Ein professionelles Handwerkerangebot ist für Vermieter und WEG-Verwaltungen entscheidend für erfolgreiche Baumaßnahmen. Von der richtigen Handwerkersuche über die Angebotsprüfung bis zur Auftragserteilung – dieser umfassende Leitfaden zeigt Ihnen, worauf Sie bei Handwerkerangeboten achten müssen, um kostspielige Fehler zu vermeiden und qualitativ hochwertige Ergebnisse zu sichern. Erfahren Sie, wie Sie durch detaillierte Angebote, strategischen Vergleich und rechtssichere Vertragsgestaltung Ihre Immobilienprojekte erfolgreich umsetzen.
Die Beauftragung von Handwerkern gehört für Vermieter und Immobilieneigentümer zum Alltag. Ob Schadenbeseitigung nach einem Wasserschaden, Modernisierung der Heizungsanlage oder umfassende Sanierungsarbeiten – ein professionelles Handwerkerangebot bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Doch viele Vermieter stehen vor der Herausforderung, aus der Vielzahl an Angeboten das passende auszuwählen und dabei sowohl Qualität als auch Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Die Praxis zeigt: Wer bei der Einholung und Prüfung von Handwerkerangeboten sorgfältig vorgeht, spart nicht nur Geld, sondern vermeidet auch langwierige Rechtsstreitigkeiten und Nachbesserungen. Seit der Reform des Bauvertragsrechts im Jahr 2018 haben Auftraggeber zudem erweiterte Rechte, die es zu kennen und zu nutzen gilt. hausverwalterscout.de hat für Sie alle wichtigen Aspekte zusammengetragen, die Sie bei der Beauftragung von Handwerkern beachten sollten.
Die strategische Suche nach dem passenden Handwerksbetrieb
Die Qualität der späteren Bauausführung beginnt bereits bei der Auswahl des richtigen Handwerkers. Gerade für Privatvermieter stellt sich oft die Frage: Wo finde ich einen zuverlässigen, fachkundigen und zugleich wirtschaftlich arbeitenden Betrieb? Die Antwort hängt maßgeblich vom Umfang der geplanten Arbeiten ab.
Bei kleineren Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen empfiehlt sich die Beauftragung von Einzelhandwerkern oder kleinen Betrieben. Diese sind in der Regel flexibler und kostengünstiger als große Baufirmen, die aufgrund ihrer Unternehmensstruktur höhere Preise kalkulieren müssen. Anders verhält es sich bei umfangreichen Sanierungsprojekten oder komplexen Modernisierungen – hier punkten größere Unternehmen mit ihrer Erfahrung, Koordinationsfähigkeit und oft auch besseren Haftungsabsicherung.
Bewährte Wege zur Handwerkersuche
Ihre Hausverwaltung ist häufig die erste Anlaufstelle für Handwerkerempfehlungen. Professionelle WEG-Verwaltungen verfügen über ein gewachsenes Netzwerk erprobter Fachbetriebe, die sich durch zuverlässige Arbeit und faire Preisgestaltung bewährt haben. Dieser Vertrauensvorschuss kann Ihnen viel Zeit und Ärger ersparen.
Die regionalen Handwerksinnungen bieten ebenfalls eine verlässliche Quelle für qualifizierte Betriebe. Innungsmitglieder unterliegen bestimmten Qualitätsstandards und bieten im Streitfall Zugang zu Schlichtungsstellen. Dieser zusätzliche Schutz kann gerade bei größeren Projekten von unschätzbarem Wert sein.
Online-Plattformen wie MyHammer oder andere Handwerkerportale können eine weitere Option darstellen. Allerdings ist hier Vorsicht geboten: Rankings auf solchen Plattformen werden oft durch kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaften beeinflusst. Auch Bewertungen sollten kritisch hinterfragt werden, da gefälschte Bewertungen im Internet weit verbreitet sind. Nutzen Sie diese Portale daher eher als Ergänzung zu persönlichen Empfehlungen.
Nicht zu unterschätzen ist die Empfehlung aus dem persönlichen Umfeld. Freunde, Bekannte oder andere Eigentümer können aus eigener Erfahrung berichten und Ihnen so einen realistischen Eindruck von der Arbeitsqualität und Zuverlässigkeit vermitteln.
Angebot versus Kostenvoranschlag – Der rechtliche Unterschied mit praktischen Konsequenzen
Viele Vermieter verwenden die Begriffe „Angebot“ und „Kostenvoranschlag“ synonym – ein Fehler, der teure Folgen haben kann. Rechtlich handelt es sich um zwei grundlegend verschiedene Konzepte mit unterschiedlichen Bindungswirkungen.
Das schriftliche Angebot – Ihre rechtssichere Basis
Ein schriftliches Handwerkerangebot ist gemäß § 145 BGB eine verbindliche Willenserklärung des Handwerkers. Der Betrieb verpflichtet sich, die beschriebenen Leistungen zum genannten Preis auszuführen. Diese Bindungswirkung ist Ihr entscheidender Vorteil als Auftraggeber: Sie erhalten Planungs- und Kostensicherheit.
Das Handwerkerangebot enthält den Gesamtrechnungsbetrag inklusive aller voraussichtlichen Kosten. Zwar werden die Einzelpositionen oft nicht so detailliert aufgeschlüsselt wie beim Kostenvoranschlag, dafür ist der Preis fix. Achten Sie unbedingt auf die Bindefrist des Angebots, die typischerweise zwischen einem und drei Monaten liegt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Handwerker das Angebot zurückziehen oder neu kalkulieren.
Der Kostenvoranschlag – Flexibilität mit Risiken
Im Gegensatz zum Angebot stellt ein Kostenvoranschlag lediglich eine fachmännische Schätzung dar. Er dient dazu, Ihnen einen Überblick über die voraussichtlichen Material-, Zeit- und Arbeitskosten zu geben. Die einzelnen Kostenbestandteile werden hier in der Regel detaillierter aufgeschlüsselt als im Angebot.
Der entscheidende Nachteil: Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich nicht bindend. Der tatsächliche Rechnungsbetrag kann von der Schätzung abweichen – und zwar nach oben. Nur wenn der Kostenvoranschlag ausdrücklich als „verbindlich“ gekennzeichnet ist, entfaltet er eine ähnliche Bindungswirkung wie ein Angebot.
Für Sie als Vermieter bedeutet dies: Bestehen Sie auf ein schriftliches, bindendes Handwerkerangebot mit Festpreisvereinbarung. Nur so haben Sie echte Kostenkontrolle und können sich gegen unerwartete Preissprünge absichern. Ein mündliches Angebot sollten Sie grundsätzlich ablehnen, da es im Streitfall kaum beweisbar ist.
Professionelle Hausverwaltung gesucht?
Finden Sie qualifizierte WEG-Verwaltungen und Mietverwalter, die Sie bei der Handwerkerbeauftragung und allen anderen Verwaltungsaufgaben professionell unterstützen
Kostenfreie Angebotserstellung – Ihr gutes Recht als Auftraggeber
Eine häufige Unsicherheit betrifft die Frage: Darf der Handwerker für die Erstellung des Angebots Geld verlangen? Die klare Antwort lautet: In den meisten Fällen nein. Die Erstellung eines Handwerkerangebots ist Teil der vorvertraglichen Anbahnung und sollte grundsätzlich kostenfrei erfolgen.
Lassen Sie sich diesen Punkt im Vorfeld schriftlich bestätigen. Seriöse Handwerksbetriebe werden hier keine Probleme machen. Sie wissen, dass kostenfreie Angebote zum normalen Geschäftsgebaren gehören und Teil des Wettbewerbs um Aufträge sind.
Wann darf die Angebotserstellung Geld kosten?
Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regel. Wenn die Konzeption eines Lösungsansatzes besonders aufwendig ist oder die Erstellung des Angebots einen erheblichen Zeitaufwand erfordert, kann die Berechnung einer Kostenpauschale legitim sein. Dies trifft beispielsweise zu bei:
- Komplexen Planungsleistungen für umfangreiche Sanierungsprojekte
- Detaillierten Machbarkeitsstudien für energetische Modernisierungen
- Aufwendigen statischen Berechnungen bei baulichen Veränderungen
- Umfangreichen Mengenermittlungen für Großprojekte
In solchen Fällen sollte die Vergütung für die Angebotserstellung transparent kommuniziert und vertraglich fixiert werden. Häufig wird vereinbart, dass diese Kosten bei Auftragserteilung auf den Gesamtpreis angerechnet werden.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Kostenpauschale gerechtfertigt ist, können Sie sich an die zuständige Handwerkskammer oder Innung wenden. Diese Institutionen geben Auskunft über branchenübliche Gepflogenheiten und können im Zweifelsfall vermitteln.
Vor-Ort-Besichtigung – Die unverzichtbare Grundlage jedes seriösen Angebots
Stellen Sie sich vor, Sie rufen einen Handwerksbetrieb an und schildern telefonisch eine Reparatur. Der Betrieb nennt Ihnen sofort einen Preis, ohne die Örtlichkeiten je gesehen zu haben. Seien Sie in einem solchen Fall äußerst vorsichtig – hier mangelt es an Professionalität.
Eine gründliche Vor-Ort-Besichtigung ist für jedes seriöse Handwerkerangebot absolut unverzichtbar. Nur durch eigene Anschauung kann der Fachmann den tatsächlichen Aufwand realistisch einschätzen, die benötigten Materialmengen korrekt kalkulieren und mögliche Herausforderungen identifizieren.
Der Mehrwert der professionellen Begutachtung
Ein erfahrener Handwerker sieht bei der Begehung weitaus mehr als ein Laie. Während Sie als Eigentümer vielleicht nur die offensichtliche Schadensstelle wahrnehmen, erkennt der Fachmann:
- Versteckte Folgeschäden, die zeitnah behoben werden müssen
- Anzeichen für künftige Probleme, die präventiv angegangen werden können
- Den tatsächlichen Zustand von Leitungen, Installationen oder Bausubstanz
- Notwendige Zusatzarbeiten, die für ein fachgerechtes Ergebnis erforderlich sind
Diese erweiterte Perspektive ist wertvoll. Sie ermöglicht es Ihnen, über die akute Maßnahme hinauszudenken und langfristig zu planen. Vielleicht stellt sich heraus, dass eine geringfügig umfangreichere Maßnahme jetzt sinnvoller ist als mehrere kleine Einzelreparaturen über die nächsten Jahre verteilt.
Für WEG-Verwaltungen ist die Vor-Ort-Besichtigung auch aus dokumentatorischen Gründen wichtig. Fotos und detaillierte Aufzeichnungen des Ist-Zustands können später bei der Abnahme und bei Diskussionen über den Leistungsumfang hilfreich sein.
Sind Sanierung, Modernisierung und Instandhaltung umlagefähig?
Strategischer Angebotsvergleich – Qualität vor Preis
Sie haben drei schriftliche Handwerkerangebote vorliegen. Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit: der systematische Vergleich. Viele Vermieter machen hier einen entscheidenden Fehler – sie wählen automatisch das günstigste Angebot. Dieser kurzfristige Sparansatz kann sich langfristig als teuer erweisen.
Der Dreier-Vergleich als Goldstandard
Die Einholung von drei Handwerkerangeboten hat sich in der Praxis als optimal erwiesen. Zwei Angebote können zufällig stark divergieren und bieten keine aussagekräftige Vergleichsbasis. Ab vier Angeboten wird der Vergleichsaufwand unverhältnismäßig hoch. Drei Angebote ermöglichen es Ihnen, einen realistischen Marktpreis zu identifizieren und Ausreißer nach oben oder unten zu erkennen.
Beim Vergleich sollten Sie mehrere Dimensionen berücksichtigen. Der Preis ist selbstverständlich wichtig, aber eben nicht alles. Mindestens ebenso bedeutsam sind:
Materialqualität und Nachhaltigkeit
Die Verwendung hochwertiger Materialien schlägt sich zunächst im Preis nieder, zahlt sich aber durch Langlebigkeit und geringeren Wartungsaufwand aus. Ein Beispiel: Bei der Badrenovierung macht es einen erheblichen Unterschied, ob Standardsilikone oder hochwertige, schimmelresistente Produkte zum Einsatz kommen. Das teurere Material kostet vielleicht 50 Euro mehr, erspart Ihnen aber möglicherweise in zwei Jahren eine erneute Verfugung für 300 Euro.
Ähnliches gilt für Bodenbeläge, Farben, Dichtungsmaterialien oder Dämmstoffe. Fragen Sie konkret nach den vorgesehenen Produkten und recherchieren Sie deren Qualität. Seriöse Handwerker nennen Ihnen Hersteller und Produktlinien und können die Vorzüge ihrer Materialwahl begründen.
Ausführungsqualität und Referenzen
Die handwerkliche Ausführungsqualität ist schwerer zu quantifizieren als Materialkosten, aber mindestens genauso wichtig. Bitten Sie um Referenzen für vergleichbare Projekte. Seriöse Betriebe können Ihnen problemlos frühere Auftraggeber benennen, bei denen Sie sich nach den Erfahrungen erkundigen können.
Prüfen Sie auch die Mitgliedschaft in der Handwerksinnung. Innungsbetriebe unterliegen höheren Qualitätsstandards und bieten im Konfliktfall Zugang zu innungsinternen Schlichtungsstellen. Dies kann Ihnen im Streitfall viel Zeit, Nerven und Anwaltskosten sparen.
Vorsicht bei Online-Bewertungen
Google-Bewertungen und Testimonials auf Unternehmenswebseiten sollten Sie kritisch betrachten. Das Internet ist überschwemmt von manipulierten Bewertungen. Professionelle Bewertungskäufer bieten ihre Dienste für wenig Geld an, und manche Betriebe nutzen diese dubiosen Services.
Aussagekräftiger sind persönliche Empfehlungen von anderen Eigentümern oder Ihrer Hausverwaltung. Auch die Beratung durch die WEG-Verwaltung kann wertvoll sein, da diese über langjährige Erfahrungen mit verschiedenen Betrieben verfügt.
WEG-Beschlüsse: Ein ausführlicher Leitfaden für alle Eigentümer
Der Inhalt eines professionellen Handwerkerangebots – Was muss drinstehen?
Ein professionelles Handwerkerangebot ist mehr als eine Preisangabe auf einem Briefbogen. Es ist ein detailliertes Dokument, das alle Aspekte der geplanten Arbeiten transparent darlegt. Je präziser und umfassender ein Angebot formuliert ist, desto geringer ist das Risiko von Missverständnissen und Streitigkeiten während der Ausführung.
Grunddaten und Rahmenbedingungen
Jedes Handwerkerangebot sollte mit den essentiellen Grundinformationen beginnen:
- Vollständige Firmendaten des Handwerksbetriebs (Name, Anschrift, Kontaktdaten, Handelsregisternummer, Steuernummer)
- Angebotsnummer und Datum der Erstellung
- Ihre Daten als Auftraggeber
- Genaue Bezeichnung des Bauvorhabens
- Adresse des Objekts, falls abweichend von Ihrer Anschrift
- Bindefrist des Angebots
- Referenznummer, falls das Angebot auf eine Anfrage Bezug nimmt
Diese Formalien mögen banal erscheinen, dienen aber der eindeutigen Zuordnung und sind im Streitfall von rechtlicher Bedeutung.
Leistungsbeschreibung – Das Herzstück des Angebots
Der wichtigste Teil jedes Handwerkerangebots ist die Leistungsbeschreibung. Hier zeigt sich, ob der Betrieb professionell arbeitet. Eine gute Leistungsbeschreibung ist konkret, verständlich und vollständig.
Vergleichen Sie zwei Formulierungen für dieselbe Arbeit:
Unzureichend: „Verlegung von Fliesen im Badezimmer“
Professionell: „Vollständige Entfernung der vorhandenen Wandfliesen auf einer Gesamtfläche von 28 m² im Badezimmer (2,40 m x 2,20 m, Raumhöhe 2,65 m). Fachgerechte Entsorgung des anfallenden Bauschutts gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung. Untergrundvorbereitung durch Spachteln und Grundierung mit Tiefengrund XY. Verlegung der Wandfliesen Modell ‚Classic White‘ 30×60 cm der Firma Musterfliesen GmbH im Halbverband mit dem Flexkleber ABC unter Verwendung einer 8-mm-Zahntraufel. Verfugung mit Fugenmörtel DEF in der Farbe Grau (Farbcode 123) mit einer Fugenbreite von 3 mm. Verfugung der Übergänge zu Sanitärobjekten mit Sanitärsilikon GHI in Weiß. Arbeitszeit: 3 Arbeitstage.“
Der Unterschied ist evident. Die professionelle Beschreibung lässt keine Fragen offen. Sie nennt exakte Flächenangaben, spezifiziert alle zu verwendenden Materialien mit Produkt- und Herstellerangaben, beschreibt die einzelnen Arbeitsschritte und gibt eine verbindliche Zeitangabe.
Mengenangaben und Materialspezifikationen
Für jede Position müssen die Mengen präzise angegeben sein. Bei Fliesen ist das die Quadratmeterzahl, bei Malerarbeiten die zu streichende Fläche, bei Rohrleitungen die Meterzahl. Unbestimmte Formulierungen wie „nach Bedarf“ oder „circa“ sind inakzeptabel und müssen konkretisiert werden.
Die Materialspezifikationen sollten so detailliert sein, dass Sie die Produkte problemlos identifizieren und deren Eignung prüfen können. Ideal ist die Angabe von Hersteller, Produktbezeichnung und gegebenenfalls Artikelnummer. Dies ermöglicht es Ihnen, die Materialqualität zu recherchieren und gegebenenfalls Alternativen vorzuschlagen.
Preisaufschlüsselung
Die Preisgestaltung sollte transparent nachvollziehbar sein. Ein gutes Handwerkerangebot differenziert zwischen:
- Materialkosten: Aufschlüsselung nach Hauptpositionen mit Einzelpreisen und Mengen
- Lohnkosten: Idealerweise differenziert nach Qualifikationsniveau (Meister-, Gesellen-, Hilfskraftstunden) mit Stundensätzen
- Fahrtkosten: Konkrete Angaben zu Anfahrtspauschalen oder kilometerbasierte Berechnung
- Nebenkosten: Kosten für Geräteeinsatz, Baustromnutzung, Entsorgung etc.
- Mehrwertsteuer: Separate Ausweisung des Netto- und Bruttobetrags
Pauschale Gesamtbeträge ohne Aufschlüsselung sind zwar rechtlich zulässig, erschweren aber den Angebotsvergleich erheblich. Bei größeren Projekten sollten Sie auf eine detaillierte Aufschlüsselung bestehen.
Zeitplan und Ausführungsfristen
Seit der Reform des Bauvertragsrechts 2018 haben verbindliche Zeitangaben an Bedeutung gewonnen. Das Handwerkerangebot sollte enthalten:
- Beginn der Arbeiten (konkretes Datum oder Zeitfenster)
- Voraussichtliche Dauer der Arbeiten in Arbeitstagen
- Fertigstellungstermin
- Regelungen zu Verzögerungen durch höhere Gewalt oder Ihren Verzug bei erforderlichen Vorleistungen
Diese Zeitangaben sind nicht nur für Ihre Planung wichtig, sondern haben auch rechtliche Relevanz. Bei erheblicher Überschreitung der vereinbarten Fristen können Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.
Detaillierte Leistungsbeschreibung – Das Fundament für erfolgreiche Bauausführung
Die Bedeutung einer präzisen Leistungsbeschreibung im Handwerkerangebot kann nicht überbetont werden. Sie ist der Maßstab, an dem die spätere Ausführung gemessen wird. Was nicht im Angebot steht, schuldet der Handwerker auch nicht – und Sie können es nicht ohne Zusatzkosten einfordern.
Beispiel: Badezimmerrenovierung
Nehmen wir eine typische Badezimmerrenovierung als Beispiel. Eine unzureichende Leistungsbeschreibung könnte lauten: „Komplette Badrenovierung inklusive Fliesen, Armaturen und Sanitäranlagen – Pauschale 8.500 Euro“.
Eine professionelle Leistungsbeschreibung würde hingegen folgende Aspekte abdecken:
1. Rückbauarbeiten: „Demontage und fachgerechte Entsorgung der vorhandenen Sanitärobjekte (Waschtisch mit Unterschrank, Stand-WC, Badewanne 170×75 cm). Entfernung der Wandfliesen (28 m²) und Bodenfliesen (5,5 m²) inklusive Fliesenkleber. Demontage der Armaturen und Entfernung veralteter Rohrleitungen bis zum Revisionsschacht. Entsorgung des Bauschutts gemäß AVV-Kategorie unter Vorlage des Entsorgungsnachweises.“
2. Untergrundvorbereitung: „Ausbesserung schadhafter Wandbereiche mit Reparaturmörtel Marke X. Nivellierung des Bodenestrichs mit Ausgleichsmasse Typ Y auf eine Toleranz von +/- 2 mm. Grundierung aller Wand- und Bodenflächen mit Tiefengrund Z zur Verbesserung der Haftung.“
3. Installationsarbeiten: „Verlegung neuer Kupfer-Pressfit-Rohrleitungen für Kalt- und Warmwasser zu allen Entnahmestellen gemäß Sanitärzeichnung vom TT.MM.JJJJ. Installation eines Druckminderers Typ A. Erneuerung der Abwasserleitungen (HT-Rohre DN 50 und DN 100) unter Einhaltung der erforderlichen Gefälle gemäß DIN 1986. Druckprüfung der Leitungen nach DIN EN 806-4 mit Protokollierung.“
4. Fliesenarbeiten: „Vollflächige Verlegung der Bodenfliesen Modell ‚Modern Grey‘ 60×60 cm der Firma Fliesenhersteller GmbH (5,5 m²) im geraden Verband mit Flexkleber Marke B unter Verwendung eines Zahnspachtels 10×10 mm. Wandverfliesung (28 m²) mit Fliesen Modell ‚Bright White‘ 30×60 cm im Halbverband. Verfugung mit Flex-Fugenmörtel Typ C in Grau (Fugenbreite 3 mm). Silikonfugen an allen Übergängen zu Sanitärobjekten mit Sanitärsilikon Marke D.“
5. Sanitärobjekte: „Lieferung und fachgerechte Montage der Sanitärobjekte gemäß Auftraggeber-Auswahl: Wand-WC Modell E inkl. Soft-Close-Sitz, Vorwandelement mit Unterputzspülkasten Marke F, Waschtisch Modell G 80 cm mit Unterschrank, Einhandmischer Modell H, Duschkabine 90×90 cm Modell I mit 8 mm Sicherheitsglas und Nanobeschichtung, bodengleiche Duschwanne mit Ablaufrinne Marke J.“
6. Zeitrahmen und Abnahme: „Ausführungszeitraum: 10 Arbeitstage ab Baubeginn (TT.MM.JJJJ). Förmliche Abnahme nach VOB mit Übergabe des Abnahmeprotokolls und aller Wartungsunterlagen.“
Diese detaillierte Beschreibung lässt keinen Interpretationsspielraum. Sollte sich während der Ausführung herausstellen, dass der Aufwand geringer ist als kalkuliert – etwa weil die Wände in besserem Zustand sind als erwartet – können Sie eine Preisminderung geltend machen. Umgekehrt gilt: Stellt sich Mehraufwand heraus, muss der Handwerker ein neues Angebot erstellen, das Sie nicht akzeptieren müssen.
Sie benötigen Unterstützung bei der Handwerkerbeauftragung?
Professionelle Hausverwaltungen übernehmen für Sie die gesamte Koordination mit Handwerkern – von der Angebotseinholung bis zur Abnahme. Stellen Sie jetzt eine kostenlose Anfrage
Die Rolle der WEG-Verwaltung bei der Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum
Gründliche Angebotsprüfung – Worauf Sie unbedingt achten müssen

Das Handwerkerangebot liegt vor. Jetzt beginnt die sorgfältige Prüfung – ein Schritt, den viele Vermieter unterschätzen. Die Zeit, die Sie in die Angebotsprüfung investieren, zahlt sich mehrfach aus durch vermiedene Missverständnisse, realistische Kostenplanung und rechtssichere Vertragsgrundlagen.
Vollständigkeit und Verständlichkeit
Prüfen Sie zunächst, ob alle wesentlichen Bestandteile vorhanden sind. Fehlen grundlegende Informationen wie Materialangaben, Mengen oder Zeitangaben? Sind Formulierungen unklar oder mehrdeutig? Bei jedem Fragezeichen sollten Sie nachhaken. Ein seriöser Handwerksbetrieb wird Ihre Fragen geduldig beantworten und das Angebot bei Bedarf präzisieren.
Besondere Vorsicht ist bei vagen Formulierungen geboten. Begriffe wie „voraussichtlich“, „ungefähr“, „circa“, „nach Aufwand“ oder „möglicherweise“ sind Warnsignale. Sie eröffnen Interpretationsspielräume, die später zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden können. Bestehen Sie auf konkrete, verbindliche Angaben.
Materialkosten und -qualität
Die Materialkosten sollten nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein. Recherchieren Sie die genannten Produkte im Internet. Entsprechen sie dem gewünschten Qualitätsniveau? Sind die kalkulierten Mengen realistisch? Ein üblicher Materialaufschlag für Verschnitt und Verluste liegt bei 5-10 Prozent – darüber hinaus sollten Sie nach Begründungen fragen.
Bei der Materialqualität lohnt sich ein genauer Blick. Ein preiswertes Angebot kann sich als teuer erweisen, wenn minderwertige Materialien zu häufigen Nachbesserungen oder vorzeitigem Verschleiß führen. Besonders bei Materialien, die direkt mit Feuchtigkeit in Kontakt kommen (Silikone, Dichtungen, Abdichtungen), sollten Sie auf Qualität achten.
Lohnkosten und Stundenaufwand
Bei den Lohnkosten sollte idealerweise zwischen verschiedenen Qualifikationsstufen differenziert werden. Meisterstunden sind teurer als Gesellenstunden, die wiederum teurer sind als Hilfskraftstunden. Diese Differenzierung ist gerechtfertigt und transparent.
Der angesetzte Stundenaufwand sollte realistisch sein. Bei Unsicherheit können Sie bei der Handwerksinnung nachfragen, welche Richtwerte für bestimmte Standardarbeiten gelten. Ein Beispiel: Das vollständige Verfliesen eines durchschnittlichen Badezimmers (ca. 30 m² Wandfliesen, 6 m² Bodenfliesen) benötigt erfahrungsgemäß etwa 4-6 Arbeitstage – ein Angebot mit nur 2 Tagen wäre unrealistisch und deutet auf Probleme hin.
Fahrtkosten und Nebenkosten
Fahrtkosten sollten transparent kalkuliert sein. Üblich sind entweder Pauschalbeträge für lokale Aufträge (typischerweise 30-80 Euro je nach Region) oder kilometerbasierte Abrechnungen (ca. 0,50-1,00 Euro pro Kilometer). Bei mehrmaligen Anfahrten über längere Zeiträume sollte dies im Angebot berücksichtigt sein.
Nebenkosten für Gerätenutzung, Baustelleneinrichtung oder besondere Entsorgungen sollten spezifiziert sein. Pauschale „Nebenkostenpauschalen“ ohne Erläuterung sind intransparent und sollten hinterfragt werden.
Das Kleingedruckte – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die meisten Handwerksbetriebe verweisen in ihren Angeboten auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Lesen Sie diese aufmerksam durch. Besonders wichtig sind Regelungen zu:
- Gewährleistung: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei Bauleistungen 5 Jahre (bei Anwendung der VOB/B) bzw. 2 Jahre (bei reinem BGB-Vertrag). Kürzere Fristen zu Ihren Lasten sind unwirksam.
- Haftung: Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse sollten Sie kritisch prüfen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann sich der Handwerker nicht wirksam von der Haftung befreien.
- Zahlungsbedingungen: Übliche Zahlungsziele liegen bei 14-30 Tagen. Vorauszahlungen sollten Sie nur bei kleineren Beträgen oder gegen Sicherheiten leisten.
- Mehrkosten: Wie werden unvorhergesehene Mehrkosten geregelt? Seriöse Betriebe werden Sie vor Ausführung über Mehrkosten informieren und Ihre Zustimmung einholen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Ein oft übersehener, aber wichtiger Punkt: Lassen Sie sich die Existenz einer Betriebshaftpflichtversicherung bestätigen. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die während der Ausführung entstehen – etwa wenn versehentlich eine Wasserleitung angebohrt wird oder bei Lackierarbeiten Ihre Möbel beschädigt werden.
Bei größeren Projekten können Sie sogar eine Kopie der Versicherungspolice anfordern, um die Deckungssummen zu prüfen. Übliche Deckungssummen liegen bei mindestens 1-3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
Sanierung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum: Der komplette Leitfaden für WEGs
Das neue Bauvertragsrecht seit 2018 – Ihre erweiterten Rechte als Auftraggeber
Seit dem 1. Januar 2018 gilt in Deutschland ein reformiertes Bauvertragsrecht, das die Position von Auftraggebern – also auch von Vermietern und Immobilieneigentümern – deutlich stärkt. Die Änderungen betreffen insbesondere das Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch und bieten Ihnen zusätzliche Sicherheiten.
Verbindliche Fertigstellungsfristen
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Bauzeit. Gemäß § 631 BGB müssen Fertigstellungsfristen nun verbindlich vereinbart werden. Diese müssen im Handwerkerangebot konkret benannt sein. Kommt der Handwerker in Verzug, können Sie Schadensersatz geltend machen – etwa für Mehrkosten durch eine verlängerte Hotelunterbringung während einer Sanierung oder entgangene Mieteinnahmen.
Wichtig: Die Frist gilt als verbindlich vereinbart, wenn sie im Vertrag steht. Mündliche Zusicherungen wie „Das dauert höchstens drei Wochen“ ohne schriftliche Fixierung sind rechtlich nicht relevant.
Bauhandwerkersicherung bei größeren Projekten
Bei Bauverträgen mit Verbrauchern über Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude, die einen erheblichen Umfang haben, kann der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten eine Sicherheit in Höhe von 10 Prozent der Vergütung verlangen. Diese Bauhandwerkersicherung schützt Sie vor Insolvenz des Betriebs oder mangelhafter Ausführung.
Erweiterte Abnahmeregeln
Die Abnahme markiert einen entscheidenden Punkt: Ab diesem Moment kehrt sich die Beweislast um. Vor der Abnahme muss der Handwerker beweisen, dass er ordnungsgemäß gearbeitet hat. Nach der Abnahme müssen Sie als Auftraggeber beweisen, dass Mängel vorliegen.
Das neue Bauvertragsrecht regelt die Abnahme präziser. Sie können die Abnahme verweigern, wenn wesentliche Mängel vorliegen. Der Handwerker hat dann die Nachbesserung vorzunehmen. Erst nach erfolgreicher Mängelbeseitigung erfolgt die Abnahme.
Eine förmliche Abnahme mit schriftlichem Protokoll ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Dokumentieren Sie den Zustand der Arbeiten mit Fotos und notieren Sie alle erkennbaren Mängel.
Kündigungsrecht und Kostenerstattung
Das reformierte Recht stärkt auch Ihr Kündigungsrecht. Sie können einen Bauvertrag jederzeit kündigen – müssen dann aber die bereits erbrachten Leistungen bezahlen sowie einen angemessenen Teil des Gewinns, den der Handwerker erzielt hätte. Diese Option kann relevant werden, wenn Sie während der Ausführung massive Qualitätsmängel feststellen oder das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist.
Formgerechte Annahme des Handwerkerangebots – So wird der Auftrag rechtswirksam erteilt
Sie haben das Handwerkerangebot geprüft, sind mit allen Punkten einverstanden und möchten nun den Auftrag erteilen. Dieser Schritt sollte ebenso sorgfältig erfolgen wie die vorherige Prüfung.
Die schriftliche Auftragsbestätigung
Die Annahme des Angebots sollte unbedingt schriftlich erfolgen. Formulieren Sie eine klare, unmissverständliche Annahmeerklärung. Eine bewährte Formulierung lautet:
„Hiermit nehme ich/nehmen wir Ihr Angebot vom [Datum] mit der Angebotsnummer [Nummer] zur [genaue Bezeichnung des Bauvorhabens] gemäß der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung und zu den genannten Konditionen an. Die Ausführung soll gemäß der vereinbarten Zeitplanung erfolgen.“
Versenden Sie diese Annahmeerklärung innerhalb der Bindefrist per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit Empfangsbestätigung. So können Sie im Streitfall beweisen, dass und wann Sie das Angebot angenommen haben.
Was bei Annahmeerklärungen zu beachten ist
Die Annahme muss inhaltlich exakt mit dem Angebot übereinstimmen. Jede Abweichung gilt rechtlich als neues Angebot Ihrerseits, das der Handwerker seinerseits annehmen müsste. Wenn Sie also Änderungswünsche haben, sollten Sie diese vor der Annahme klären und sich ein modifiziertes Angebot erstellen lassen.
Nach der wirksamen Annahme kommt ein rechtsgültiger Werkvertrag zustande. Beide Seiten sind nun an die vereinbarten Bedingungen gebunden. Der Handwerker ist verpflichtet, die Arbeiten vertragsgemäß auszuführen. Sie sind verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen – allerdings erst nach ordnungsgemäßer Erfüllung und förmlicher Abnahme.
Umgang mit nachträglichen Änderungswünschen
Stellen Sie während der Ausführung fest, dass zusätzliche oder geänderte Arbeiten erforderlich oder wünschenswert sind, gelten strenge Regeln. Der Handwerker ist zur Ausführung von Zusatzleistungen nur verpflichtet, wenn Sie diese ausdrücklich beauftragen. Umgekehrt darf der Handwerker Mehrkosten nur berechnen, wenn Sie diese vorab genehmigt haben.
Bei jeder Änderung sollten Sie auf einem schriftlichen Nachtrag zum ursprünglichen Handwerkerangebot bestehen, der die zusätzlichen Leistungen und die damit verbundenen Mehrkosten exakt beschreibt. Dies vermeidet Streit bei der Schlussrechnung.
Praktische Checkliste für Vermieter – Von der Anfrage bis zur Abnahme
Zum Abschluss hat hausverwalterscout.de für Sie eine Schritt-für-Schritt-Checkliste zusammengestellt, die Sie durch den gesamten Prozess von der Handwerkersuche bis zur Abnahme begleitet:
Phase 1: Vorbereitung und Handwerkersuche
- ☐ Schadensbild oder Modernisierungswunsch genau dokumentieren (Fotos, Beschreibung)
- ☐ Bei umfangreichen Projekten: Eigene Vorstellungen und Anforderungen schriftlich formulieren
- ☐ Drei potenzielle Handwerksbetriebe identifizieren (über Hausverwaltung, Innung, Empfehlungen)
- ☐ Innungsmitgliedschaft und Qualifikationen der Betriebe prüfen
- ☐ Anfrage mit detaillierter Problembeschreibung an ausgewählte Betriebe senden
- ☐ Besichtigungstermine vereinbaren
Phase 2: Angebotserstellung
- ☐ Vor-Ort-Besichtigung durch Handwerker durchführen lassen
- ☐ Anforderung eines schriftlichen, bindenden Angebots (kein Kostenvoranschlag)
- ☐ Festpreisvereinbarung verlangen
- ☐ Kostenfreiheit der Angebotserstellung bestätigen lassen
- ☐ Bindefrist des Angebots notieren
Phase 3: Angebotsprüfung und -vergleich
- ☐ Vollständigkeit aller drei Angebote prüfen (Firmendaten, Leistungsbeschreibung, Preise, Zeitplan)
- ☐ Leistungsbeschreibungen auf Detailliertheit und Verständlichkeit prüfen
- ☐ Materialqualität und Mengenangaben vergleichen und recherchieren
- ☐ Preisaufschlüsselung auf Plausibilität prüfen
- ☐ Lohn- und Fahrtkosten vergleichen
- ☐ Zeitplan auf Realismus prüfen
- ☐ AGB sorgfältig lesen (Gewährleistung, Haftung, Zahlungsbedingungen)
- ☐ Existenz einer Betriebshaftpflichtversicherung bestätigen lassen
- ☐ Bei Unklarheiten: Rückfragen stellen und Präzisierungen anfordern
- ☐ Entscheidung für das beste Gesamtpaket treffen (nicht nur billigstes Angebot)
Phase 4: Auftragserteilung
- ☐ Schriftliche Annahmeerklärung formulieren
- ☐ Annahme innerhalb der Bindefrist versenden (Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung)
- ☐ Beginn der Arbeiten terminlich bestätigen lassen
- ☐ Klärung des Zugangs zur Immobilie (Schlüsselübergabe etc.)
- ☐ Bei Mietobjekten: Information der Mieter über bevorstehende Arbeiten
Phase 5: Ausführungsphase
- ☐ Regelmäßige Baustellenbegehungen (wöchentlich bei längeren Projekten)
- ☐ Dokumentation des Baufortschritts mit Fotos
- ☐ Bei Mängeln oder Abweichungen: Sofortige schriftliche Beanstandung
- ☐ Zusatzleistungen nur nach vorheriger schriftlicher Beauftragung und Preisvereinbarung
- ☐ Keine Vorabzahlungen ohne Sicherheiten
Phase 6: Abnahme und Abschluss
- ☐ Förmliche Abnahme mit schriftlichem Protokoll durchführen
- ☐ Fotodokumentation des fertigen Zustands
- ☐ Erkennbare Mängel im Abnahmeprotokoll festhalten
- ☐ Nachbesserungsfrist für Mängel setzen
- ☐ Bei wesentlichen Mängeln: Abnahme verweigern
- ☐ Übergabe aller Wartungsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Garantiedokumente
- ☐ Prüfung der Schlussrechnung auf Übereinstimmung mit Angebot
- ☐ Zahlung unter Vorbehalt bei noch zu behebenden Mängeln
- ☐ Archivierung aller Unterlagen für Gewährleistungszeit (5 Jahre bei VOB/B, 2 Jahre bei BGB)
Fazit: Professionelle Handwerkerbeauftragung als Erfolgsfaktor
Die Beauftragung von Handwerkern ist für Vermieter eine wiederkehrende Aufgabe, die erhebliche finanzielle Auswirkungen hat. Ein systematisches, professionelles Vorgehen bei der Einholung, Prüfung und Beauftragung von Handwerkerangeboten zahlt sich mehrfach aus: durch realistische Kostenplanung, hochwertige Ausführung, Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und langfristig durch den Werterhalt Ihrer Immobilie.
Die wichtigsten Erfolgsfaktoren sind: eine sorgfältige Handwerkerauswahl, das Bestehen auf schriftlichen, detaillierten Angeboten mit Festpreisvereinbarung, eine gründliche Angebotsprüfung mit Fokus auf Qualität statt nur auf den Preis, die Kenntnis Ihrer Rechte nach dem reformierten Bauvertragsrecht und eine strukturierte Projektbegleitung von der Beauftragung bis zur förmlichen Abnahme.
Gerade für private Vermieter ohne professionelle Unterstützung kann dieser Prozess herausfordernd sein. In solchen Fällen kann die Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Hausverwaltung wertvoll sein. Professionelle Verwalter verfügen über etablierte Kontakte zu zuverlässigen Handwerksbetrieben, Erfahrung in der Angebotsprüfung und das nötige Know-how zur Baubegleitung. Dies kann Ihnen nicht nur Zeit und Nerven sparen, sondern auch zu besseren Ergebnissen und günstigeren Konditionen führen.
Wenn Sie die in diesem Leitfaden beschriebenen Prinzipien befolgen – von der strategischen Handwerkersuche über die detaillierte Angebotsprüfung bis zur rechtssicheren Auftragserteilung und systematischen Abnahme – schaffen Sie die Grundlage für erfolgreiche Baumaßnahmen. Ihr Ziel sollte nicht das billigste Angebot sein, sondern das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bei nachweislicher Qualität und Zuverlässigkeit. Investieren Sie die Zeit in eine sorgfältige Vorbereitung und Prüfung – diese Zeit ist eine Investition in den langfristigen Erfolg und Werterhalt Ihrer Immobilie.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zum Handwerkerangebot
| Aspekt | Empfehlung | Häufige Fehler |
|---|---|---|
| Angebotsart | Schriftliches, bindendes Angebot mit Festpreis | Mündliche Absprachen, unverbindliche Kostenvoranschläge |
| Anzahl Angebote | Mindestens 3 zum Vergleich einholen | Nur ein Angebot einholen, automatisch billigstes wählen |
| Vor-Ort-Besichtigung | Zwingend erforderlich für seriöse Kalkulation | Telefonische Preisnennung ohne Besichtigung akzeptieren |
| Angebotserstellung | Grundsätzlich kostenfrei | Gebühren zahlen ohne Auftragserteilung |
| Leistungsbeschreibung | Detailliert mit Materialangaben, Mengen, Zeitplan | Pauschale Formulierungen ohne Details akzeptieren |
| Materialqualität | Hochwertig, mit Herstellerangaben | Nur auf Preis achten, Qualität vernachlässigen |
| Zeitplan | Verbindliche Fertigstellungsfrist im Angebot | Vage Zeitangaben oder gar keine Fristen |
| Versicherung | Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung verlangen | Versicherungsschutz nicht prüfen |
| Auftragserteilung | Schriftliche Annahme per Einschreiben/E-Mail | Mündliche Beauftragung ohne Dokumentation |
| Abnahme | Förmlich mit schriftlichem Protokoll und Fotos | Stillschweigende Abnahme durch Nutzung |
Die professionelle Handhabung von Handwerkerangeboten ist eine Kernkompetenz erfolgreicher Immobilienverwaltung. Mit dem Wissen aus diesem Leitfaden sind Sie bestens gerüstet, um Ihre nächsten Bauvorhaben erfolgreich und rechtssicher umzusetzen.


