
Rechtliches zur Ruhestörung im Mietrecht – Teil I
Immer wieder Stein des Anstoßes: Ruhestörung im Mietrecht durch Einzelne in der Hausgemeinschaft. Grundlage für Ruhezeiten liefert das Ordnungswidrigkeitengesetz und die Hausordnung, soweit vorhanden. Vermieter