Wie WEG-Verwaltung fristlos kündigen?
Die fristlose Kündigung einer WEG-Verwaltung ist durch die WEG-Reform vom 1.12.2020 deutlich einfacher geworden. Ab sofort genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft, um der WEG-Verwaltung fristlos kündigen zu können. Dennoch gibt es einiges dabei zu beachten.
Die Neutralitätspflicht ist für WEG-Verwalter essenziell
Die Neutralitätspflicht des WEG-Verwalters gegenüber den Eigentümern ist wohl die essenziellste Verhaltensweise. Leider kommt es immer wieder dazu, dass die Verwalter dieser Pflicht nicht nachkommen und befangen sind. In diesem Fall haben Eigentümer verschiedene Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen. Sie können den Verwalter durch Mehrheitsbeschluss abberufen, ohne dass dieser die getroffenen Beschlüsse anfechten kann. […]
Mietverwaltung und WEG: Wer erstellt die letzte Abrechnung? II
Wenn eine WEG-Verwaltung zum Jahresende hin ausscheidet, ist nicht immer klar, wer die letzte Abrechnung erstellen muss: der alte oder der neue Verwalter. Für beide Sichtweisen gibt es gute Argumente.