Als Vermieter sind Sie verpflichtet, die Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Dafür werden in der Regel Heizkostenverteiler eingesetzt. Wir erklären Ihnen, wie diese Geräte funktionieren, welche Kosten auf Sie zukommen und was es bei der Installation zu beachten gilt.
Was sind Heizkostenverteiler?
Heizkostenverteiler sind kleine Messgeräte, die an jedem Heizkörper in einer Wohnung angebracht werden. Sie erfassen den individuellen Wärmeverbrauch jedes Heizkörpers und ermöglichen so eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten. Heizkostenverteiler gibt es in zwei Varianten: elektronische Heizkostenverteiler und Verdunstungsheizkostenverteiler.
Elektronische Heizkostenverteiler messen die Temperatur des Heizkörpers und der Raumluft und berechnen daraus den Wärmeverbrauch. Verdunstungsheizkostenverteiler funktionieren nach dem Verdunstungsprinzip. Sie enthalten eine Messflüssigkeit, die je nach Wärmeverbrauch unterschiedlich schnell verdunstet. Anhand der verdunsteten Menge wird der Verbrauch ermittelt.
Gesetzliche Vorgaben für Heizkostenverteiler
Die Installation von Heizkostenverteilern ist für Vermieter gesetzlich vorgeschrieben. Laut Heizkostenverordnung (Heizkosten) müssen in Gebäuden mit zentraler Heizungsanlage und mehr als zwei Wohnungen die Heizkosten zu mindestens 50 Prozent verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Ausnahmen gelten nur für Gebäude mit weniger als zwei Wohnungen oder wenn die Installation technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Die Heizkostenverteiler müssen von einem Fachmann installiert und regelmäßig gewartet werden. Die Ablesung erfolgt in der Regel einmal jährlich durch einen Ableseservice. Die Kosten für Installation, Wartung und Ablesung können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Kosten für Heizkostenverteiler
Die Kosten für Heizkostenverteiler setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Anschaffungskosten für die Geräte
- Installationskosten durch einen Fachbetrieb
- Jährliche Wartungskosten
- Kosten für die Ablesung durch einen Ableseservice
Die genauen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anzahl der Heizkörper, dem gewählten Gerätetyp und den individuellen Angeboten der Fachbetriebe und Ableseunternehmen. Als grobe Orientierung können Sie mit folgenden Kosten rechnen:
- Anschaffung elektronischer Verteiler: ca. 25-40 Euro pro Stück
- Anschaffung Verdunstungsverteiler: ca. 10-20 Euro pro Stück
- Installation: ca. 5-10 Euro pro Heizkörper
- Jährliche Wartung und Ablesung: ca. 3-8 Euro pro Heizkörper
Für ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen und durchschnittlich 5 Heizkörpern pro Wohnung ergeben sich somit einmalige Anschaffungs- und Installationskosten von rund 1.750 bis 3.000 Euro für elektronische Verteiler bzw. 1.000 bis 1.750 Euro für Verdunstungsheizkostenverteiler. Hinzu kommen jährliche Kosten von 150 bis 400 Euro für Wartung und Ablesung.
Vorteile von Heizkostenverteilern für Vermieter
Auch wenn die Installation von Heizkostenverteilern zunächst mit Kosten verbunden ist, ergeben sich für Vermieter einige Vorteile:
- Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung
- Gerechte Verteilung der Heizkosten auf die einzelnen Mieter
- Anreiz für Mieter zum Energiesparen, da hoher Verbrauch direkt zu höheren Kosten führt
- Möglichkeit, die Kosten für Installation, Wartung und Ablesung als Betriebskosten auf die Mieter umzulegen
Heizkostenverteiler richtig installieren lassen
Um eine korrekte Erfassung des Wärmeverbrauchs zu gewährleisten, müssen die Verteiler fachgerecht installiert werden. Beauftragen Sie damit einen erfahrenen Fachbetrieb. Achten Sie darauf, dass der Betrieb nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung arbeitet und die Geräte entsprechend den Herstellerangaben montiert.
Bei der Installation ist es wichtig, dass die Heizkostenverteiler an jedem Heizkörper an der richtigen Stelle angebracht werden. Nur so kann der Verbrauch exakt erfasst werden. Die Geräte dürfen nicht verdeckt oder durch Möbel oder Vorhänge behindert werden. Auch sollten sie vor direkter Sonneneinstrahlung und Zugluft geschützt sein, da dies die Messung verfälschen kann.
FAQ zu Heizkostenverteilern
Sind Heizkostenverteiler Pflicht?
Ja, in Gebäuden mit zentraler Heizungsanlage und mehr als zwei Wohnungen sind Verteiler für Heizkosten gesetzlich vorgeschrieben. Ausnahmen gelten nur, wenn die Installation technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Wer trägt die Kosten für Heizkostenverteiler?
Die Kosten für Anschaffung, Installation, Wartung und Ablesung der Heizkostenverteiler können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Wie oft müssen Heizkostenverteiler abgelesen werden?
In der Regel erfolgt die Ablesung der Heizkostenverteiler einmal jährlich durch einen Ableseservice. Der genaue Termin wird den Mietern rechtzeitig mitgeteilt.
Was passiert, wenn ein Mieter den Zugang zur Wohnung für die Ablesung verweigert?
Verweigert ein Mieter den Zugang zur Wohnung, kann der Vermieter den Verbrauch schätzen. Die geschätzten Kosten können dann dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Im Wiederholungsfall kann auch eine Abmahnung oder Kündigung gerechtfertigt sein.
Können Mieter die Installation von Heizkostenverteilern ablehnen?
Nein, Mieter müssen die Installation von Heizkostenverteilern dulden. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen der verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten.
Als Vermieter sind Sie gut beraten, sich frühzeitig um die Installation von Heizkostenverteilern zu kümmern. So stellen Sie sicher, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und die Heizkosten fair auf Ihre Mieter verteilen können. Mit einer fachgerechten Installation und regelmäßiger Wartung sorgen Sie dafür, dass die Geräte zuverlässig arbeiten und der Wärmeverbrauch korrekt erfasst wird.