Eine energetische Sanierung ist angesichts eines rapide zunehmenden Klimawandels extrem wichtig. Die Bundesregierung möchte daher Anreize schaffen, damit sich möglichst viele Menschen für energetische Sanierungen entscheiden. Deswegen besteht die Möglichkeit, Förderungen für energetische Sanierungsprojekte in Anspruch zu nehmen. Durch die Reform der Gebäudeförderung gibt es verschiedene neue Regelungen, mit denen sich Interessierte auseinandersetzen müssen.
Die Bundesregierung möchte ihre selbstgesetzten Klimaziele erreichen. Zu diesem Zweck muss der Gebäudesektor, der für einen Großteil des Energieverbrauchs hierzulande verantwortlich ist, ökologischer gestaltet werden. Mit der Reform der Gebäudeförderung sollen noch mehr Immobilienbesitzer dazu animiert werden, energetische Sanierungen vorzunehmen. Dieser Artikel stellt die Maßnahmen zur Förderung energetischer Sanierungen vor und erklärt, worauf hierbei zu achten ist.
Energetische Sanierung – Das will die Reform der Gebäudeförderung erreichen
Zahlreiche Gebäude in Deutschland sind so alt, dass sie die Ansprüche an moderne, ökologische Standards nicht erfüllen. Um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, ist es daher nötig, in vielen Bereichen energetische Sanierungen vorzunehmen. Die Reform der Gebäudeförderung möchte Anreize setzen, um dieses Ziel zu erreichen. Die Förderung soll einerseits leichter werden und andererseits neue Zielgruppen ansprechen.
Vermieter und Mieter sehen sich aufgrund der mit einer energetischen Sanierung einhergehenden hohen Kosten häufig mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Es müssen sowohl Fenster als auch Türen und moderne Heizungen eingebaut werden, was eine Menge Geld kostet. Hinzu kommt die aktuelle Gaskrise, die dazu führt, dass Energie in Deutschland ausgesprochen teuer ist. Damit angesichts solcher Schwierigkeiten der Klimaschutz nicht zu kurz kommt, werden Förderungen zur energetischen Sanierung 2022 im Rahmen der Gebäudeförderungsreform angeboten.
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So wird die Reform umgesetzt
Die Änderungen, die sich aus der Gebäudeförderungsreform ergeben, treten mehrstufig in Kraft. Seit die Reform am 28. Juli 2022 erfolgreich umgesetzt wurde, können Komplettsanierungen beantragt werden. Hierfür muss ein entsprechender Antrag an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Einzelmaßnahmen, zu denen beispielsweise der Austausch von Fenstern gehört, können erst seit dem 15. August beim Bundesamt für Wirtschaft und Abfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.
Neubauförderungen sind hingegen erst ab 2023 möglich. Hierfür kooperieren das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschaftsministerium eng miteinander. Die Kriterien, um eine entsprechende Förderung zu erhalten, sind recht streng. Es müssen große Einsparpotentiale vorhanden sein, um das Geld zu bekommen.
Hinweis: Bis zum Inkrafttreten sämtlicher durch die Reform bedingten Änderungen behalten die bisherigen Bedingungen der EH 40 Nachhaltigkeit ihre Gültigkeit. Lediglich in einzelnen Bereichen gibt es Folgeanpassungen.
Diese Veränderungen ergeben sich aus der Reform
Durch die Reform zur Förderung energetischer Sanierungen 2022 sollen mehr Menschen einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für energetische Maßnahmen erhalten. Das bedeutet jedoch nicht, dass automatisch viel mehr Geld zur Verfügung steht. Entsprechend werden die Fördersätze reduziert. Teilweise gibt es nur noch 90 % der bisherigen Fördersumme. Insgesamt stehen 14 Milliarden Euro zur Verfügung, wobei der Löwenanteil zur Sanierung von Bestandsimmobilien genutzt werden soll.
Ein bis zwei Milliarden Euro stehen für die Neubauförderung bereit. Das liegt vor allem daran, dass bei Neubauten oft ohnehin hohe energetische Standards erfüllt werden müssen. Bei Bestandsimmobilien können hingegen oft viereinhalb Mal so viele energetische Einsparpotenziale genutzt werden. Um hier große Effekte in kurzer Zeit zu erzielen und einen messbaren Effekt für den Klimaschutz zu erreichen, fokussiert sich die Förderung hierauf.
Des Weiteren soll die Antragstellung übersichtlicher gestaltet werden. Entsprechend gibt es mit der KfW und dem BAFA zwei Anlaufstellen, die sich um Komplettsanierungen beziehungsweise Einzelmaßnahmen kümmern. So muss ich die KfW nicht mit Anträgen für Einzelmaßnahmen beschäftigen, die in den letzten Jahren nur in geringem Umfang gestellt wurden.
Wie viel Förderung steht für energetische Sanierung zur Verfügung?
Wie hoch die Förderung energetischer Sanierungen ist, hängt von der Art und Zielsetzung des jeweiligen Projekts ab. Eine Komplettsanierung geht immer mit einem bestimmten Effizienzgrad einher. Je höher dieser ist, desto höher fällt auch die Förderung aus. Maximal werden 45 % des Projekts gefördert, was einer Reduzierung um 5 % im Vergleich zur bisherigen Regelung entspricht. Außerdem wird es statt direkter Zuschüsse nun zinsgünstigere Kredite und Tilgungszuschüsse geben.
Bei Einzelmaßnahmen steht ebenfalls weniger Geld zur Verfügung als bisher. Für den Austausch von Fenstern werden maximal 12.000 € oder 20 % übernommen. Bisher wurden bis zu 15.000 €, also 25 %, übernommen. Ähnliches gilt für den Einbau einer Wärmepumpe. Hier werden in Zukunft nur noch 24.000 € statt wie bisher 30.000 € maximal übernommen. Das entspricht einer Senkung von 50 % auf 40 %. Eine Förderung von Gasheizungen steht in Zukunft nicht mehr zur Verfügung. Das gilt auch für sogenannte Hybridvarianten.
Nachteile der Reform der Gebäudeförderung
Viele Kritiker erkennen Risiken und Schwierigkeiten in der Gebäudeförderungsreform. So befürchten sie, dass eine Absenkung der Fördersätze dazu führen könnte, dass sich weniger Menschen für eine Sanierung entscheiden. Immerhin sind die Gesamtkosten, die getragen werden müssen, um eine Immobilie in Schuss zu halten und betreiben zu können, in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Deswegen fordern Kritiker eher eine Anhebung der Fördersätze als eine Senkung. Außerdem wird kritisiert, dass es noch keine konkreten Regelungen gibt, wie die Neubauförderung ab 2023 erfolgen soll.
Alternative Förderungen energetischer Sanierungen
Neben den Förderungen energetischer Sanierungen gibt es noch weitere Möglichkeiten, um Sanierungsprojekte zu finanzieren. Um geeignete Lösungen zu finden, kann beispielsweise auf den Sanierungskonfigurator des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zurückgegriffen werden. Hier finden Interessierte zahlreiche Informationen zu unterschiedlichen Finanzierungsformen. Zudem kann gezielt nach Förderungen gesucht werden, die nicht vom Bund stammen, sondern von einem bestimmten Kreis oder einer Kommune stammen. Die entsprechenden Informationen sind auf der Website der KfW zu finden.