Wenn zur Mietwohnung ein Garten gehört, können die Mieter eine tolle Zeit im Freien verbringen. Hierbei müssen sie sich aber an die gesetzlichen Bestimmungen und die Regeln im Mietvertrag halten. Doch teils dürfen Mieter mehr, als den Vermietern lieb ist.
Gerade im Sommer ist es äußerst angenehm, die Freizeit im Garten zu verbringen. Für den Umgang mit Pflanzen, das Aufstellen von Spielzeugen und das Grillen gibt es jedoch klare Vorgaben.
Diese sind meist ausführlich im Mietvertrag festgehalten. Mieter müssen sich daranhalten, um Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden. Viele Probleme entstehen jedoch gar nicht erst, wenn mit den Nachbarn und der Hausverwaltung gesprochen wird.
Vorsicht beim Schneiden von Pflanzen im Garten
Wenn zu einer Wohnung ein Garten gehört, dann obliegt es den Mietern, sich um diesen zu kümmern. Allerdings ist nicht vorgeschrieben, wie eine Gartenpflege auszusehen hat. Die Mieter haben somit die Möglichkeit, kreativ zu werden und sich einen Garten ganz nach ihren Vorstellungen zu gestalten.
Einige machen eine ruhige Ecke zum Entspannen daraus, andere entwickeln den Garten so, dass er zum Abenteuerspielplatz für die eigenen Kinder wird. Wer Blumen pflanzen möchte, kann sich seine Lieblingsarten auswählen und auch die Nutzung einer Vogeltränke oder eines kleinen Brunnens ist kein Problem.
Es gibt verschiedene Aufgaben im Garten, um die sich die Mieter eigenständig kümmern müssen. Hierzu gehören beispielsweise das Rasenmähen und Unkraut jäten. Wenn Gartenpflanzen vorhanden sind, müssen diese vor allem im Sommer gegossen und gepflegt werden. Allerdings wird nicht erwartet, dass Bäume und Hecken geschnitten werden. Diese Aufgaben erfordern sehr viel Fachwissen und Erfahrung und sollten daher nur von Experten ausgeführt werden. Wer Bäume oder Sträucher entfernen will, muss zwingend die Erlaubnis des Vermieters einholen.
Achtung: Die Pflegekosten für den Garten dürfen den Mietern, die davon profitieren, zum Teil angerechnet werden.
Bestehende Regelungen sind im Mietvertrag festgehalten
Die erste Anlaufstelle bei Fragen zu Rechten und Pflichten im Garten ist der Mietvertrag. Hierin sind die gängigen Fragen geklärt, die sich in Bezug auf den gemieteten Garten stellen. Sollten Fragen auftauchen, die nicht im Mietvertrag geregelt sind, empfiehlt sich immer, das Gespräch mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter zu suchen.
Ebenso ist es ratsam, einen guten Kontakt zu den Nachbarn zu pflegen. Wenn eine Party im Garten stattfindet, sollten sie darüber informiert werden, dass es etwas lauter werden könnte. Denn die Nutzung des Gartens muss so erfolgen, dass andere nach Möglichkeit nicht gestört werden. Ähnliches gilt für das Aufstellen von Gartenzwergen. Das ist prinzipiell erlaubt, kann aber gerade in Gemeinschaftsgärten zu Streitereien führen.
Zusätzlich zum Mietvertrag müssen rechtliche Regelungen eingehalten werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass nur zugelassene Pflanzenschutzmittel und Chemikalien in einem Garten zum Einsatz kommen dürfen. Die geltenden Regelungen zum Pflanzenschutz müssen hierbei stets eingehalten werden. Die Vermieter haben jedoch die Möglichkeit, die Nutzung bestimmter Mittel zu untersagen. Das dürfen sie jedoch nicht willkürlich tun, sondern müssen das Verbot ausdrücklich im Mietvertrag festhalten.
Der Einsatz von Spielzeugen im Garten
Mietern ist es erlaubt, in ihrem Garten Spielgeräte zu nutzen oder ein Planschbecken aufzubauen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass sie für deren ordnungsgemäße Verwendung verantwortlich sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein Kinderschutz um das Becken vorhanden sein sollte, um Unfälle zu vermeiden. Das gilt auch dann, wenn im Garten ein Teich angelegt wird.
Zudem gibt es Unterschiede bei den Spielzeugen für Kinder. Einige Klettergerüste bestehen aus Plastik und können an unterschiedlichen Stellen aufgebaut werden. Varianten aus Holz sind hingegen besonders stabil und haben ihren festen Platz im Garten. Bei einem Gemeinschaftsgarten muss darauf geachtet werden, dass die Spielgeräte altersgerecht sind und kleine Kinder nicht versehentlich mit den Spielzeugen der Großen spielen.
Das ist beim Grillen zu berücksichtigen
Grundsätzlich ist es kein Problem, wenn Mieter in ihrem Garten grillen. Hierbei ist es unerheblich, ob sie sich für einen klassischen Holzkohlegrill, einen effizienten Gasgrill oder einen praktischen Elektrogrill entscheiden. Sie müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllen, um ungetrübten Grillgenuss erfahren zu können. Hierzu gehört zum einen das Thema Sicherheit. Der Grill sollte von einem hochwertigen Anbieter stammen und eine Vielzahl an Sicherheitsfeatures mitbringen. Des Weiteren ist es wichtig, dass er stets auf einer ebenen und stabilen Fläche steht. Der Boden sollte dem Grill Halt bieten und mit Funkenflug kein Problem haben. Zudem erhöhen stabile Beine oder Bremsen an den Rollen die Sicherheit beim Grillen.
Tipp: Wer als Mieter ab und an grillt sollte nichts zu befürchten haben, weder mit dem Vermieter noch mit Nachbarn. Es gibt eine Reihe von Gerichtsurteilen, die die Rechte und Pflichten hierzu beschrieben.
Zum anderen kommt es darauf an, dass die Nachbarn durch das Grillen nicht gestört werden. So geben einige Grillfreunde Rosmarin, Lavendel oder ätherische Öle in das Feuer. Hierdurch sollen lästige Insekten ferngehalten werden. Bei einer übermäßigen Nutzung von Kräutern können aber Dampfwolken entstehen, die für die Nachbarn gelegentlich sehr lästig sind. Der Grill sollte daher so aufgestellt werden, dass die Dämpfe oder Rauchschwaden nicht zu den Nachbarn dringen. Nicht zuletzt gelten auch im Garten die Regelungen zum Lärmschutz. Beim Grillen muss darauf geachtet werden, dass die Feier nicht zu laut wird und sich nicht bis tief in die Nacht zieht.
Foto:(c) PeterDargatz/ pixabay.com