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Mietvertrag mit Lebenspartner – Vor- und Nachteile

Rechtliches zum Mietvertrag mit Lebenspartner

Inhalt:

Wenn der Lebenspartner in das eigene Haus oder die Eigentumswohnung zieht, stellt sich die Frage, ob man einen Mietvertrag abschließen sollte. Dieser bringt verschiedene Vorteile mit sich, geht aber auch mit mehreren Nachteilen einher. Ob sich der Aufwand lohnt, muss daher im individuellen Fall entschieden werden. Wichtig ist jedoch, einen solchen Mietvertrag professionell und rechtssicher zu erstellen, um sich Schwierigkeiten zu ersparen.

Einen Mietvertrag mit Lebenspartner abschließen und zusammenzuziehen, ist ein großer Schritt. Meist möchte man dann einfach die gemeinsame Zeit genießen und sich keine Gedanken über bürokratische Aufgaben machen. Ein paar Überlegungen sollte man aber dennoch anstellen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und von verschiedenen Vorteilen zu profitieren.

So kann man einen Mietvertrag mit dem Lebenspartner abschließen, um beispielsweise von Steuervorteilen zu profitieren und ihm ein Wohnrecht zu sichern. Was bei der Gestaltung eines Mietvertrags mit dem Lebenspartner zu berücksichtigen ist und welche Vor- und Nachteile sich hieraus ergeben, veranschaulicht dieser Beitrag.

Sollte man einen Mietvertrag mit Lebenspartner abschließen?

Aus einem Mietvertrag mit dem Lebenspartner ergeben sich verschiedene Rechtsfolgen. Unter anderem wird der Besitzer des Hauses oder der Eigentumswohnung zum Vermieter, mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Ebenso können verschiedene Vereinbarungen getroffen werden, die beispielsweise das Wohnrecht betreffen. Grundsätzlich ist der Abschluss eines solchen Mietvertrags immer dann eine gute Idee, wenn man für klare Verhältnisse und Transparenz auf beiden Seiten sorgen und dem Lebenspartner eine größtmögliche Sicherheit geben möchte.

Auf der anderen Seite sollte der bürokratische Aufwand, der mit einem solchen Mietvertrag einhergeht, nicht unterschätzt werden. Hinzu kommt, dass es einige Menschen als unromantisch empfinden, beim Einzug einen Mietvertrag unterzeichnen und monatlich Miete zahlen zu müssen. Deswegen sollten sich beide Lebenspartner einig sein und für sich entscheiden, ob ein solcher Mietvertrag gewünscht wird oder nicht. Falls er geschlossen werden soll, bietet es sich an, sorgsam zu arbeiten und sich bei der Erstellung gegebenenfalls professionelle Unterstützung zu suchen, damit beide Seiten vollauf zufrieden mit dem Vertrag sind.

Von Steuervorteilen profitieren

Mit einer Vermietung gehen häufig Steuervorteile einher. So ist es beispielsweise möglich, Mieteinnahmen und Nebenkosten in der Steuererklärung anzugeben. So kann man in der Spalte „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ die Einnahmen angeben und auf der anderen Seite Ausgaben als Werbungskosten deklarieren. Wird bei den Einkünften dann ein Minus generiert, reduziert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch die Steuerlast deutlich niedriger ist als ohne den Mietvertrag.

Um von solchen Steuervorteilen profitieren zu können, ist es erforderlich, dass es sich um einen echten Mietvertrag handelt, der nicht nur zum Schein geschlossen wird. Das Finanzamt prüft hier streng und anhand des sogenannten Fremdvergleichs. Sollte der Verdacht aufkommen, dass der Mietvertrag nur pro forma abgeschlossen wurde, um von Steuervorteilen zu profitieren, wird er nicht anerkannt. Deswegen sollte bei der Erstellung sorgsam vorgegangen werden.

Für eine gesicherte Rechtsstellung sorgen

Ein Hauptgrund dafür, einen Mietvertrag mit dem Lebenspartner abzuschließen, besteht darin, diesem ein Wohnrecht in dem Haus oder der Eigentumswohnung zu sichern. Der Mietvertrag führt nämlich zu einer gesicherten Rechtsstellung. Durch den Vertrag wird annähernd eine Gleichstellung der beiden Partner erreicht, wodurch sich beispielsweise Konflikte in der Beziehung vermeiden lassen. Wenn einer der Lebenspartner nämlich das Gefühl hat, nur geduldet zu sein und keine Rechte zu haben, fühlt sich das unangenehm an.

Sollte es zum unerwarteten Tod des Eigentümers kommen, hat der Mietvertrag weiter Bestand. Der Erbe beziehungsweise Käufer des Hauses oder der Eigentumswohnung muss sich dann daran halten. Ein sofortiger Auszug kann somit nicht verlangt werden, sondern es besteht mindestens eine 6-monatige Kündigungsfrist. Somit ist der Lebenspartner zumindest kurzfristig abgesichert und muss sein Wohnumfeld nicht von heute auf morgen verlassen.

Bei Mietvertrag mit Lebenspartner den Verwaltungsaufwand bedenken

Mit einem Mietvertrag mit dem Lebenspartner geht ein vergleichsweise hoher Verwaltungsaufwand einher. So ist es erforderlich, den Vertrag zu erstellen und die Mieteinnahmen zu versteuern. Das ist nur dann möglich, wenn eine exakte Buchführung vorliegt. Außerdem kann es zu Abrechnungspflichten in Bezug auf die Nebenkosten kommen. Eine solche Nebenkostenabrechnung muss einmal jährlich erstellt werden, wenn keine Pauschalbeträge vereinbart wurden. All diese zusätzlichen Aufgaben lassen sich vermeiden, wenn die Lebenspartnerschaft ohne Mietvertrag geführt wird.

An Kündigungsfristen denken

Mit einem Mietvertrag gehen Kündigungsfristen einher. Das bedeutet, dass ein Beziehungsaus nicht dazu führt, dass der Lebenspartner die Wohnung oder das Haus sofort verlassen muss. Wenn man sich auf keine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung einigen kann, muss somit die offizielle Kündigungsfrist eingehalten werden. So kann es passieren, dass man noch einige Monate zusammenlebt, obwohl die Beziehung schon längst in die Brüche gegangen ist.

Der Gesetzgeber hat in § 573 a Abs. 2 BGB festgehalten, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn Vermieter und Mieter unter einem Dach wohnen. Das bedeutet, dass kein besonderer Grund vorliegen muss, um eine Kündigung auszusprechen. Dennoch bleibt die gesetzliche Kündigungsfrist bestehen. Somit bleibt der Lebenspartner noch mindestens sechs Monate in der Wohnung. Liegen hingegen schwerwiegende Vertragsverletzungen vor, kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden und bei einer Kündigung nach § 569 Abs. 2 BGB beträgt die Kündigungsfrist lediglich drei Monate.

So sollte ein Mietvertrag mit Lebenspartner aussehen

Mieter und Vermieter haben bei der Ausgestaltung eines Mietvertrags einen relativ großen Gestaltungsspielraum. Der Mietvertrag darf lediglich nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Die erste Freiheit zeigt sich bereits bei der Art des Mietvertrags. Dieser kann schriftlich erfolgen, es ist aber ebenso möglich, ihn mündlich zu vereinbaren. Hier gilt der Vertrag in der Regel als stillschweigend geschlossen, wenn der Lebenspartner regelmäßig Miete zahlt, die vom Eigentümer der Wohnung oder des Hauses angenommen wird.

Hinweis: Wird ein mündlicher Mietvertrag abgeschlossen, ergeben sich hieraus für den Mieter dieselben Rechte und Pflichten, als hätte er einen Mietvertrag unterzeichnet.

In den meisten Fällen entscheiden sich Mieter und Vermieter jedoch dafür, den Mietvertrag schriftlich festzuhalten. So ist für eine größtmögliche Transparenz gesorgt und die getroffenen Vereinbarungen werden klar nachvollziehbar festgehalten. Beide Seiten können sich somit auf den Mietvertrag berufen, was gerade in Konfliktsituationen von Vorteil ist.

In einem Mietvertrag müssen unterschiedliche Dinge geregelt werden. Hierzu gehört vor allem die Mietsache. Es muss klar geregelt sein, ob ein einzelnes Zimmer, die gesamte Wohnung, ein Keller, ein Balkon oder noch etwas anderes zur Mietsache gehören soll. Ebenso ist zu klären, ob die Wohnung möbliert oder unmöbliert vermietet wird. Man sollte den Aufwand nicht scheuen, alle zur Mietsache gehörenden Komponenten konkret aufzuführen, damit es zu keinen Missverständnissen und Streitigkeiten kommt.

Ebenfalls wichtig ist, dass geklärt wird, wie hoch die Miete ist und ob die Betriebskosten mithilfe einer Vorauszahlung oder eines Pauschalbetrags zu zahlen sind. Ebenso muss sich der Vermieter entscheiden, ob er eine Mietkaution verlangt und wie der Umgang mit Schönheitsreparaturen und kleinen Reparaturen geregelt werden soll. Nicht zuletzt kann es sinnvoll sein, den Mietvertrag zeitlich zu befristen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn man einen gemeinsamen Umzug plant oder ein Angehöriger in die Eigentumswohnung ziehen soll.

Fazit zu Mietvertrag mit Lebenspartner

Es lässt sich nicht pauschal sagen, ob ein Mietvertrag mit dem Lebenspartner sinnvoll ist oder nicht. Hierfür muss die individuelle Lebenssituation ebenso berücksichtigt werden wie die gemeinsamen Zukunftspläne. Steuervorteile und eine gesicherte Rechtsstellung sind angenehm, allerdings gehen sie mit einem hohen Verwaltungsaufwand und bestehenden Kündigungsfristen einher. Es ist wichtig, dass sich beide Partner zusammensetzen und gemeinsam entscheiden, ob sie einen Mietvertrag abschließen möchten und wie dieser ausgestaltet sein soll.

Für Mieter, die ihren Lebenspartner in die Mietwohnung einziehen lassen wollen, ergeben sich andere, teils ebenso komplexe Herausforderungen. Hier sind dann beide Mieter, die, je nach vertraglicher Vereinbarung, gemeinschaftlich für die Miete haften. Hier ist ebenso auf die Besonderheiten der Rechtspersonen zu achten.

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