WEG-Verwaltervertrag und Mietverwaltung nicht verlängern

WEG-Verwaltervertrag und Mietverwaltung nicht verlängern

Gelegentlich wollen Eigentümer einen WEG-Verwaltervertrag oder eine Mietverwaltung nicht verlängern. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie mit der bisherigen Hausverwaltung nicht zufrieden sind oder gerne günstigere Preise bekommen möchten. Damit das funktioniert, müssen sie klar zwischen dem Verwaltervertrag und der Verwalterbestellung unterscheiden. Das gilt insbesondere dann, wenn Vertragslaufzeit und Bestellung nicht übereinstimmen.

Mietverwaltung – Rechte und Pflichten der Vermieter

Die Mietverwaltung ist komplex und Vermieter sollten Ihre Rechte und Pflichten kennen

Die Grundlagen der Mietverwaltung sind im BGB geregelt.  Gerichtsurteile erweitern das Mietrecht. Private Vermieter haben gegenüber den Mietern sowohl Rechte als auch Pflichten.Diese zu kennen erspart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten. Im nachfolgenden ein Überblick über die wichtigsten Regeln zur Vermietung einer Immobilie.

Inhalte der Vollmacht einer Mietverwaltung

Die Vollmacht ist für Verwalter und Eigentümer essenziell

Damit ein Mietverwalter seine Aufgaben erledigen kann, benötigt er eine Vollmacht. Es ist wichtig, dass diese möglichst professionell und präzise erstellt wird, um Streitigkeiten zu vermeiden. So sind die Befugnisse des Verwalters einer Mietverwaltung eindeutig geregelt und es ist beispielsweise klar, wie bei einem Verwalterwechsel zu verfahren ist.

Inhalte des Verwaltervertrags bei Mietverwaltung

Ein durchdachter Verwaltervertrag schützt die Immobilie und die Mieteinnahmen

Im Gegensatz zur WEG-Verwaltung sind die Aufgaben bei einer Mietverwaltung nicht gesetzlich geregelt. Hausverwaltung und Vermieter sind relativ frei in der Erstellung des Verwaltervertrags. Deswegen ist ein exaktes Vertragswerk wichtig, in dem alle relevanten Aspekte geregelt sind.