Das Mietverhältnis – nicht selten steckt eine Menge Zündstoff im Miteinander von Mieter und Vermieter. Dabei profitieren beide Seiten davon, wenn das Verhältnis harmonisch verläuft. Die folgenden 6 Tipps zeigen auf, dass Absprachen und Regeln das Streitpotenzial verringern und am Ende Geld sparen.
Circa 14 Millionen Wohnungen werden in Deutschland von rund vier Millionen privaten Vermietern vermietet. Anders als bei großen Wohnungsbaugesellschaften oder anderen großen Unternehmen haben private Vermieter regelmäßig ein weitaus persönlicheres Verhältnis zu ihren Mietern. Das Mietverhältnis interessiert aber viele Vermieter erst, wenn es Probleme gibt.
Dabei sollte auch der Vermieter ein großes Interesse daran haben, von vornherein eine gute und vor allem konfliktfreie Beziehung zum Mieter zu haben. Steigende Mieten, Diskussionen über Mietpreisbremsen, steigende Energiekosten und die hohe Inflation können zusätzlichen Zündstoff in die Beziehung bringen. Umso wichtiger ist es für beide Seiten, von Anfang an die Bereitschaft zu zeigen, Probleme friedlich zu lösen, damit nicht jeder Streit vor Gericht enden muss.
Den richtigen Mieter für das Mietverhältnis finden
Selbstverständlich ist der persönliche Eindruck bei der Vergabe der Wohnung einer der wichtigsten Kriterien für viele Vermieter. Zu Recht, denn hier beginnt das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter und oftmals bietet der persönliche Eindruck die Grundlage dafür, einen Mieter zu finden, mit dem keine Probleme entstehen.
Trotzdem sollte der Vermieter niemals auslassen, den positiven Eindruck auch durch Nachweise abzusichern. So kann neben der Vorlage eines Einkommensnachweises auch eine Bescheinigung des vorherigen Mieters über die Mietschuldenfreiheit sowie eine Auskunft der Schufa den persönlichen Eindruck untermauern oder revidieren.
Verständnis im Mietverhältnis ist essenziell
Zwar bezahlt die Einstellung keine Rechnungen, aber der vernünftige und harmonische Umgang miteinander kann über das ein oder andere Problem hinweghelfen. Bei Differenzen im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist beidseitig ein grundsätzliches Verständnis für die Gegenseite gefragt. So können viele Konflikte in einem offenen Gespräch gelöst werden.
Eindeutiger Mietvertrag kann für friedliches Verhältnis zum Mieter sorgen
Doch nicht nur die Einstellung, sondern auch klare Regeln sichern ein harmonisches Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ab. So können viele Fragen mit Konfliktpotenzial im Mietvertrag eindeutig geregelt werden, um Unklarheiten und Missverständnisse zu beseitigen. Dazu gehören vor allem die Dauerbrenner Untervermietung, Schönheitsreparaturen, sowie die Nutzung von Gemeinschaftsflächen und die Haustierhaltung. Auf Grundlage der Privatautonomie können aber noch viele weitere Dinge geklärt werden.
Als Vermieter sollten Sie sich daher vor Abschluss des Mietvertrages genau überlegen, welchen Problemen und potenziellen Konflikten Sie bereits im Mietvertrag vorbeugen möchten und diesen unbedingt schriftlich fassen. Doch aufgepasst: Auch mit einer gewissen Flexibilität können manche Konflikte leichter gelöst werden.
Hausordnung verhindert Missverständnisse im Mietverhältnis
Neben dem Mietvertrag können Rechte und Pflichten auch in einer Hausordnung festgelegt sein. Die Hausordnung als besondere Anlage zum Mietvertrag bietet beiden Seiten Chancen, alltägliche Regeln festzulegen. Insbesondere wenn viele Parteien unter einem Dach zusammen leben, sollten verbindliche Regeln getroffen werden – etwa über die regelmäßige Reinigung von Fluren, über Keller, Gemeinschaftsflächen oder die Pflicht zum Schneeräumen.
Besonders effektiv ist eine Hausordnung, wenn sie selbst Teil des Mietvertrages ist, da so bindend Aufgaben übertragen werden können. Bei der Hausordnung, die lediglich im Flur aushängt, handelt es sich nämlich nur um allgemeine Regeln für ein konfliktfreies Zusammenleben, welche aber ebenfalls das Mietverhältnis stärken können.
Vermieter sollten Maßnahmen rechtzeitig ankündigen
Ein großes Konfliktpotenzial für das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter haben Maßnahmen wie etwa energetische Sanierungen oder bauliche Veränderungen. Da mit Bauarbeiten oftmals eine Beeinträchtigung für Mieter einhergeht, sollten Vermieter diese daher unbedingt deutlich und rechtzeitig ankündigen. Das Gesetz verlangt zwar nur eine Frist von mindestens drei Monaten, doch ist das Ausreizen dieser Frist für ein harmonisches Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter wenig förderlich. Informieren Sie vielmehr Ihre Mieter, sobald der Beginn der Maßnahme feststeht, um ihnen genug Zeit einzuräumen, sich darauf einzustellen. Darüber hinaus sollten Sie auch über die Folgen, also etwa mögliche Mieterhöhungen, offen kommunizieren.
Nicht jeder Streit muss vor Gericht enden
Trotz aller Regeln und Wohlwollen kann es im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter letztlich doch zu ernsteren Problemen kommen. Unpünktliche Mietzahlungen zählen dabei zu den häufigsten Konflikten. Selbstverständlich haben Sie als Vermieter gemäß § 535 Abs. 2 BGB das Recht auf eine pünktliche und vollständige Mietzahlung, sofern die Miete nicht infolge eines Mangels gemindert ist. Hinter dem Ausbleiben der Mietzahlung steckt aber nicht immer eine böse Absicht. Befindet sich der Mieter etwa unverhofft in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, kann unter Umständen gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden. Besonders wenn bisher noch keine Probleme mit dem Mieter aufgetreten sind und die Mietschulden in absehbarer Zeit getilgt werden können, ist eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösung in aller Regel empfehlenswert, da sie nicht nur Zeit, sondern auch allerlei Kosten spart.