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Wissenswertes zur Nutzung des Gemeinschaftsgartens

Inhalt:

Wenn ein Mietshaus über einen Gemeinschaftsgarten verfügt, möchten die Mieter diesen häufig gerne nutzen. Damit dies für alle Beteiligten reibungslos funktioniert, müssen bestimmte Spielregeln aufgestellt werden. Diese betreffen die Nutzung und eventuelle Veränderungen am Garten. Eigentümer sollten klare Beschränkungen aussprechen, was im Gemeinschaftsgarten keinesfalls getan werden darf. Außerdem muss geklärt werden, wer für die Gartenpflege verantwortlich ist.

Ein Gemeinschaftsgarten an einem Mietshaus macht viel her und wird von den Mietparteien in der Regel gerne genutzt. Um Streitigkeiten oder eine missbräuchliche Verwendung des Gartens zu verhindern, müssen bestimmte Regeln aufgestellt werden. So ist klar, wer den Garten benutzen darf, welche Rechte und Pflichten die Mieter haben und welche Beschränkungen bei der Nutzung bestehen.

Ein Gemeinschaftsgarten dient nicht allein der Nutzung zu Freizeitzwecken. Auch die Gartenpflege der Immobile, gerade im Sommer, muss aufgeteilt und delegiert werden. Dieser Artikel stellt wissenswerte Fakten zur Nutzung von Gemeinschaftsgärten vor.

Was genau ist ein Gemeinschaftsgarten?

Untersuchungen zeigen, dass für viele Menschen ein Garten zu einem perfekten Wohnraum dazugehört. Für einige ist er ein kleines, privates Stück Grün am Einfamilienhaus, in dem sie sich selbst entfalten können. Andere schätzen an einem Gemeinschaftsgarten die Möglichkeit, mit den Nachbarn ins Gespräch zu kommen und eine gute Zeit zu verbringen. Während der private Garten selbstverständlich genutzt werden darf, müssen Grünflächen in einem Mietshaus ausdrücklich als Gemeinschaftsgarten ausgewiesen sein, damit Mieter ihn nutzen dürfen.

In einigen Fällen ist der Garten eines Mietshauses per Mietvertrag an die Mietwohnung im Erdgeschoss gekoppelt. In diesem Fall dürfen ihn nur die Mieter der jeweiligen Wohneinheit verwenden. Ebenso ist es möglich, dass Eigentümer den Garten eines Mietshauses für sich selbst vorbehalten. In diesem Fall ist es den Mietern untersagt, darauf zu spielen, zu grillen oder sich zu sonnen. Welche Regelungen für den Gemeinschaftsgarten gelten sollen, muss ausdrücklich in den Mietverträgen und der Hausordnung geregelt werden.

Die Nutzung des Gartens muss abgesprochen sein

Selbst wenn ein Garten als Gemeinschaftsgarten ausgewiesen ist, dürfen ihn Mieter nicht uneingeschränkt nutzen. Stattdessen ist eine ausdrückliche Genehmigung seitens der Eigentümer erforderlich. Zumeist werden die entsprechenden Regelungen im Mietvertrag festgehalten. Ist dies nicht der Fall, müssen separate Vereinbarungen getroffen werden. Es ist ratsam, solche Regeln schriftlich zu fixieren, damit sich alle Beteiligten jederzeit darauf berufen können.

Achtung: Der Gesetzgeber hat konkrete Regeln für den Umgang mit Gemeinschaftsgärten aufgestellt. Sämtliche Regelungen zwischen Eigentümern und Mietern (egal ob im Mietvertrag festgehalten oder separat vereinbart) müssen so konzipiert sein, dass sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Nutzen Mieter einen Gemeinschaftsgarten, ohne dass dies mit dem Eigentümer abgesprochen ist, stellt dies eine sogenannte „unberechtigte Leihe“ dar. Sollte es diesbezüglich zu einem Streit kommen, müssen die Mieter nachweisen, dass sie ein Recht haben, den Garten oder die Grünflächen zu nutzen. Hierbei geht es nicht allein um das Nutzungsrecht als solches, sondern auch darum, wie dieses konkret ausgestaltet ist und welche Rechte und Pflichten es umfasst.

Veränderungen am Gemeinschaftsgarten

Der Reiz an einem Garten, der zu einem Einfamilienhaus gehört, besteht darin, dass er den eigenen Wünschen und Vorstellungen gemäß gestaltet werden kann. Dies ist bei einem Gemeinschaftsgarten in einem Mietshaus nur bedingt möglich. Sämtliche Veränderungen, die Mieter an dem Garten vornehmen wollen, müssen mit dem Eigentümer abgesprochen sein. Es ist somit nicht erlaubt, einen Teil des Gartens in einen Sandkasten für Kinder umzuwandeln oder große Spielgeräte wie eine Schaukel zu installieren. Ebenso wenig ist es erlaubt, neue Bäume und Sträucher zu pflanzen oder einen Gartenbereich in einen Parkplatz umzufunktionieren.

Wenn ungerechtfertigte Veränderungen am Garten vorgenommen wurden, sind die Mieter dazu verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Die Vermieter müssen dies aber ausdrücklich fordern. Wenn Mieter einen Änderungswunsch haben, müssen sie diesen mitteilen. Der Eigentümer entscheidet dann, ob er diesem Wunsch entspricht. Dann ist ausdrücklich zu klären, wer die Kosten hierfür trägt.

Mögliche Beschränkungen bei der Gartennutzung

Eigentümer können über die Nutzung eines Gemeinschaftsgartens in einem Mietshaus grundsätzlich frei bestimmen. Hierzu gehört auch, konkrete Beschränkungen auszusprechen. Diese dürfen aber nicht geltendem Recht widersprechen. So ist es nicht möglich, das Spielen von Kindern zu verbieten, selbst wenn hierdurch Krach entstehen sollte. Auch das Abstellen von Fahrrädern und das Aufstellen einer Sitzgruppe sind legitim, wenn dies im Mietvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Das Feiern von Partys ist legitim, solange Ruhezeiten eingehalten und die anderen Mietparteien nicht gestört werden.

Folgende Beschränkungen sind in Ordnung:

⦁ Fahrräder müssen im Fahrradkeller angeschlossen werden
⦁ Grillen ist nur ohne offenes Feuer erlaubt
⦁ bauliche Veränderungen wie das Aufstellen von Gartenhäusern sind untersagt
⦁ Wäsche darf nur im hauseigenen Trockenraum aufgehängt werden
⦁ Spielgeräte müssen von den Mietern gewartet werden

Die Kosten der Gartenpflege beachten

Die Gartenpflege kann den Mietparteien auferlegt oder an einen externen Dienstleister ausgelagert werden. Die Kosten für eine professionelle Gartenpflege dürfen Vermieter über die Nebenkostenabrechnung gemäß § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 10 der Betriebskostenverordnung, kurz BetrKV, an die Mieter weitergeben.

Übernehmen einzelne Mieter bestimmte Aufgaben, können sie eine Aufwandsentschädigung erhalten oder die zu zahlenden Nebenkosten werden gesenkt. Die Aufgaben, die Mietparteien zu erledigen haben, müssen angemessen sein. Hierzu gehört beispielsweise die Gartenpflege im Sommer. Gefährliche Aufgaben, wie das Fällen eines Baumes, die Expertise, Erfahrung und professionelles Equipment erfordern, dürfen ihnen nicht auferlegt werden.

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