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Weitreichendes Urteil: Erschwerung bei Eigenbedarfskündigung

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Das Landgericht Berlin erschwert Eigenbedarfskündigungen und schützt Mieterrechte. Dieses Urteil dürfte massive Auswirkungen auf den Markt und das Verhalten von Mietern und Vermietern haben. Eigenbedarf bleibt zwar weiter möglich, Vermieter müssen jedoch damit rechnen, längere Zeit auf ihre Wohnung verzichten zu müssen.

Eigenbedarfskündigung: Landgericht Berlin urteilt zugunsten von Mietern

Eine Wohnungseigentümerin in Berlin hat ihrem Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt. Dieser widersprach der Kündigung und berief sich hierbei auf die Härtefallregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Er gab an, dass es ihm nicht möglich sei, zu vertretbaren Bedingungen eine Ersatzwohnung zu finden, die seinen Bedürfnissen entspricht. Die Vermieterin klagte hiergegen und das Landgericht Berlin hat nun ein Urteil gefällt.

Der Fall war zunächst im Amtsgericht verhandelt und dort abgewiesen worden. In zweiter Instanz befasste sich das Berliner Landgericht mit der Räumungsklage und wies sie ab. Es erkannte an, dass der Mieter sich nachweislich um alternativen Wohnraum bemüht, diesen aber nicht bekommen hatte. Entsprechend verlängerte das Gericht das Mietverhältnis bis zum 31. Januar 2026, wobei eine leichte Mieterhöhung vereinbart wurde.

Hinweis: Aus Expertensicht ist dieses Urteil außergewöhnlich. Zwar wird das Recht auf Eigenbedarfskündigung anerkannt, allerdings wird den Mietern trotzdem erlaubt, noch fast zwei Jahre lang in der Wohnung zu leben. Somit ist es deutlich schwerer, wegen Eigenbedarf zu kündigen, zumindest wenn die Härtefallregelung greift.

Vorteilhaftes Urteil für Mieter

Das Urteil stärkt die Mieterinteressen ungemein. In dem vorliegenden Fall drohte dem Mieter die Wohnungslosigkeit, da es ihm nicht möglich war, bezahlbaren Wohnraum zu finden, der seinen Bedürfnissen entspricht. Der Mieter wies nach, dass er sich um 244 private und kommunale Wohnungen bemüht und hierbei 39 Ortsteile in den Blick genommen hatte. Er bekam jedoch immer absagen, sodass es ihm mittelfristig nicht möglich sein wird, eine neue Wohnung zu finden

Das Gericht bezog sich bei seiner Urteilsfindung auf einen Sachverständigen. Dieser stellte fest, dass es die Kombination aus geringem Angebot und den beschränkten finanziellen Möglichkeiten des Mieters äußerst unwahrscheinlich machen, dass er in naher Zukunft eine für ihn geeignete Wohnung finden wird.

Das bedeutet das Urteil für die Zukunft

Peter J. S. Lau von der Mietrechtskanzlei Lützenkirchen geht davon aus, dass das Urteil weitreichende Folgen haben wird. So dürften Mieter und Anwälte zukünftig zunächst einmal gegen Eigenbedarfskündigungen klagen, in der Hoffnung, dass für sie die Härtefallregelung greift. In der Konsequenz werden sich die einzelnen Fälle deutlich in die Länge ziehen, da häufig Sachverständige hinzugezogen werden müssten, um den individuellen Fall zu beurteilen.

Um eine Chance auf Erfolg zu haben, ist es jedoch erforderlich, genau zu prüfen, ob tatsächlich Gründe vorliegen, die gegen eine Eigenbedarfskündigung sprechen. Es bietet sich daher an, das Urteil des Landgerichts Berlin als Blaupause zu nutzen, um zu prüfen, ob für einen selbst eventuell eine Härtefallregelung greift. Nur dann besteht die Möglichkeit, dass Mietverhältnis weiterführen zu können.

Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins sieht das Urteil in Teilen kritisch. Er sagt, dass die Härtefallregelung nicht zu einem tatsächlichen Schutz der Mieter führt, sondern die Eigenbedarfskündigung lediglich hinausschieben würde. Außerdem könne er nicht einfach weiter zu den bisherigen Konditionen in der Wohnung bleiben, sondern müsse eine Mieterhöhung in Kauf nehmen. Allerdings erkennt er deutlich, dass durch das Urteil das Risiko für Vermieter gewachsen sei. Diese können nicht mehr so einfach eine Eigenbedarfskündigung aussprechen und müssen gegebenenfalls lange darauf warten, ihre Wohnung wieder nutzen zu können.

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