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Urteil: Mehr Spielraum für Eigentümerbeschlüsse

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Wer zahlt? Diese Frage erhitzt immer wieder die Gemüter einzelner Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft und führt nicht selten zu Streitigkeiten und im schlimmsten Fall zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in zwei Fällen zu Eigentümerbeschlüssen für Klarheit gesorgt und die Rechte und Möglichkeiten der Eigentümergemeinschaft klar gestärkt.

Eigentümerbeschlüsse: größere Freiheiten für Eigentümergemeinschaften

Grundsätzlich müssen Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum einer WEG auf alle Eigentümer aufgeteilt und anteilig von diesen bezahlt werden. Hierfür steht in der Regel die Instandhaltungsrücklage zur Verfügung.

In zwei Entscheidungen hat der BGH den Eigentümergemeinschaften nun aber für Änderungen der Kostenverteilung große Gestaltungsspielräume zugebilligt. Denn durch das 2020 reformierte Wohnungseigentumsrecht kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht landen. In den beiden Verfahren zu Eigentümerbeschlüssen, in denen der BGH nun geurteilt hat, ging es um Fälle aus Niedersachsen und Hessen.

Die Kostenverteilung individuell regeln

Im Fall V ZR 81/23 beschäftigte sich der BGH mit einem Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung bei der Sanierung von Doppelparkplätzen mit einer Hebeanlage in einer Tiefgarage. Die Kosten wurden nicht an alle Eigentümer weitergegeben, sondern sollten ausschließlich von den Eigentümern getragen werden, die die Parkplätze nutzen. Einer der Eigentümer klagte hiergegen, verlor aber vor Gericht.

Im Fall V ZR 87/23 wurde ein Eigentümerbeschluss verhandelt, bei dem die Eigentümergemeinschaft beschloss, den Austausch von Fenstern einer Dachgeschosswohnung, die zum Gemeinschaftseigentum gehören, durch eine Fachfirma vornehmen zu lassen. Die Kosten hierfür sollte aber der Eigentümer der betroffenen Wohnung selbst tragen. Der BGH urteilte nun, dass dieses Vorgehen rechtens ist.

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