Heizkostenverteiler sind zur Erfassung des genauen Wärmeverbrauchs unabdingbar. Hier erfahren Sie, welche Typen existieren und welche gesetzlichen Anforderungen für Eigentümer im Hinblick auf die Heizkostenerfassung bestehen.
Energie sparen – Der vielfach persönliche und gesellschaftliche Vorstoß, Energie einzusparen, findet seine Auswirkungen auch in gesetzlichen Vorgaben. Heizkostenverteiler spielen in praktischer Hinsicht eine wesentliche Rolle bei der Erfassung des Wärmeverbrauchs. Dieser darf nämlich nicht einfach pauschal für ein gesamtes Gebäude erfasst werden, sondern muss zum Großteil individuell erhoben werden. Dies soll nicht nur zu einer gerechteren Aufteilung der Kosten führen, sondern jeden Einzelnen zum Einsparen von Energie ermutigen.
Um den verbrauchsabhängigen, individuellen Wärmeverbrauch eines Mieters erfassen zu können, dessen Werte am Ende in der Heizkostenabrechnung erfasst werden, ist ein Heizkostenverteiler heutzutage unabdingbar. Tatsächlich existieren aber nicht nur verschiedene Typen, deren Unterschiede es zu wissen lohnt. Sondern die Ansprüche an den Heizkörper selbst und die Erfassung des Wärmeverbrauchs sind in der Heizkostenverordnung verankert, deren gesetzliche Vorgaben unerlässliches Wissen für Eigentümer, Vermieter, aber auch Mieter sind.
Heizkostenverteiler – Wärmeverbrauch kann verbrauchsabhängig ermittelt werden
Bei einem Heizkostenverteiler (HKV) handelt es sich um ein kleines Ablesegerät, das an den Heizkörper anzubringen ist und so den Wärmeverbrauch akkurat erfasst. Auf diese Weise kann der individuelle Verbrauch und damit verbrauchsabhängige Heizkosten ermittelt werden. Im Detail wird dabei die Raumluft und die Temperatur am Heizkörper im Zeitraum von einem Jahr erfasst, auf deren Grundlage dann ein bestimmter Wert errechnet werden kann. Diese Werte sind dann in ein Verhältnis zu setzen, wodurch der Anteil einer jeden Wohnung am gesamten Wärmeverbrauch ermittelt werden kann. Schließlich eröffnet dies die Möglichkeit, die Heizkosten fair aufzuteilen.
Genaue Funktionsweise kann variieren
Alle Typen von Heizkostenverteilern haben denselben Zweck: die verbrauchsabhängige Erfassung des Wärmeverbrauchs. In ihrer Bau- und Funktionsweise unterscheiden sich Heizkostenverteiler allerdings. Grundsätzlich unterscheidet man dabei zwischen elektronischen Heizkostenverteilern und jenen nach dem Verdunstungsprinzip. Zu letzteren gehören auch die sogenannten „Kapillarrohrheizkostenverteiler“. Unabhängig von der Funktionsweise werden aber sämtliche Geräte an der Vorderseite des Heizkörpers abgebracht, um den Verbrauch zu messen.
Elektronische Heizkostenverteiler sind am modernsten
Die modernste Bauweise hat ohne Zweifel der elektronische Heizkostenverteiler. Je nach Gerät verfügt er über einen oder sogar zwei Temperatursensoren, sowie über einen Rechenkern und ein Display. Modelle mit nur einem Temperatursensor fungieren mit einem Standardwert für die Raumluft, mit dem die Temperatur des Heizkörpers ins Verhältnis gesetzt wird. Elektronische Heizkostenverteiler mit zwei Sensoren messen hingegen sowohl die Temperatur der Raumluft, als auch die Temperatur des Heizkörpers und erfassen somit das genaue Verhältnis.
Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip
Im Gegensatz zu einem elektronischen Heizkostenverteiler funktioniert die Messung nach dem Verdunstungsprinzip auf ganz andere Weise. Solche Geräte verfügen über ein kleines und nach oben hin geöffnetes Glasrohr, welches eine Messflüssigkeit enthält. Oftmals handelt es sich dabei um 1-Hexanol oder häufiger noch um Benzolsäuremethylester. Immer dann, wenn die Heizung angeschaltet wird und Wärme produziert, verdunstet ein gewisser Teil der Messflüssigkeit. Diese verdunstet allerdings nur sehr langsam. Tatsächlich verdunstet sogar auch bei kaltem Heizkörper ein winziger Teil der Flüssigkeit. Diese Differenz kann aber durch das Befüllen des Glasröhrchens knapp über dem Nullpunkt ausgeglichen werden. Nach Ende des Abrechnungszeitraums kann der genaue Wärmeverbrauch anhand des Endstands der Messflüssigkeit erfasst werden. Zu beachten ist jedoch, dass Heizkostenzähler nach dem Verdunstungsprinzip ausschließlich für solche Heizkörper geeignet sind, die eine Vorlauftemperatur von über 60 Grad erreichen. Für Heizkörper mit Vorlauftemperaturen unter 60 Grad sind sie hingegen nicht zugelassen, weil sie zu ungenau arbeiten.
Kapillarheizkostenverteiler
Kapillarheizkostenverteiler sind eine spezielle Form von Heizkostenverteilern, die ebenfalls nach dem Verdunstungsprinzip funktionieren. Die Besonderheit liegt aber darin, dass Kapillarheizkostenverteiler über ein deutlich schmaleres Glasröhrchen verfügen, das nur mit wenig Messflüssigkeit gefüllt ist. Die Skala ist dadurch aber deutlich länger als bei herkömmlichen Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip. Dadurch können Mess- und Ablesefehler vermieden werden. Zudem verfügt ein Kapillarheizkostenverteiler nicht nur über ein, sondern über zwei Glasrohre. Das Glasröhrchen der aktuell laufenden Abrechnungsperiode wird nach Ende des Zeitraums beim Ablesen verschlossen. Es dient dann der Kontrolle. Anschließend wird es nach einem weiteren Abrechnungszeitraum entsorgt und das Ableseröhrchen dieses Zeitraums rückt als Kontrollröhrchen nach. Aus diesem Grund haben die beiden parallelen Glasrohre – das aktuelle Ableseröhrchen und das Kontrollröhrchen – in aller Regel unterschiedliche Farben, um sie nicht zu verwechseln.
Heizkostenverordnung regelt Erfassung des Wärmeverbrauchs
Die Heizkostenverordnung ist die gesetzliche Grundlage für die individuelle Wärmeverbrauchserfassung. Zum 01. Dezember 2021 wurde die Heizkostenverordnung durch eine Novellierung verändert. Die Anwendung individueller Wärmeverbrauchserfassung hat in der Regel Vorrang zu individuellen Parteivereinbarungen. Denn nach der Heizkostenverordnung müssen wenigstens 50 bis 70 Prozent verbrauchsabhängig erfasst werden. Der Rest kann als Fixanteil nach der Anzahl oder der Größe der Wohnungen berechnet werden. Auf diese Weise können Verluste in der Wärmeversorgung und Wärmeverteilung auf sämtliche Parteien umgelegt werden. Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Vorgaben ist es, einen gerechten und effizienten Umgang mit Heizkosten zu gewährleisten.
Nicht nur der Anteil verbrauchsabhängiger Erfassung des Wärmeverbrauchs spielt in der Heizkostenverordnung eine Rolle. Auch an die Heizkörper selbst werden gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Seit der Novellierung der Heizkostenverordnung zum 01. Dezember 2021 müssen neue Heizkörper daher mit fernablesbarer Messtechnik versehen sein. Doch auch die bestehenden Heizkörper müssen die Fernablesbarkeit perspektivisch ebenso ermöglichen. Bis spätestens zum Ende des Jahres 2026 müssen sämtliche Messgeräte an Heizkörpern der Heizkostenverordnung nach mit der Funktion der Fernablesbarkeit ausgestattet sein. Ausnahmen von dieser Pflicht bestehen nur in geringem Umfang. Dies kann im Einzelfall möglich sein, wenn das Erfüllen der gesetzlichen Vorgaben wegen besonderer Umstände aus technischen Gründen unmöglich ist oder einen unangemessenen Aufwand erfordern oder eine unbillige Härte bedeuten würde.
Die Heizkostenverordnung schreibt darüber hinaus vor, dass alle Eigentümer von vermieteten Wohnungen ab Januar 2022 dazu verpflichtet sind, ihre Mieter monatlich über den Energieverbrauch zu informieren. Allerdings betrifft dies nur die Zeit der Heizperiode, welche in der Regel von Oktober bis April andauert.
Funkbasierte Zähler sind zulässig und entsprechen der ordnungsgemäßen Verwaltung. Allerdings besteht eine Ausnahme dann, wenn keine konkreten Zwecke festgelegt werden, für die die erhobenen Daten verarbeitet und genutzt werden. Im diesbezüglichen Beschluss muss deshalb unbedingt geregelt sein, dass die erforderlichen Verbrauchsdaten nur für die Erstellung der Heizkostenabrechnung erfasst und verarbeitet werden dürfen.