Für Vermieter ist eine Mietkaution eine wichtige Sicherheit. Greifen Mieter auf das Kautionskonto zu, stellt das einen erheblichen Vertrauensbruch dar, der eine Kündigung rechtfertigt. So urteilte nun das Landgericht München.
Vereinbarung einer Mietkaution nach Wohnungsverkauf
Nach einem erfolgreichen Wohnungsverkauf in München sicherte sich der bisherige Eigentümer ein Wohnrecht. Es erfolgte eine notarielle Beglaubigung nicht nur des Kaufvertrags, sondern auch des Mietvertrags. In diesem Zusammenhang vereinbarten die beiden Vertragspartner, dass eine Mietkaution von 1.100 € gezahlt werden würde. Der Mieter kam dieser Verpflichtung zunächst nach und zahlte den Betrag.
Das Kautionskonto wird aufgelöst
Dann geriet der Mieter jedoch in finanzielle Schwierigkeiten und griff auf das Kautionskonto zu. Das hier vorhandene Geld überwies er auf sein Girokonto und löste das Kautionskonto anschließend auf. Das war nur durch einen bankinternen Fehler möglich.
Für den Vermieter stellte dieses Vorgehen einen erheblichen Vertrauensbruch dar und er sprach dem Mieter die Kündigung aus. Dieser gab an, das falsche Konto genutzt und aufgelöst zu haben und wollte die Kaution erneut Bezahlen, an der Entscheidung des Vermieters änderte das jedoch nichts.
Schwerer Vertrauensbruch führt zu Kündigung
Der Fall wurde zunächst vor dem Amtsgericht und später vor dem Landgericht München unter Aktenzeichen 14 S 10546/22 verhandelt und in beiden Fällen erhielt der Eigentümer recht. Das Gericht sah einen bewussten oder fahrlässigen Verstoß gegen die Vereinbarungen im Mietvertrag gegeben, sodass die Kündigung rechtskräftig war. In diesem Zusammenhang betonte das Gericht, wie wichtig eine Mietkaution als Sicherheit für den Vermieter ist.
Allerdings hatte das Gericht ein Einsehen, dass es für den Mieter schwierig werden würde, kurzfristig eine neue Mietwohnung zu bekommen. Deswegen gewährte es ihm eine Räumungsfrist von 4 Monaten nach der Urteilsverkündung. So sollte er genügend Zeit haben, seine Angelegenheiten zu klären und neuen Wohnraum zu finden.