Die Küche ist für die Bewohner und Mieter das Herzstück einer Wohnung. Wer sich als Privatvermieter entschließt eine Küchenrenovierung durchzuführen, sollte planvoll vorgehen. Argumente, die für die Mitvermietung einer Einbauküche sprechen, gibt es viele. Wer planvoll vorgeht, kann die Vermietbarkeit steigern und einige Euro als Vermieter dazuverdienen.
Keinen Raum in der Mietwohnung betrachten Mieter so interessiert, wie die Küche. Neben dem Badezimmer steht dieser Raum nicht nur fürs Kochen, sondern auch für die Begegnung der Bewohner und den Guten-Morgen-Kaffee. Und spätestens alle 15 Jahre bedarf es einer Küchenrenovierung. Doch wie
gelingt dieses Unterfangen und welche Vorteile bietet das Mitvermieten einer Einbauküche?
Wieso eine Küche mitvermieten?
Eine Einbauküche stellt eine Wertsteigerung der Mietwohnung dar. In einer modernen und unaufdringlichen Form kann sie die Vermietbarkeit steigern. Dabei ist zu beachten, dass Vermieter nur die Küchenmöbel mitvermieten sollten. Technischen Geräte, so zum Beispiel Kühlschränke, Herde, Abzugshauben, Mikrowellen und Waschmaschinen sind reparaturanfällig und falsche Bedienungen verkürzen die Lebensdauer.
Achtung: Einer der größten Irrtümer ist die Verpflichtung des vermieterseitigen Einbaus von Herd und Spüle, oder gar einer kompletten Kücheneinrichtung. Das ist falsch. Vermieter müssen nur die Anschlüsse für den Herd (Gas oder Elektrik) und die Spüle (Wasser Zu- und Ableitung) bereitstellen.
Wer sich aber mit dem Gedanken trägt eine Einbauküche zu stellen, muss auch eventuelle Reparaturen während der Mietdauer in Kauf nehmen. Andererseits sind Küchenschränke und Möbel relativ unanfällig. Reparaturen, wie los gelöste Scharniere oder Schubladen, können über die Kleinstreparaturklausel im Mietvertrag auf den Mieter umgelegt werden.
Wie die Küchenrenovierung gelingt
Zu Beginn sollte das Budget festgelegt werden. In der Regel erfolgt ein kompletter Austausch der Küchenmöbel alle 15 Jahre. Demzufolge sollte sich der Kaufpreis über die Miete in diesem Zeitraum amortisieren. Erwirbt man Küchenmobiliar für 3.000 Euro sollte man 16 Euro mehr Mietzins kalkulieren.
Ob bei Auszug eines Mieters, oder, in Absprache mit dem Mieter, kann eine Küchenrenovierung durchgeführt werden. Doch jede Küche ist anders, allein durch die Grundfläche des Raumes, vorhandener Fenster und Türen und den vorhandenen Anschlüssen für Wasser, Gas und Elektrik.
Sicherlich kann man dies einer Fachfirma überlassen. Doch wer halbwegs handwerklich begabt ist, kann viel Geld sparen. Dabei helfen Küchenplaner, die man online bei Baumärkten einsehen kann, wie zum Beispiel hier.
Zuerst sollte die Küchenrenovierung detailliert geplant werden. Ein genauer Grundriss ist dabei Pflicht. Ideal ist die Verwendung eines Lasermessgerätes, dass jeder Baumarkt für 50 Euro bereithält. Denn gerade beim Kücheneinbau ist jeder Millimeter wichtig. Der Grundriss ist die Basis für jede Küchenplanung.
Im zweiten Schritt sollte der Raum in Koch- Ess- und Lagerbereiche gegliedert werden. Letztlich geht es um Funktionalität zum einen und Wohlfühlen zum anderen. Ob als U-Form oder als kleine Küchenzeile. Die Bereiche sollten intelligent aufeinander abgestimmt sein und zu den baulichen Vorgaben passen.
Ist die passende Grundform gefunden, die genauen Maße vorhanden, ist im dritten Schritt der Weg zum nächsten Baumarkt sinnvoll, aber auch IKEA und Co bieten hier Hilfe an. Mit speziellen PC-Programmen kann so die virtuelle Küche entstehen. Dabei sind die Designs und Materialien genauso unterschiedlich, wie die Preise.
Tipp: Als Vermieter sollte man auf langlebige Materialien setzen. Das Design und die Farbe sollte dem üblichen Geschmack entsprechen um die Vermietbarkeit zu steigern. Auf eine glänzende Oberfläche der Türen und Schubladen sollte man verzichten. Die Arbeitsplatte sollte hitze- und abriebbeständig sein.
Sowohl Preise, als auch Materialien und Designs sollte man bei unterschiedlichen Anbietern vergleichen. Ist die Entscheidung für eine Küche gefallen, geht es um die Küchenrenovierung an sich.
Die alte Küche raus – die neue rein
Sind alle Küchenelemente bestellt, muss die alte Küche herausgerissen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass alle Anschlüsse nicht unter dem Abriss leiden. Die alten Küchenelemente kann man beim regionalen Abfallentsorger kostenneutral abgeben.
Tipp: Wird die Küche während der Mietzeit vom Vermieter renoviert, sollte schriftlich eine Renovierungszeit vereinbart werden aber ebenso ein Verzicht auf eine Mietminderung während dieses Zeitraums.
Ist der Raum leer, sollten alle Anschlüsse überprüft und notfalls verlegt oder verlängert werden.
Achtung: Arbeiten an Elektrik oder Gasanlagen müssen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.
Unter Umständen macht es Sinn einen Fliesenspiegel im Abwasch- und Kochbereich mit Fließen aufzuwerten. Ob Fliese auf Fliese, selbst oder vom Fachmann angebracht, die Fliesen sollten eine gewisse Qualität besitzen um Abplatzungen vorzubeugen.
Gemäß des Aufstellplans werden zuerst alle Küchenschränke lose aufgestellt. Dabei ist auf die Versorgungsleitungen zu achten. Gegebenenfalls muss die Rückwand einiger Schränke eingesägt werden um einen Zugang zu gewährleisten.
Achtung: Stets Raum in der Breite für einen Herd oder einen Kühlschrank lassen. In der Regel geht man von einer Tiefe von 60 Zentimetern und einer Höhe von 85 Zentimetern aus.
Anschließend wird der Untergrund in Waage gebracht, damit alle Unterschränke geradlinig stehen. Nachdem diese miteinander verbunden wurden, wird die Arbeitsplatte aufgelegt, eventuell für Spüleinlässe ausgesägt. Liegt diese gerade auf, kann sie mit den Unterschränken verschraubt werden.
Für die Oberschränke wird mittels einer Wasserwaage eine Metallleiste an der Wand fixiert, an der man die Oberschränke aufhängt. Nebeneinander liegende Oberschränke werden ebenfalls miteinander verschraubt.
Zum Schluss werden alle Türen und Schubladen eingesetzt und fertig ist die Küche.
Ein letzter Tipp: Im Mietvertrag sollte festgehalten sein, dass vom Mieter selbst einzubringende Herde oder Spülen von einem Fachbetrieb eingebaut werden müssen. Somit umgeht man eventuelle Schadenersatzansprüche.
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