Bundesförderung effizienter Gebäude zeitnah einplanen

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Wer eine sanierungsbedürftiges Bestandsimmobilie kaufen will sollte bereits jetzt die Bundesförderung effizienter Gebäude, kurz BEG, einplanen. Der Bund fördert energieeffiziente Maßnahmen zur Gebäudehülle, Anlagentechnik, Wärmeerzeugung und Heizungsoptimierung. Nicht nur Privateigentümer, auch Wohnungseigentümergemeinschaften können bereits jetzt Anträge stellen, auch wenn die Bearbeitungszeit lang sein dürfte.

Politisch gewollte ist seit Januar bereits die Zuschussvariante für energieeffiziente Maßnahmen an Immobilien gestartet. Im Kern geht es um die Sanierung von Gebäudehülle, der Anlagentechnik, der Wärmeerzeugung und der Optimierung der Heizung.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kann bereits jetzt beantragt werden. Je nach Programm wird die Sanierung unterschiedlicher Gebäudeteile oder Anlage bezuschusst, als Bezuschussung und Kreditvariante oder als Vollkredit dargestellt.

Bundesförderung für effiziente Gebäude und erneuerbare Energien
Das Klimaschutzprogramm soll helfen den Energiebedarf in Immobilien zu senken. Dabei geht es um die Sanierung des Gebäudes selbst, wie auch deren Wärmeanlagen und dem Wechsel zu erneuerbaren Energien.

Der Antrag für das BEG erfolgt, vorteilhaft, nur mit einem Dokument. Das BEG fasst alle bisherigen Programme von KfW und BAFA zusammen und je nach Wunsch können mehrere Programme miteinander kombiniert werden.
Wer seine Immobilie also sanieren will bekommt bereits seit Januar einen Zuschuss. Wenngleich vorerst und nach Vorlage der Kosten Eigenmittel verwendet werden müssen – dank Corona. Die Zielgruppe derer, die einen Antrag stellen können, ist umfangreich:
⦁ Wohnungseigentümergemeinschaften
⦁ Privatpersonen
⦁ Freiberufler
⦁ Unternehmen einschließlich Einzel- und kommunalen Unternehmen
⦁ Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
⦁ Kirchen und gemeinnützige Organisationen
⦁ Juristische Personen des Privatrechts
⦁ Wohnungsbaugenossenschaften
⦁ Kommunale Gebietskörperschaften
⦁ Kommunale Gemeinde- und Zweckverbände

Die Länge der Liste möglicher Antragsteller zeigt wie wichtig dem Bund eine energieeffiziente Sanierung ist. Den Antrag können sowohl Eigentümer wie auch Mieter oder Pächter für die jeweils betroffenen Gebäude stellen.
Welche Gebäudearten kommen in den Genuss des BEG?
Auch hier ist die Liste der Gebäude, für die Zuschüsse und verbilligte Kredite beantragt werden können umfassend:
⦁ Wohngebäude (hier aber nur Gebäude die älter als fünf Jahre alt sind (Datum des Bauantrags). Einen Unterschied zwischen Einfamilien-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern gibt es nicht.
⦁ Nichtwohngebäude
⦁ Gebäude die unter Denkmalschutz stehen

Muss ein Energieeffizienz- Experte eingebunden werden?

Wer über das BEG einen Antrag stellt und die Gebäudehülle oder die Anlagentechnik (ohne Heizung) sanieren oder erneuern will muss einen in der EEE-Liste des Bundes zertifizierten Experten hinzuziehen. Dies sollte im Vorfeld der Planungen bedacht werden.

Für die Sanierung der Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heiztechnik) und einer Heizungsoptimierung ist kein Energieeffizienz-Experte, kurz EEE, notwendig.
Der EEE erstellt vor der Beantragung eine technische Projektbeschreibung die dann, zusammen mit dem eigentlichen Antrag, eingereicht wird.

Welche Sanierungsmaßnahmen werden durch das BEG gefördert?

Auch hier zeigt sich wie umfassend sich das BEG zum Thema Energieeffizienz aufstellt. Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung werden bei allen Einzelmaßnahmen bei Wohn- oder Nichtwohngebäuden mit 50 Prozent bezuschusst. Die weiteren Zuschüsse sind wie folgt:
⦁ Sanierung Gebäudehülle (Fassade, Dach, Böden, Fenster, Türen) mit 20 Prozent
⦁ Sanierung Anlagentechnik (Lüftungs- und Klimatechnik, Beleuchtung etc.) mit 20 Prozent
⦁ Heizungsanlagen, je nach Baurat mit 20 bis 35 Prozent (bei Austausch Ölheizung bis zu 45 Prozent
⦁ Heizungsoptimierung bis zu 20 Prozent

Hinzu kommt ein so genannter iSFP-Bonus von fünf Prozent bei Sanierung über das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude. Eine Energieberatung ist ohnehin, auch für Vermieter, wichtig und sollte im Zuge der Beantragung einkalkuliert werden.

Hinzu kommen weitere fünf Prozent Zuschuss als „Innovationsbonus“, wenn die Emissionswerte für Feinstaub die Marke von 2,5 mg pro Kubikmeter nicht überschreiten.

Die unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten zeigen deutlich, dass es beim BEG nicht nur um die Sanierung energierelevanter Gebäudebestandteile und deren Anlagen geht. Auch der Einsatz erneuerbarer Energien wird belohnt.
Die reine Zuschussvariante kann seit Januar beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, beantragt werden. Die Zuschuss- und/oder Kreditvariante kann ab Juli 2021 bei der KfW beantragt werden.

Tipp: Als Immobilieneigentümer kann sich eine energetische Sanierung durch das BEG lohnen. Vor der Beantragung sollte man sich jedoch mit den unterschiedlichen Förderprogrammen auseinandersetzen. Letztlich lassen sich einige kombinieren, sowohl was den Fördertatbestand an sich angeht als auch die Förderungsart.

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