist hierfür deutlich länger als sonst. Kommt es zu Zahlungsrückständen, müssen diese spätestens zwei Jahre nach dem Ende der Sonderregelung beglichen sein. Aktuell wäre der Stichtag somit der 30. Juni 2022. Kommen Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, haben Vermieter die Möglichkeit, ihnen zu kündigen.

Probleme kommunizieren und nach Lösungen suchen

In der Corona-Krise kommt es sehr stark auf die Kommunikation an. Mieter, die von Einkommensausfällen betroffen sind, sollten keinesfalls einfach ihre Miete nicht mehr bezahlen. Stattdessen ist es wichtig, frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und die besondere Situation zu erklären. Häufig lassen sich so individuelle Regelungen finden. Wer einfach die Miete nicht bezahlt, ohne hierfür einen triftigen Grund zu nennen, riskiert Abmahnungen seitens der Vermieter und verursacht einen bürokratischen Mehraufwand. All das lässt sich durch eine frühzeitige Kontaktaufnahme vermeiden.

Das Bundesjustizministerium hat festgelegt, dass Mieter mit Einkommensausfällen diese glaubhaft darlegen müssen. Das bedeutet beispielsweise, dass sie dem Vermieter eine entsprechende Arbeitgeberbescheinigung oder Verdienstausfallbescheinigungen vorlegen müssen. Außerdem empfiehlt es sich für Mieter, zu prüfen, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Dieses kann dabei helfen, Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken und Verzugszinsen zu vermeiden. Diese betragen aktuell 4% im Jahr, sodass sehr schnell beachtliche Beträge zusammenkommen. Sehr angenehm ist, das der Bürokratieaufwand bei der Beantragung von Wohngeld aktuell sehr niedrig ist.

Wenn die Zahlung von Kreditraten nicht mehr möglich ist

Viele Menschen wohnen nicht mehr klassisch zur Miete, sondern haben in eine Eigentumswohnung oder ein Haus investiert. Hierfür ist es in der Regel nötig, einen Kredit aufzunehmen. Wenn Die entsprechenden Kreditzinsen nicht mehr bedient werden können, stehen den Betroffenen staatliche Unterstützungen zur Verfügung. So hat die Bundesregierung beispielsweise festgelegt, dass Verbraucherdarlehensverträge bis zu einem Vierteljahr pausieren können. Das betrifft sowohl die Rückzahlung als auch die Zinsen und die Tilgung. Außerdem sind spezielle Stundungsregelungen in Bezug auf Kredite eingeführt worden.

Um von den aktuellen Stundungsregelungen profitieren zu können, müssen die Betroffenen nachweisen, dass ihre Einnahmeausfälle auf die aktuelle Pandemie zurückzuführen sind. Außerdem muss die finanzielle Situation so sein, dass eine Begleichung der Tilgung, der Zinsen oder der Rückzahlung die Lebensqualität der Betroffenen oder der Menschen, für die sie unterhaltspflichtig sind, zu stark beeinflussen würde. Sind diese Voraussetzungen gegeben, müssen bei einer Stundung keine rechtlichen Konsequenzen befürchtet werden.

Achtung: Verzugszinsen fallen durch die Stundungen nicht an und auch eine Kündigung seitens der Bank ist während der Corona-Pandemie nicht möglich. Die gestundeten Beträge müssen jedoch nachgezahlt werden, da sich das Darlehen ansonsten verlängert.

Regelungen im Krankheitsfall

Es kann passieren, dass Mieter eine Wohnung gekündigt haben, zum Zeitpunkt des Ausbruches jedoch eine Covid-19-Erkrankung erleiden. In diesem Fall sind sie durch den Mieter- und Verbraucherschutz vor einem Rauswurf durch den Vermieter geschützt. Hierdurch weisen die Behörden der körperlichen Unversehrtheit der Betroffenen einen höheren Schutzwert zu als dem Räumungsinteresse der Vermieter. Zudem hat die Gesellschaft ein Interesse daran, dass Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, ihre Wohnung nicht verlassen. Entsprechend wäre ein Zwangsauszug in einer solchen Situation unverantwortlich.

Mieter haben allerdings nicht unbegrenzt Zeit, die gekündigte Wohnung zu räumen. Sie müssen sich auskurieren und die geltenden Quarantänebestimmungen einhalten. Danach müssen sie jedoch schnellstmöglich den Umzug vollziehen und die Wohnung freimachen. Die meisten Vermieter zeigen sich in einer solchen Situation jedoch kulant. Alle Menschen haben in der aktuellen Situation den Auftrag, sich solidarisch zu zeigen und Hilfsbedürftige zu unterstützen. In den meisten Regionen funktioniert das auf dem Wohnungsmarkt sehr gut.

Erfahren Sie im zweiten Teil dieses Ratgebers, welche Sonderregelungen für Vermieter es während der Corona-Pandemie gibt, damit diese nicht unverhältnismäßig unter Mietausfällen leiden.

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