Ratgeber für Mietverwaltung, WEG-Verwaltung, Vermieter und Immobilieneigentümer

Eigenbedarfskündigung muss formell wirksam sein

Eigenbedarfskündigung muss formell wirksam sein

Benötigt der Vermieter den vermieteten Wohnraum selbst, kann er eine eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Daran sind aber strenge Voraussetzungen geknüpft, die kürzlich „mal wieder“ Gegenstand eines Urteils des Amtsgerichts Berlin-Kreuzberg gewesen

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