Gartenbesitzer haben sich um die Sicherheit ihres Besitzes zu kümmern. Deswegen hat der Gesetzgeber zahlreiche Regelungen für Arbeiten im Garten erlassen. Unter anderem gibt es Bestimmungen für die Vermeidung von Lärmbelästigungen und den Umgang mit Schnee.
Des Weiteren sind in Bezug auf Gartenzäune, Gartenhäuser und Wintergärten einige Bestimmungen zu berücksichtigen. Bei der Gartenarbeit drohen teils hohe Geldbußen.
Im ersten Teil dieses Ratgebers haben wir Ihnen verschiedene Regelungen vorgestellt, die in Bezug auf die Gartenarbeit zu berücksichtigen sind. Hierbei ging es unter anderem um Gartenabfälle, den Umgang mit Grills und Feuer sowie Hecken, Bäume und Insekten. Damit ist aber noch nicht genug. Da der Herbst kommt, drohen weitere Bußgelder bei Gartenarbeit. Im Folgenden finden Sie daher eine weitere Auswahl an nützlichen Tipps, mit denen sich Strafen vermeiden lassen.
Hierauf müssen Gartenbesitzer bei ihrem Rasen im Herbst achten
Wenn bei der Gartenarbeit elektrische Hilfsmittel wie Rasenmäher oder Laubbläser zum Einsatz kommen, entsteht häufig eine massive Lärmbelästigung. Die Geräte- und Maschinenlärmverordnung schreibt deswegen vor, dass solche Geräte in Wohngebieten nur zu vorher festgelegten Zeiten genutzt werden dürfen. Zu Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertagen dürfen sie nicht verwendet werden. Wer gegen solche Regelungen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € rechnen. Für Lärmbelästigung fällt zumeist ein Bußgeld von 5.000 € an.
Richtig mit Schnee umgehen
Das Landesstraßengesetz der Bundesländer legt den Immobilienbesitzern eine Räumpflicht nach Schneefall auf. Sie müssen Sorge dafür tragen, dass die Gehwege gangbar sind und keine Unfallgefahr besteht. Wer gegen die Räumpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, dass in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich hoch ausfällt. Das Ordnungsamt der jeweiligen Region gibt gerne nähere Auskunft über die jeweilige Höhe.
Tipp: Eine gute Planung, nachhaltige Durchführung und Absicherung beim Winterdienst sollten von allen Immobilien- und Grundstücksbesitzern beachtet werden.
Es gibt Gemeinden in Deutschland, in denen keine Räumpflicht besteht. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass ein Versäumnis beim Schneeräumen als Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ausgelegt werden kann. Wenn also auf einem nicht geräumten Weg ein Unfall passiert, kann der Besitzer der jeweiligen Immobilie auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt werden. Die entsprechenden Regelungen sind in Artikel 14 Absatz 2 Grundgesetz und Artikel 823 Absatz 1 bürgerliches Gesetzbuch zu finden.
Diese Bestimmungen zu Gartenzäunen gelten
Um im Garten für etwas Privatsphäre zu sorgen, kann ein Zaun aufgestellt werden. Wie hoch dieser sein darf, regeln verschiedene Gesetze. Auch die sonstigen Maße eines Zauns sind im Nachbarrechtsgesetz der einzelnen Bundesländer vorgeschrieben. Wenn zum Beispiel jemand einen Zaun errichten möchte, der höher als 2 Meter ist, wird hierfür eine spezielle Genehmigung fällig.
Liegt diese nicht vor, kann ein Nachbar rechtliche Schritte gegen einen bestimmten Zaun einleiten. Die Folge ist, dass der entsprechende Zaun entfernt oder gekürzt werden muss. Einige Gemeinden erheben bei einem solchen Regelverstoß Geldstrafen. Vergleichbare Regelungen bestehen für die Errichtung von Hecken.
Das hat der Gesetzgeber in Bezug auf Gartenhäuser beschlossen
Gartenhäuser sind praktisch und leisten bei der Unterbringung von Gartenwerkzeugen gute Dienste. Häufig ist es für die Errichtung eines solchen Hauses notwendig, eine Baugenehmigung einzuholen. Das gilt abhängig davon, wie groß das jeweilige Gartenhaus sein soll. Für einen Verstoß gegen diese Bestimmungen erheben die Bundesländer unterschiedlich hohe Bußgelder. Im schlimmsten Fall müssen Gartenbesitzer 50.000 € Strafe bezahlen.
Hinweis: Anders sieht es bei einer Veränderung eines bereits bestehenden Gartenhauses aus. Für diese ist in den meisten Fällen keine eigene Baugenehmigung erforderlich. Wer unsicher ist, ob es sich bei einer Maßnahme um eine Veränderung oder eine genehmigungspflichtige Erneuerung handelt, sollte bei den zuständigen Behörden nachfragen.
Beim Bau eines Wintergartens alles richtig machen
Mit einem Wintergarten wird ein Wohnobjekt erweitert und wohnlicher gemacht. Deswegen darf er nicht einfach errichtet werden, sondern es wird eine spezielle Baugenehmigung benötigt. In einigen Fällen kann von dieser Regelung abgesehen werden. Das ist dann gegeben, wenn ein geplanter Wintergarten kleiner als 20 m² sein wird oder wenn es sich um einen unbeheizten Anbau handelt.
Professionell mit Pflanzenschutzmitteln umgehen
Der Kampf gegen Unkraut gehört zu den täglichen Herausforderungen bei der Gartenarbeit. Wer dies händisch und ohne Unkrautvernichter tut, sieht sich einer großen Menge an Arbeit gegenüber. Das ist meistens der Fall, da chemische Stoffe zur Bekämpfung von Unkraut nicht erlaubt sind. Hierdurch soll verhindert werden, dass Gift in den Boden gelangt und das Grundwasser unbrauchbar macht. Wer dennoch Unkrautvernichter verwendet, muss mit einer Strafe von 25.000 € bis 50.000 € rechnen. Ähnliches gilt für Schädlingsbekämpfungs- oder Pflanzenschutzmittel, die in deutschen Gärten nicht zulässig sind.
So ist mit Niederschlagswasser zu verfahren
Wer einen Garten besitzt, muss eine Niederschlagswassergebühr, die auch als Niederschlagswasserentgelt bezeichnet wird, entrichten. Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn das Regenwasser gesammelt, neu aufbereitet und weiterverwendet wird. Eine andere Beseitigung des Niederschlagswassers, beispielsweise durch eine Entsorgung in die Kanalisation, ist unzulässig. Dasselbe gilt für die Beseitigung von Schmutzwasser. Wer diese Regelung nicht einhält, muss mit einer Strafe von bis zu 7.500 € rechnen.
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