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Ist eine WEG ohne Verwaltung handlungsfähig? Teil I

Ohne Verwalter ist Handlungsfähigkeit eingeschränkt

Ein Verwalter übernimmt für eine WEG eine Vielzahl von Aufgaben. Was aber, wenn der Verwalter für eine unbestimmte Zeit oder dauerhaft ausfällt? Ist die WEG ohne Verwaltung rechtssicher handlungsfähig? Zunächst ist die handlungsunfähig und muss nach Alternativen suchen, um das Heft des Handelns wieder in die Hand zu nehmen.