HausverwalterScout

Ab 2023 Stufenmodell für CO2-Abgabe

CO2-Stufenmodell orientiert sich an Energieeffizienz der Gebäude

Inhalt:

Ab 2023 werden die Kosten der CO2-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt, so ein Beschluss der Ampelkoalition. Grundlage der Aufteilung bildet ab Januar nächsten Jahres ein neues Stufenmodell in Abhängigkeit zur energetischen Substanz der Immobilie. Es hagelt Kritik von Vermietern, Verbänden und Politik.

Mieter sehen sich bereits jetzt mit massiven Energiekosten konfrontiert. Diese sind zum einen auf die kriegsbedingten Preisentwicklungen am Markt zurückzuführen, aber auch die CO₂-Abgabe der Bundesregierung hat ihren Anteil daran.

In Zukunft, so die Presseerklärung eines Treffens der Ampel-Koalition zu den CO₂-Preisen, soll diese Abgabe nicht mehr allein die Mieter tragen, sondern sie teilen sich die Kosten mit den Vermietern. Wie hoch der prozentuale Anteil an den Kosten ist, wird anhand eines Stufenmodells bestimmt. Wie dieses Stufenmodell funktioniert und worauf bei der Nutzung zu achten ist, erklärt dieser Artikel.

Sinn und Zweck des Stufenmodells zur CO₂-Abgabe

Mithilfe des Stufenmodells sollen die Kosten für den CO₂-Ausstoß von Mietwohnungen zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Wer wie viel zu bezahlen hat, hängt unter anderem vom Zustand der Wohnung beziehungsweise der Immobilie ab, in der sie sich befindet. Wenn diese hervorragend gedämmt ist (mindestens Effizienzhaus 55), müssen die Vermieter nur einen geringen Teil der Kosten oder sogar gar nichts übernehmen.

Bei einer schlechten Dämmung beziehungsweise unzureichenden Klimabilanz (mindestens jährlich 52 kg CO₂/m²) kann es zu einem Verhältnis von 90:10 kommen, sodass die finanzielle Hauptlast beim Vermieter liegt. Zwischen diesen beiden Extremwerten liegen noch acht weitere Stufen.

Mit dem Stufenmodell verfolgt der Gesetzgeber ganz unterschiedliche Ziele: Auf der einen Seite geht es darum, Mieter zu entlasten. In den kommenden Jahren wird der CO₂-Preis deutlich ansteigen. Diese Mehrbelastung soll nicht allein von den Mietern getragen werden. Diese sollen zudem zu einem sparsamen Verbrauch motiviert werden.

Zudem sollen Vermieter einen Anreiz bekommen, ihre Immobilien zu sanieren, zu dämmen und ökologisch zu gestalten. Das wäre ein wichtiger Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel. Immerhin sind 30 % der in Deutschland ausgestoßenen CO₂-Emissionen auf den Gebäudesektor zurückzuführen.

Einsparpotenziale durch das neue CO₂-Stufenmodell

Durch das Stufenmodell ergeben sich Einsparpotenziale für die Verbraucher, diese fallen aber deutlich geringer aus als man meinen könnte. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine Beispielrechnung durchgeführt und hierbei eine schlecht gedämmte Wohnung mit 70 m² zugrunde gelegt. Bei einem Verbrauch von 180 kWh/m² im Jahr für Heizung und Warmwasser müssen insgesamt 98,69 € an CO₂-Abgabe bezahlt werden.

Nach dem in 2023 folgenden Stufenmodell müssen die Mieter diesen Wert nicht mehr allein bezahlen. Stattdessen teilen sie sich die Kosten mit dem Vermieter.

Um zu prüfen, wie hoch der jeweilige Anteil ist, muss geklärt werden, wie viel kg CO₂/m² und Jahr verbraucht wird. Durch eine Umrechnung ergibt sich im vorliegenden Beispiel ein Verbrauch von 40,3 kg. Dieser Wert wird von Stufe 7 des Stufenmodells abgebildet. Das bedeutet, dass die Vermieter 60 % und die Mieter 40 % der Kosten übernehmen müssen. Das bedeutet, dass Mieter bei Kosten von 98,69 € pro Jahr 59,21 €, also knapp 5 € pro Monat einsparen.

Die Anwendung des CO₂-Stufenmodells in der Praxis

Das Ziel bei der Entwicklung des CO₂-Stufenmodells war es von Anfang an, für eine größtmögliche Transparenz und Einfachheit zu sorgen. Das betrifft unter anderem die Ermittlung der benötigten Werte. Wie hoch der tatsächliche Verbrauch ist und welche Kosten Mieter und Vermieter zu tragen haben, ergibt sich aus der jährlichen Heizkostenabrechnung.

Mieter müssen sich somit um nichts weiter kümmern. Die Vermieter benötigen jedoch eine Vielzahl zusätzlicher Daten, um eine Heizkostenabrechnung erstellen und die jeweiligen Werte angeben zu können.

Achtung: Es gibt Ausnahmen zu den bestehenden Regelungen. Das ist beispielsweise bei denkmalgeschützten Immobilien oder bei Immobilien in Milieuschutzgebieten der Fall. Ebenso wird das Stufenmodell nicht auf Gewerbeimmobilien angewendet, für das in einer Übergangszeit noch das 50:50-Modell gilt.

Vermieter bekommen Unterstützung seitens der Brennstofflieferanten. Diese sind durch die neuen Regelungen dazu verpflichtet anzugeben, welche CO₂-Emissionen mit einer bestimmten Menge an Brennstoff verbunden sind. Vermieter können die Richtigkeit der in der Heizkostenabrechnung vorgenommenen Bewertungen überprüfen. Hierzu müssen sie die Menge an CO₂-Emissionen kennen, die ihrer Wohnung zugeschrieben wird, und diese mit der Quadratmeteranzahl multiplizieren.

Reaktionen auf das Stufenmodell zu CO₂-Emissionen

Viele haben bereits Kritik an dem Modell in seiner jetzigen Form vorgenommen. Vermieterverbände sehen das gesamte Verfahren kritisch. Immerhin könnten die Mieter frei entscheiden, wie viel sie verbrauchen. Eine Aufteilung der Kosten sei daher ungerecht. Die CDU, die sich letztes Jahr gegen eine 50:50 Aufteilung ausgesprochen hat, kritisiert, dass durch das Stufenmodell ein verschwenderischer Verbrauch gefördert würde. Immerhin müssten Mieter umso weniger zahlen, je höher der jährliche Verbrauch ist.

Dieses Argument lässt der Deutsche Mieterbund nicht gelten. Immerhin müssten die Mieter für ihre Verbrauchskosten bezahlen. Verschwendung in diesem Bereich, um Einsparungen bei den CO₂-Kosten zu erzielen, sei nicht zu erwarten. Seine Kritik am Stufenmodell geht in eine andere Richtung: Wenn die Mieter schon die Kosten für eine energetische Sanierung zahlen müssten, sei es nicht einzusehen, warum sie auch noch die CO₂-Kosten tragen sollten.

Fazit: Das Stufenmodell für CO₂-Abgaben verfolgt hehre Ziele, wird aber von verschiedenen Seiten aus unterschiedlichen Gründen kritisiert. Dennoch kommt es ab 2023 zum Einsatz, sodass sich Mieter und Vermieter die CO₂-Kosten teilen müssen. Für Vermieter ist es empfehlenswert, sich schon jetzt mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen, um bei den Heizkostenabrechnungen im kommenden Jahr schnell agieren und alles richtig zu machen.

Artikel finden
Suche

Alle Infos:

Sie suchen, wir finden!

Kostenlos und unverbindlich
Finden Sie eine passende Hausverwaltung in Ihrer Nähe!
Das könnte Sie auch interessieren ...