Sobald die Wohnungsübergabe bei Ein- oder Auszug vollzogen ist, befindet sich die Wohnung im Besitz des neuen Mieters oder des Vermieters. Treten im Anschluss an die Übergabe Mängel und Schäden an der Wohnung auf, ist hierfür üblicherweise derjenige verantwortlich, in dessen Besitz sie sich befindet. Deswegen ist es wichtig, eine Wohnungsübergabe mit Protokoll durchzuführen. So kann man sicherstellen, dass Schäden, die bereits vor der Übergabe vorlagen, schriftlich festgehalten werden.
Sobald ein Mietverhältnis beginnt oder endet, muss die Wohnung an den Mieter beziehungsweise Vermieter übergeben werden. Hierbei ist es empfehlenswert, auf eine Wohnungsübergabe mit Protokoll zu setzen. So wird der Zustand der Wohnung bei der Übergabe schriftlich festgehalten und eventuelle Schäden und Mängel dokumentiert. Dann kann es nicht passieren, dass Vermieter oder Mieter Kosten tragen müssen, für die eigentlich der jeweils andere verantwortlich ist. Dieser Artikel erläutert, worauf bei einer Wohnungsübergabe mit Protokoll zu achten ist.
Transparenz und Sicherheit dank Wohnungsübergabe mit Protokoll
Eine Wohnungsübergabe mit Protokoll sorgt für eine größtmögliche Transparenz und bietet Mietern und Vermietern gleichermaßen Sicherheit. Deswegen ist es sowohl vor dem Einzug als auch bei einem Auszug empfehlenswert, ein entsprechendes Protokoll zu erstellen. Dies ist sowohl bei Mietwohnungen, als auch bei Gewerbeobjekten essenziell und absolut anzuraten. So wird der aktuelle Zustand der Wohnung oder des Mietobjektes festgehalten und Mieter müssen keine Schäden begleichen, die bereits vor ihrem Einzug vorgelegen haben. Andersherum muss beim Auszug der Vermieter nicht für Schäden aufkommen, die der Mieter zu verantworten hat.
Hinweis: Im Mietvertrag muss eindeutig festgelegt werden, wie eine Wohnung übergeben werden muss. Das kann beispielsweise besenrein oder renoviert sein.
Bevor eine Wohnung an einen neuen Mieter übergeben wird, sollte sich der Vermieter einen Eindruck von deren Zustand verschaffen. So zeigt sich beispielsweise, ob ein Instandhaltungs- oder Instandsetzungsbedarf besteht. Eventuelle Maßnahmen, die sich hieraus ergeben, können dann unmittelbar mit dem Mieter besprochen und geeignete Lösungen gefunden werden.
Bei einem Auszug ist demgegenüber zu prüfen, ob Schäden vorliegen und ob es sich hierbei um Gebrauchs- und Verschleißspuren handelt oder um Schäden, die auf einen vertragswidrigen Umgang mit der Mietsache zurückzuführen sind. Ist letzteres der Fall, kann der Mieter auch nach der Wohnungsübergabe noch dazu aufgefordert werden, Renovierungsarbeiten vorzunehmen oder zu bezahlen.
Das ist bei der Wohnungsübergabe mit Protokoll zu berücksichtigen
Bevor die Wohnungsübergabe erfolgt, sollte die komplette Wohnung leergeräumt sein. So verhindert man, dass während des Auszugs noch Schäden entstehen. Ebenso ist es wichtig, dass alle Renovierungs- und Sanierungsarbeiten beendet wurden. Vermieter und Mieter sollten sich rechtzeitig auf einen Übergabetermin einigen. Hierbei bietet es sich an, auf einen Termin bei Tageslicht zu setzen, um die Wohnungsqualität gut beurteilen zu können.
Im Rahmen der Wohnungsübergabe sollten sämtliche Zählerstände abgelesen und schriftlich festgehalten werden. Hierzu gehören beispielsweise Strom- und Gaszähler, aber auch die Stände vom Wasserzähler sind zu beachten. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Schlüssel. Hier sollte nicht nur die Anzahl, sondern auch die Art der Schlüssel festgehalten werden. Das können beispielsweise Schlüssel für die Haustür, die Wohnungstür, den Briefkasten, den Keller und einiges mehr sein.
Mängel möglichst präzise festhalten
Sämtliche Mängel und Schäden an der Mietsache müssen vor der Wohnungsübergabe beseitigt werden. Vor dem Einzug ist hierfür der Vermieter verantwortlich, vor dem Auszug der Mieter. Deswegen ist es so wichtig, eine Wohnungsübergabe mit Protokoll durchzuführen. Hierin werden sämtliche Mängel genau festgehalten, um eindeutig zu klären, wer hierfür verantwortlich ist.
Zu den Mängeln gehören ganz unterschiedliche Dinge wie Kratzer oder Beschädigungen am Fußboden oder Löcher in den Badfliesen. Zwar besteht keine gesetzliche Pflicht, ein solches Protokoll zu erstellen, es ist aber sowohl für Mieter als auch für Vermieter von Vorteil. Denn häufig wird bei Streitigkeiten darüber, wer für eine Reparatur verantwortlich ist, das Protokoll vor Gericht als Beweis herangezogen.
Zu beachten ist, dass Vermieter grundsätzlich Instandhaltungen der Mietsache vornehmen müssen, um sie im vertragsgemäßen Zustand zu halten. Sollten also bei einer Wohnungsbegehung Mängel und Schäden festgestellt werden, ist das zunächst kein Problem. Die Vermieter haben auch dann noch die Möglichkeit, die entsprechenden Reparaturen vorzunehmen.
Der richtige Umgang mit dem Wohnungsübergabeprotokoll
Es bietet sich an, eine Vorlage für das Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen. Diese kann dann leicht an die jeweiligen Mieter und Wohnungen angepasst werden. Es ist empfehlenswert, die Struktur und den Inhalt des Protokolls einheitlich zu halten, um für eine größtmögliche Übersichtlichkeit zu sorgen. Individuelle Mängel und Schäden können dadurch dokumentiert werden, dass sie dem Protokoll in Form von Fotos beigefügt werden.
In einem Wohnungsübergabeprotokoll sollten die Adresse der Mietsache, die Namen von Mieter und Vermieter sowie das Datum der Besichtigung genannt werden. Falls Schäden und Mängel entdeckt werden, sollten diese in einem speziellen Bereich aufgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, einzelne Abteilungen für die unterschiedlichen Zimmer bereitzustellen. Ferner ist es ratsam, einzelne Punkte für die Zählerstände, den Schlüsselbestand und die Unterschriften von Mieter und Vermieter in das Protokoll aufzunehmen.
Das gilt in Bezug auf die Kaution
Die Mietkaution kann entweder überwiesen oder in bar beglichen werden. Gelegentlich erfolgt die Geldübergabe zusammen mit der Schlüsselübergabe. In diesem Fall ist es wichtig, sich eine Quittung für die Zahlung ausstellen zu lassen. Vermieter sollten zu einer Wohnungsbesichtigung daher einen Quittungsblock mitbringen. Ebenfalls hilfreich ist es, wenn sie die Wohnungsgeberbescheinigung mitbringen, die beim Bürgeramt abgegeben werden muss. Einige Vermieter händigen den Mietern diese aber schon bei der Unterzeichnung des Mietvertrags aus.
Fazit: immer auf eine Wohnungsübergabe mit Protokoll setzen
Eine Wohnungsübergabe sollte immer mit Protokoll erfolgen. So gewinnen sowohl die Mieter als auch die Vermieter Rechtssicherheit und im Streitfall kann auf das Protokoll Bezug genommen werden. Es ist im Namen der Effizienz empfehlenswert, eine Vorlage für das Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen, um keine wichtigen Punkte zu vergessen. Eine Pflicht zur Erstellung eines solchen Protokolls besteht zwar nicht, es ist aber sowohl für die Mieter als auch für die Vermieter von Vorteil. Im besten Falle wird das Übergabeprotokoll als Teil des Mietvertrages benannt, um so mehr Rechtssicherheit zu erlangen.
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