Einen zuverlässigen und guten Handwerker zu finden ist nicht immer leicht und Vermieter sollten beim Handwerkerangebot vieles beachten. Dabei sind vorherige Absprachen immens wichtig und sichern so, dass das Angebot am Ende auch einer zufriedenstellenden Leistung entspricht. Das neue Bauvertragsrecht, dass seit Januar 2018 gilt, hilft dabei. Aber einige Tipps sind dennoch zu beherzigen.
Ob Schadenbeseitigung oder Modernisierung. Bei jedem Gewerk scheint es schwierig zu sein einen zuverlässigen Handwerker zu finden der den
Anforderungen des Vermieters entspricht. Wer gleich zu Beginn auf eine detaillierte Absprache achtet, bekommt auch ein passendendes Angebot und am Ende genau die Fertigstellung, wie vereinbart. Die wichtigsten Tipps zum Handwerkerangebot haben wir zusammengetragen.
Die Suche nach der passenden Handwerkerleistung
Vielen Privatvermietern fällt es schwer den passenden Handwerker zu finden der schnell, zuverlässig und kostengünstig den Schaden beseitigt oder modernisiert. Bei kleineren Reparaturen lohnt sich die Suche nach einem Einzelkämpfer, da größere Baufirmen in der Regel meist teurer sind. Bei der Suche nach der passenden Handwerkerleistung helfen
- ihre Hausverwaltung, da diese meist ein Netzwerk von erprobten Handwerkern kennen,
- die jeweilige regionale Handwerkerinnung, je nach Gewerk,
- Internetportale wie My Hammer & Co oder
- Freunde und Bekannte.
Angebot oder Kostenvoranschlag?
Ist der passende Handwerker gefunden sollte man immer nach einem schriftlichen Angebot fragen, nicht nach einem Kostenvoranschlag. Warum? Ein schriftliches Angebot ist bindend, ein Kostenvoranschlag in der Regel nicht, es sei denn, es ist mit dem Begriff „verbindlich“ erstellt, so §145 BGB. Auf ein mündliches Angebot sollte stets verzichtet werden.
Dabei sollte man stets auf die Bindefrist des Angebotes oder des verbindlichen Kostenvorschlags achten, die zwischen einem und drei Monaten liegen kann.
Durch das Angebot erhält der Vermieter die Nennung des Gesamtrechnungsbetrags ohne die Einzelkosten von Material und Arbeitsschritten. Beim Kostenvoranschlag handelt es sich in der Regel nur um eine fachmännische Schätzung von Material-, Zeit- und Arbeitsaufwand und der jeweiligen Kostenanteile. Wie detailliert aber auch ein Angebot sein sollte, verraten wir im zweiten Teil.
Tipp: Ob schriftliches Angebot oder bindender Kostenvoranschlag: stets sollte ein Festpreis vereinbart werden, der alle Leistungen bis zum Abschluss der Bauarbeiten einschließt.
Angebot zur Handwerkerleistung sollten kostenneutral sein
Vermieter, Verbraucher an sich, sollten darauf achten, dass das angeforderte und schriftlich formulierte Angebot kostenneutral erstellt wird und dies sollte man sich im Vorfeld auch bestätigen lassen. Nur in den Fällen, in denen allein die Konzeption der Herangehensweise aufwendig oder das Erstellen eines Angebots zeitaufwendig ist, ist ein kostenpflichtiges Angebot oder Kostenvoranschlag legitim.
Letztlich ist es zwar nachvollziehbar, dass Handwerker und Baufirmen ungern kostenneutrale Daten erstellen, die nur als Arbeitsvorlage für die Konkurrenz herhalten. Aber es geht auch hier um Konkurrenz und das wissen auch die bauausführenden Firmen. Wer sich unsicher ist, sollte bei der jeweiligen Innung nachfragen.
Begutachtung durch den Handwerksbetrieb stets erforderlich
Klar, man nimmt das Telefon zur Hand und ruft den hoffentlich passenden Handwerksbetrieb an und schildert die Baumaßnahme. Wer dann sofort einen Preis für die Handwerkerleistung erhält, sollte vorsichtig sein. Es ist immer erforderlich, dass sich der Handwerker selbst ein Bild von der Situation vor Ort macht. Nur so kann er den Aufwand und möglichen Materialeinsatz korrekt abschätzen.
Des Weiteren sieht ein Fachmann weitaus mehr, als der Otto-Normal-Verbraucher. So können versteckte Schäden und Instandhaltungsrückstände umfassender beurteilt werden, selbst wenn sie nichts mit dem einzelnen Schaden oder der Modernisierung zu tun haben. Eine Vor-Ort-Besichtigung ist ergo auch stets prophylaktisch.
Leistungen und Preise bei der Handwerkerleistung vergleichen
In der Regel macht es Sinn drei schriftliche Angebote der notwendigen Bauleistung einzuholen. Nur so kann man die Preise und die Leistungen miteinander vergleichen. Dabei sollte man sich generell nicht für das billigste Angebot entscheiden.
Denn bei jeder Schadenbeseitigung im Mietshaus oder bei Sanierungen geht es stets um Nachhaltigkeit. Was hat ein Vermieter davon, wenn die Regenrinnen zwar gereinigt werden, aber Risse und Materialermüdung nicht erkannt und gebannt werden?
Vor allem die Verwendung unterschiedlichster Materialien sollte vergleichen werden. Das fängt mit der Verwendung hochwertiger und Schimmel vorbeugender Silikone an und endet mit dem passenden und abriebfesten Laminat. Die Liste kann lang sein.
Man sollte sich bei der Internetrecherche nie auf die Bewertungen bei Google & Co verlassen. Diese können zwar einen Anhaltspunkt geben, aber gefälschte Top-Bewertungen überschwemmen das Internet, immer wieder.
Auch bei Vergleichsportalen und bei My Hammer sollte Vorsicht geboten sein. Baufirmen und größere Handwerksbetriebe erkaufen sich durch eine Premiummitgliedschaft ein besseres Ranking in den Suchergebnissen.
Ideal ist stets ein Betrieb, der einer Innung angeschlossen ist. Denn wenn Probleme auftauchen kann die innungsinterne Schlichtungsstelle für Verbraucher und Vermieter sehr hilfreich sein.
Doch wie konkret sollte das schriftliche Angebot ausfallen und wie kann man es prüfen? Mehr dazu im zweiten Teil.