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Messie in Mietwohnung – Schutz und Umgang

Messie in der Mietwohnung - Als Vermieter richtig damit umgehen

Inhalt:

Ein Messie in der Mietwohnung verursacht für Vermieter häufig zahlreiche Probleme. Häufig befindet sich dann jede Menge Müll in der Wohnung, der sie unbewohnbar macht. Es kostet eine Menge Zeit, Mühe und Geld, die Wohnung wieder leer zu bekommen. Gegebenenfalls muss sie sogar saniert werden. Deswegen ist es wichtig, dass Vermieter richtig mit einem Messie umgehen und ihre Immobilie bestmöglich schützen.

Messies sind nicht in der Lage, sich von bestimmten Gegenständen zu trennen. Sie horten diese deshalb in der Mietwohnung, bis diese voll und unbewohnbar ist. Für Vermieter ist es mit großem Aufwand verbunden, die Wohnung wieder zu entrümpeln. In einigen Fällen müssen sie diese sogar sanieren, um sie neu vermieten zu können. Um die Probleme, die sich mit einem Messie in der Mietwohnung ergeben, so klein wie möglich zu halten, sollten Vermieter verschiedene Schritte ergreifen. Welche das sind, erklärt dieser Beitrag.

Was versteht man unter einem Messie?

Beim Messie-Syndrom handelt es sich um eine anerkannte Störung, von der Menschen jeden Alters betroffen sein können. Messies sind nicht in der Lage, brauchbare von unbrauchbaren Dingen zu unterscheiden. Sie halten alle Gegenstände (und seien sie noch so alltäglich und nutzlos) für wertvoll und heben sie auf. Selbst Müll hat einen emotionalen Wert für sie, weswegen sie sich davon nicht trennen können. Die Folge ist, dass sie ihr Lebensumfeld und ihre Wohnung mit Gegenständen zustellen und sich von nichts trennen können.

Ein Messie – der Begriff leitet sich vom englischen Wort „mess = Unordnung“ ab – sammelt ganz unterschiedliche Dinge. Von Zeitungen über Bücher bis hin zu Verpackungen und Kleidungsstücken kann dies alles sein. Diese Utensilien nehmen einen großen Platz in der Mietwohnung ein, sodass man sich darin kaum noch bewegen kann. Es gibt häufig nur noch schmale Gänge, durch die man sich einen Weg bahnen muss, um in die hinteren Räume zu gelangen. Hierdurch ist es nahezu unmöglich, die Wohnung zu reinigen und häufig sind sogar die Fenster so zugestellt, dass nicht gelüftet werden kann.

Hinweis: Das Messie-Syndrom ist hierzulande weit verbreitet. Es wird davon ausgegangen, dass 2,5 Millionen Betroffene in Deutschland leben. Allerdings ist anzunehmen, dass es eine noch deutlich höhere Dunkelziffer gibt.

Es ist nicht selten, dass in der Mietwohnung eines Messies Gegenstände aufgehoben werden, die verrotten. Das können beispielsweise Lebensmittel sein. Das erzeugt nicht nur einen unangenehmen Gestank, von dem die Nachbarn beeinträchtigt sein können, sondern birgt auch die Gefahr, dass Ungeziefer angezogen wird und sich Schimmel bildet. Messies sind dann nicht in der Lage, ihren Haushalt zu führen, sondern leben immer mehr in einer schmutzigen und nicht lebenswerten Umgebung.

Das Messie-Syndrom kann ganz unterschiedliche Ausprägungen zeigen. Einige Betroffene sind in der Lage, ein nach außen hin funktionierendes Leben zu führen. Sie gehen ihrem Beruf nach und machen nicht den Eindruck, als ob sie sich nicht von Gegenständen trennen können. Allerdings kommt es auch immer wieder vor, dass sich Messies zurückziehen und jede Art von sozialer Interaktion meiden. Sie bleiben nur noch zu Hause und entwickeln somit eine noch ungesundere Beziehung zu ihren Alltagsgegenständen.

Mögliche Gründe für die Entstehung der Krankheit

Die Ursachen des Messie-Syndroms sind noch nicht endgültig erforscht, weswegen nicht eindeutig feststeht, aus welchen Gründen Menschen mit dem Sammeln von Alltagsgegenständen beginnen. In vielen Fällen ist es aber so, dass die Betroffenen ein traumatisches Erlebnis hinter sich haben. Sie versuchen durch das Sammeln von Erinnerungsstücken, emotionale Situationen zu verarbeiten. Beispielsweise ist es möglich, dass sie einen schweren Verlust erlitten haben und durch das Horten versuchen, Kontrolle über ihr Leben zu behalten und nicht noch einmal etwas Kostbares zu verlieren.

Im Laufe der Zeit verschwimmen jedoch die Grenzen zwischen Gegenständen mit tatsächlicher emotionaler Bedeutung und unnötigen Alltagsgegenständen oder sogar Müll. Es werden nicht nur Dinge aufgehoben, die eine tatsächliche Bedeutung für die Betroffenen haben, sondern die Verlustangst wird auf alle Gegenstände projiziert. Somit ist es Messies überhaupt nicht mehr möglich, sich von irgendetwas zu trennen, und sie fangen an, alles in ihrer Wohnung aufzuheben.

Gelegentlich fängt das Messie-Syndrom ganz harmlos an. Betroffene beginnen, eine Sammlung zu erstellen. Sie heben dann beispielsweise Zeitschriften auf, sammeln Kronkorken oder etwas Ähnliches. Diese Sammelleidenschaft weitet sich dann immer weiter aus, bis man überhaupt nichts mehr weggeben kann und die jeweilige Person ein Messie wird. Häufig ist es so, dass die innere Unordnung und die fehlende Kontrolle über das eigene Leben nach außen hin übertragen werden und das Lebensumfeld der Betroffenen ebenfalls chaotisch und unordentlich wird.

So erkennen Vermieter einen Messie in der Wohnung

Vermieter sind üblicherweise selten in der Wohnung ihrer Mieter. Entsprechend ist es nicht leicht, festzustellen, ob ein Messie in der Mietwohnung lebt. Deutliche Anzeichen sind jedoch, wenn das Sammeln von Gegenständen eine alltägliche Sammelleidenschaft übersteigt und mehr als eine leichte Unordnung vorherrscht. Zudem ist es häufig ein Warnsignal, wenn in einer Wohnung sehr viele Zeitungen und Lebensmittelreste zu finden sind.

Weit vorangeschritten ist das Problem bereits, wenn die Wohnung nahezu zugestellt ist. Wenn man sich kaum noch bewegen kann und einzelne Zimmer schwer zu erreichen sind, ist der Punkt einer normalen Sammlung weit überschritten. Spätestens wenn Schimmel, Müll und Ungeziefer in der Wohnung zu finden sind, wissen Vermieter, mit welchem Problem sie es zu tun haben.

Maßnahmen gegen Messies in der Mietwohnung

In den meisten Fällen ist es so, dass ein Messie-Syndrom von anderen Mietern festgestellt wird. Diese fühlen sich beispielsweise durch unangenehme Gerüche belästigt, die aus der Mietwohnung der Betroffenen dringen. Sie machen den Vermieter darauf aufmerksam, der sich dann zeitnah um das Problem kümmern sollte.

Achtung: Eine unangenehme Geruchsbelästigung kann durchaus eine vertragswidrige Beeinträchtigung der Mietsache sein. Die Nachbarn des Messies haben dann grundsätzlich das Recht auf eine Mietminderung, wenn sie den Vermieter rechtzeitig über das Problem informiert haben und dieser nicht angemessen reagiert. Das gilt insbesondere, wenn Ungeziefer in der Wohnung oder im Hausflur auftauchen.

Vermieter haben verschiedene Möglichkeiten, auf einen Messie in der Mietwohnung zu reagieren. Hierbei sollten zunächst einfache, harmlose Lösungen gewählt werden, um die Situation nicht eskalieren zu lassen. In einigen Fällen lassen sich Probleme mit Messies frühzeitig bekämpfen und ein gutes Miteinander beibehalten. In anderen Fällen sind jedoch drastische Maßnahmen erforderlich. Im Folgenden werden die einzelnen Schritte erläutert, die sich im Umgang mit Messies anbieten.

Ein klärendes Gespräch suchen

Der erste Schritt im Umgang mit einem Messie in der Mietwohnung sollte immer darin bestehen, ein klärendes Gespräch zu suchen. Das gilt insbesondere dann, wenn der jeweilige Mieter bisher zuverlässig war und seine Miete stets pünktlich bezahlt hat. In einigen Fällen ist es möglich, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden und das Problem aus der Welt zu schaffen.

Hinweis: Um sich ein klärendes Bild von der Situation zu machen, ist es angeraten, eine Wohnungsbesichtigung vorzunehmen, wenn ein begründeter Verdacht auf einen Messie in der Mietwohnung besteht. Eine solche Besichtigung muss allerdings rechtzeitig angekündigt werden

Leider funktioniert diese Strategie nur in Ausnahmesituationen. Das Messie-Syndrom ist nämlich eine Krankheit, gegen die sich Betroffenen nicht so einfach wehren können. Viele wollen ihre Mietwohnung gar nicht zustellen und vermüllen und sagen in bester Absicht, dass sie etwas dagegen unternehmen werden. Sie sind emotional dazu aber nicht in der Lage, sondern brauchen Hilfe von außen.

In einem solchen Fall sollten Vermieter versuchen, eine solche Unterstützung anzubieten. Sie können die Betroffenen beispielsweise auf die Nummer des Messie-Hilfe-Telefons aufmerksam machen, wo sich Betroffene und Angehörige melden können. Hier bekommen sie eine Beratung, wie am besten mit dem Problem umzugehen ist.

Abmahnung und Kündigung aussprechen

Führen alle Bemühungen nicht zum gewünschten Ziel, bleibt Vermietern nur noch übrig, eine Kündigung auszusprechen. Da dies bei pünktlichen Mietzahlungen jedoch schwierig werden kann, sollte man sich eine juristische Fachkraft an die Seite holen. Eine ordentliche Kündigung ist dann möglich wenn die Pflichten des Mieters, wie sie in § 573 BGB vorgeschrieben sind, in nicht unerheblichen Maße verletzt werden. Ebenso ist eine Kündigung rechtens, wenn ein Mietrückstand von mindestens zwei Warmmieten vorliegt. Laut § 543 BGB ist dann sogar eine außerordentliche Kündigung möglich. Das gilt auch, wenn die Mietsache erheblich gefährdet ist oder andere Mieter dauerhaft belästigt werden.

Im Vorfeld einer Kündigung bietet es sich an, eine Abmahnung auszusprechen. Bei einer Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht gegenüber der Wohnung seitens des Messies ist eine solche Abmahnung zwingend notwendig. Anders sieht es bei einem Mietrückstand aus. Hier ist für eine erfolgreiche Kündigung keine vorherige Abmahnung erforderlich. Allerdings haben Mieter die Möglichkeit, die Mietrückstände unverzüglich auszugleichen, sobald sie die Kündigung erhalten. Dann liegt kein Kündigungsgrund mehr vor und die Kündigung muss zurückgenommen werden.

Es ist wichtig, dass eine Abmahnung korrekt aufgebaut ist, um bei einer späteren Kündigung zu helfen. Entscheidend ist beispielsweise, konkret zu erläutern, aus welchen Gründen die Abmahnung ausgesprochen wird. Es sollten keine allgemeinen Punkte genannt, sondern konkrete Probleme aufgezeigt werden. Hierfür ist es wichtig, die genauen Daten, den Ort und die Uhrzeit zu nennen, in denen es zu Schwierigkeiten gekommen ist. Fotos und Tonaufnahmen können als Anhang mitgeliefert werden, allerdings dürfen diese nur unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben erstellt werden.

Außerdem sollten Vermieter konkret sagen, welche Folgen sich aus der Abmahnung ergeben könnten. Hierzu gehört beispielsweise die Kündigung. Ferner ist es sinnvoll, eine konkrete Frist zu benennen, bis zu der der Grund für die Abmahnung beseitigt sein muss. Das kann beispielsweise die Entsorgung von Müll oder die Beseitigung von unangenehmen Gerüchen sein.

Reagieren Mieter rechtzeitig auf die Abmahnung und beseitigen die vorliegenden Probleme, kann das Mietverhältnis ungestört weitergeführt werden. Ansonsten ist der Weg für eine fristlose Kündigung frei. In diesem Fall muss die erhebliche Gefährdung der Mietsache jedoch konkret belegt und darf nicht allgemein unterstellt werden. Immer wieder ist es daher notwendig, dass Gerichte Einzelfallentscheidungen treffen.

Eine Räumungsklage einreichen

Leider passiert es nicht selten, dass Messies nicht auf ein klärendes Gespräch reagieren und trotz einer Kündigung weiter in der Wohnung bleiben. In einer solchen Situation können Vermieter nur noch auf eine Räumungsklage zurückgreifen. Diese müssen sie bei dem für sie zuständigen Amtsgericht einreichen. Der Klage sollten sie die Abmahnung und das Kündigungsschreiben beifügen, um nachzuweisen, dass ein legitimer Grund für eine Räumungsklage vorliegt. Auch Beschwerden anderer Mieter sind als Beweise hilfreich.

Bevor Vermieter Maßnahmen ergreifen, müssen sie den Ausgang der Klage abwarten. Es ist nicht erlaubt, einfach die Schlösser der Wohnung auszutauschen oder die Mietsache entrümpeln zu lassen. Erst wenn die Räumungsklage erfolgreich war, darf eine Zwangsräumung vorgenommen werden. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass mindestens zwei Monate vergehen, bis die Klage zu einem Ergebnis geführt hat. Der Mieter bekommt nämlich Gelegenheit, auf die Klage zu reagieren. Geschieht dies nicht, wird ein Versäumnisurteil gefällt. Im schlimmsten Fall kann es bis zu zwei Jahre dauern, bis die gesamte Situation geklärt ist.

Die Wohnung leerräumen

Üblicherweise verbleiben nach dem Auszug eines Messies aus der Mietwohnung viele Gegenstände und Müll in der Mietsache. Je nachdem, wie groß die Wohnung ist, welche Utensilien vorhanden sind und ob eine Sanierung der Wohnung notwendig wird, fallen höhere oder niedrigere Kosten an. Häufig müssen Vermieter mit Kosten von mehreren tausend Euro rechnen.

Grundsätzlich haben Vermieter ein Recht darauf, dass die Kosten vom Messie getragen werden. Dieser ist aber häufig nicht in der Lage, diese zu tragen. Um die Entrümpelungskosten zu reduzieren, kann man viele Gegenstände selbst entsorgen, oft ist es jedoch zielführender, ein Fachunternehmen mit dieser Aufgabe zu betrauen.

Sonderfall: Die Kündigung schlägt fehl

Manchmal kommt es vor, dass das Gericht die Gründe für die Kündigung nicht akzeptiert oder gar keine Kündigungsgründe vorliegen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Mietzahlungen immer pünktlich getätigt und die anderen Mieter durch den Messie nicht gestört werden. In einer solchen Situation müssen Vermieter akzeptieren, dass die Betroffenen ihr Syndrom ausleben und die Wohnung gegebenenfalls voll stellen. Es ist allerdings empfehlenswert, die Situation zu beobachten und immer wieder Hilfsangebote zu unterbreiten. Mieter sind jedoch nicht verpflichtet, diese anzunehmen.

Eine weitere Option besteht darin, dass Betreuungsgericht zu kontaktieren. Dieses prüft dann den jeweiligen Fall und beauftragt beispielsweise einen Betreuer damit, sich um den Mieter zu kümmern. Dieser unterstützt ihn dann dabei, sein Messie-Syndrom in den Griff zu bekommen, und überzeugt ihn oft, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gerade wenn Vermieter grundsätzlich mit einem Mieter zufrieden sind und es keine nennenswerten Probleme mit ihm gab, ist eine solche Unterstützung sinnvoll.

Des Weiteren ist Unterstützung angeraten, wenn die Betroffenen nicht alleine leben, sondern auch Kinder in der Mietsache wohnen. In einem solchen Fall bietet es sich an, dass Jugendamt zu informieren. Dieses kann feststellen, ob die Kinder in einer akzeptablen Umgebung aufwachsen oder ob eine Kindeswohlgefährdung durch das Messie-Syndrom vorliegt.

Eine weitere Option besteht darin, dass Gesundheitsamt so informieren. Dieser Schritt ist empfehlenswert, wenn die Hygienestandards in der Messie-Wohnung nicht eingehalten werden. Schimmel und Ungeziefer sind nicht nur für die Bewohner der Mietsache schädlich, sondern gefährden auch andere Mietparteien. Nicht zuletzt kann das Ordnungsamt helfen, wenn Gefährdungen durch mangelnde Hygiene oder einen unzureichenden Brandschutz entstehen. Dieses ist allerdings nicht dazu berechtigt, eine Entrümpelung oder Reinigung der Mietwohnung anzuordnen.

Erst keinen Messie als Mieter aufnehmen

Um sich eine Menge Ärger und Mühe zu ersparen, ist es für Vermieter am besten, erst gar keinen Messie in die Mietwohnung aufzunehmen. Das ist allerdings nicht immer leicht, da man Betroffenen ihre Krankheit nicht ansieht. Deswegen sollten Vermieter indirekte Maßnahmen nutzen, um sich und die Mietsache bestmöglich zu schützen.

Eine Option besteht darin, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von Mietinteressenten zu verlangen. So erkennen Vermieter, ob im bisherigen Mietverhältnis die Miete immer vollständig und pünktlich bezahlt wurde. Eine solche Bescheinigung erhalten Mieter von ihrem Vormieter, dieser ist allerdings nicht verpflichtet, ein solches Dokument zu erstellen.

Weiteren Schutz bietet eine Mietkaution. Vermieter können eine Barkaution von bis zu drei Kaltmieten verlangen. Die entsprechenden Regelungen sind in § 551 BGB zu finden. Dieses Geld wird dann auf ein Kautionskonto überwiesen. Sollte es zu Schäden oder Problemen kommen, können Vermieter auf dieses Geld zurückgreifen. Grundsätzlich ist auch eine Bankbürgschaft möglich, bei einer Barkaution haben Vermieter das Geld bei Bedarf jedoch unmittelbar zur Verfügung, was Zeit und Mühe spart.

Einige Vermieter entscheiden sich zudem dafür, spezielle Versicherungen abzuschließen. Das ist gerade bei einem Messie in der Mietwohnung hilfreich, da dieser oft erst erkannt wird, wenn die Wohnung bereits zugestellt und gegebenenfalls unbewohnbar ist. Unter anderem bieten sich eine Wohngebäudeversicherung und eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung an. So müssen die Vermieter eventuelle Gerichtskosten nicht selbst tragen. Auch eine Mietausfallversicherung und eine Mietnomadenversicherung stehen zur Verfügung. Hier ist allerdings genau zu prüfen, ob deren Leistungen nicht bereits durch die Gebäudeversicherung gedeckt sind.

Fazit: Schäden durch einen Messie in der Mietwohnung minimieren

Ein Messie in der Mietwohnung verursacht viele Probleme, mit denen sich Vermieter dann auseinandersetzen müssen. Diese gehen häufig mit hohen Kosten einher. Das gilt vor allem dann, wenn der Messie lange nicht erkannt wird und die Mietwohnung unter dem Müll leidet. Sowohl eine Beeinträchtigung anderer Mieter als auch Schäden an der Bausubstanz sind möglich. Um das zu verhindern, sollten Vermieter von vornherein versuchen, keine Messies als Mieter aufzunehmen. Ist ein bereits vorhandener Mieter ein Messie, können verschiedene Hilfsangebote bereitgestellt werden. Für eine eventuelle Räumungsklage ist es zudem wichtig, die durch das Messie-Syndrom entstehenden Probleme und Beeinträchtigungen genau zu dokumentieren.

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