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Urteil: Ist ein Fahrstuhleinbau immer wertsteigernd?

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Ein Fahrstuhleinbau ist üblicherweise eine Modernisierungsmaßnahme, die zu einer Wertsteigerung einer Immobilie führt und somit eine Mieterhöhung rechtfertigt. In Einzelfällen kann es jedoch sein, dass ein Fahrstuhl, der nur in den Zwischengeschossen hält, für Mieter im ersten Obergeschoss keine zusätzlichen Vorteile für die Wohnsituation mit sich bringt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat nun geurteilt, dass die Mieterhöhung nach der Modernisierung unwirksam ist und auch die Berufung wurde abgewiesen.

Keine Vorteile durch den Fahrstuhleinbau

Eine Mieterhöhung nach einer Modernisierungsmaßnahme ist nur dann legitim, wenn sich die Wohnsituation der Mieter verbessert hat. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn eine Wohnung barrierefrei genutzt werden könnte, so wie bei altersgerechten Umbauten. Da im vorliegenden Fall der Fahrstuhl jedoch in einem Zwischengeschoss hielt, musste die Mieterin in dem entsprechenden Fall 11 Stufen hinabsteigen, um zu ihrer Wohnung zu kommen. Laut dem Gericht stellt das keinen nennenswerten Vorteil dazu dar, 21 Stufen hinauflaufen zu müssen.

Eine Wertsteigerung wäre auch dann gegeben, wenn die Wohnung nun schneller erreicht werden könnte. Da man jedoch üblicherweise auf den Fahrstuhl warten muss, ist auch dieser Vorteil nicht gegeben. Gegenstände können zudem sicherer Treppen hinauf transportiert werden als hinunter, weswegen auch hier kein zusätzlicher Vorteil für die Vermieterin erkannt wurde.

Im Grunde war die Modernisierung nicht nachhaltig geplant, auch und im Besonderen, was die Refinanzierung des Investments betrifft.

Der Sichtweise des Vermieters folgte das Gericht nicht

Der Argumentation des Vermieters, dass ein Fahrstuhleinbau bei weniger als fünf Obergeschossen zu einer Gebrauchswertsteigerung führen würde, was als wohnwerterhöhendes Merkmal im Berliner Mietspiegel ausgewiesen sei, folgte auch das Landgericht Berlin im Berufungsverfahren nicht (AZ 64 S 123/22 vom 06.11.2023) . Der Grund hierfür war, dass die Richterin Wert darauf legte, dass es sich nach dem abgeschlossenen Dachgeschossausbau nicht mehr um ein Haus mit weniger als fünf Obergeschossen handeln würde.

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