Wasserschaden im Mietshaus – was tun?

Wasserschaden mit Miethaus - sofort handeln ist essenziell

Inhalt:

Ein Wasserschaden ist für Mieter und Vermieter gleichermaßen lästig. Deswegen ist es wichtig, Präventivmaßnahmen zu ergreifen, um einen solchen Schaden zu verhindern, und sich durch geeignete Versicherungen zu Schützen. Im Schadensfall müssen alle Beteiligten schnell und gezielt reagieren, um einen Wasserschaden einzudämmen und Folgeschäden zu vermeiden. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen.

Es gibt viele Ursachen, die zu einem Wasserschaden im Mietshaus führen können. Typisch sind geplatzte Rohrleitungen, Starkregen sowie defekte Wasch- und Spülmaschinen. Die hierbei entstehenden Schäden sind teilweise ausgesprochen teuer und werden nur von bestimmten Versicherungen getragen. Deswegen ist es wichtig, dass sowohl Mieter als auch Vermieter bei einem Wasserschaden schnell und professionell reagieren und sich rechtzeitig um verschiedene Schutzmaßnahmen bemühen. Wie dies im Einzelnen aussehen könnte, erklärt dieser Artikel.

Bei einem Wasserschaden zeitnah reagieren

Kaum ein Problem tritt in Mietshäusern so häufig auf wie ein Wasserschaden. Das liegt daran, dass solche Schäden durch vielfältige Umstände ausgelöst werden können. Die Folgen eines Wasserschadens sind häufig erheblich und mit teils hohen Kosten verbunden. Deswegen ist es wichtig, schnell zu reagieren und die entstehenden Schäden auf ein Minimum zu beschränken.

Erfolgt dies nicht, drohen unter anderem Komplikationen an der Bausubstanz, die sich beispielsweise an Rissen in der Fassade zeigen. Im schlimmsten Fall ist zudem die strukturelle Integrität der Immobilie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt gewährleistet. Ebenso droht Schimmelbildung an den Wänden, wenn sich die Feuchtigkeit dort absetzt, worunter oft die Gesundheit der Mieter leidet. Eine echte Lebensgefahr besteht zudem dann, wenn sich in einem Raum so viel Wasser befindet, dass Elektrogeräte Stromschläge verursachen.

Hinweis: Um all diese Komplikationen zu vermeiden, muss bei einem Wasserschaden schnell und effizient gehandelt werden. Das gilt für Mieter und Vermieter gleichermaßen. Vermieter sollten ihren Mietern daher beim Einzug eine Checkliste geben, in der sämtliche Punkte enthalten sind, wie sie bei einem Wasserschaden zu reagieren haben.

Die wichtigsten Aufgaben für Mieter

Mieter sind häufig die ersten, die einen Wasserschaden bemerken. Entsprechend liegt es in ihrer Pflicht, sofort zu reagieren und verschiedene Maßnahmen zu ergreifen. Unter anderem sollten sie den Hauptwasserhahn abdrehen oder, falls dieser nicht zugänglich ist, zumindest den Absperrhahn schließen. Wenn das nicht gelingt oder nicht möglich ist, muss unmittelbar die Hausverwaltung in Kenntnis gesetzt werden. Außerdem ist es entscheidend, den Strom abzustellen, um gefährliche Stromschläge zu vermeiden. Hierbei sollte der Kontakt mit dem Wasser vermieden werden damit es nicht auf dem Weg zum Sicherungskasten schon zu einer Verletzung kommt. Anschließend ist die Feuerwehr anzurufen.

Es ist entscheidend, dass sämtliche Schäden, die durch das Wasser entstehen, mit Fotos und Videos festgehalten werden, um eine spätere Aufarbeitung zu erleichtern. Sofern möglich, sollte das Wasser entfernt werden, bei größeren Wasserschäden übernimmt die Feuerwehr das Abpumpen. Sobald das Wasser beseitigt wurde, ist es wichtig, die Böden und Haushaltsgegenstände zu trocknen. Wichtiger Hausrat sollte rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden, damit er möglichst keinen Schaden nimmt.

Damit es zu keiner Schimmelbildung kommt, ist es ratsam, die Fenster zu öffnen. Hierdurch lässt sich die Luftfeuchtigkeit in den Räumen verringern. Entstandene Schäden, die die Mieter selbst verursacht haben, müssen sie zeitnah ihrer Versicherung melden, damit es zu keinem Meldeversäumnis kommt. Sollte die Gefahr bestehen, dass auch Nachbarn von dem Wasserschaden betroffen sein könnten, müssen diese informiert werden.

Die wichtigsten Aufgaben für Vermieter

Neben den Mietern haben auch Vermieter verschiedene Aufgaben zu erledigen, wenn es zu einem Wasserschaden kommt. Unter anderem müssen sie den Haupthahn zudrehen, wenn die Mieter dies nicht können oder keinen Zugriff darauf haben. Außerdem ist es wichtig, zu prüfen, welche Schäden entstanden und auf welche Ursache diese zurückzuführen sind. Anschließend sollte der entstandene Wasserschaden der Versicherung gemeldet werden.

Hinweis: In einigen Fällen entscheidet eine Versicherung, dass ein Sachverständiger hinzugezogen werden muss, um die Schadensursache exakt zu bestimmen.

Sobald die Akutmaßnahmen getroffen wurden, können Vermieter nach einem Fachbetrieb suchen, der die Schäden beseitigt. Gelegentlich bekommen sie hierfür Vorschläge von ihrer Versicherung. So werden nicht nur die vorliegenden Probleme aus der Welt geschafft, sondern auch die Wahrscheinlichkeit reduziert, dass es zu Folgeschäden kommt. Die Mieter sollten bei allen Entwicklungen immer auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Zu beachten ist ferner, dass Vermieter eine Schadensminderungspflicht haben. Sie müssen somit alle Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, damit es zu keinen Folgeschäden kommt oder sich ein bestehender Schaden nicht ausweitet. Die entsprechenden Regelungen sind in § 254 BGB festgehalten. Kommen Vermieter dieser Pflicht nicht nach, kann es passieren, dass die Versicherung die entstehenden Folgeschäden nicht übernimmt und der Schadenersatzanspruch entfällt.

Haftungsfragen bei einem Wasserschaden

Wenn ein Wasserschaden auftritt, sind Haftungsfragen zu klären. Grundsätzlich gilt, dass derjenige haftet, der für den Schaden verantwortlich ist. Bei einem Rohrbruch sind dies üblicherweise die Eigentümer, die sich dann darum kümmern müssen, den Schaden zu beseitigen, und die Wohnung bewohnbar zu halten oder wieder bewohnbar zu machen. Liegt hingegen ein Fall von Fahrlässigkeit vor, weil beispielsweise die Badewanne übergelaufen ist, ist der Mieter in der Verantwortung und muss für die Beseitigung des Schadens haften.

Wer unter einem Schaden zu leiden hat, kann Schadenersatzansprüche stellen. Die hierbei entstehenden Kosten werden bei der Versicherung eingereicht. Deswegen ist es empfehlenswert, dass sowohl Mieter als auch Vermieter eine geeignete Versicherung abschließen, um zu verhindern, dass sie finanzielle Einbußen bei einem Wasserschaden erleiden.

Sollte die Wohnung aufgrund eines Wasserschadens nicht mehr bewohnbar sein, ist es gelegentlich nötig, dass Vermieter den Mietern eine alternative Unterbringung zur Verfügung stellen. Das kann beispielsweise ein Hotel sein. Ebenso ist es gelegentlich nötig, Räumlichkeiten bereitzustellen, in denen die Möbel zwischengelagert werden, bis die Wohnung wieder bewohnbar wird. Gegebenenfalls haben Mieter nach § 555a BGB zudem einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung. Dieser greift beispielsweise, wenn zusätzliche Reinigungs- und Aufräumarbeiten anfallen oder wenn das Hotel so weit von der Arbeitsstätte entfernt ist, dass außergewöhnlich hohe Anfahrtswege anfallen. Auch die Stromkosten, die Trocknungsgeräte verursachen, können eine Aufwandsentschädigung rechtfertigen.

Ist der Mieter nicht selbst für den Wasserschaden verantwortlich, kann es sein, dass er einen Anspruch auf Mietminderung hat. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn er die Wohnung nicht mehr bewohnen kann oder wenn die Trocknungsmaßnahmen zu Problemen wie einer hohen Lärmbelästigung führen. Die Höhe der Mietminderung hängt davon ab, wie stark und wie lange die Mieter durch den Wasserschaden beeinträchtigt sind. Üblicherweise übernimmt die Wohngebäudeversicherung die hiermit anfallenden Kosten.

Welche Versicherung ist bei einem Wasserschaden zuständig?

Es gibt einige Versicherungen, mit denen sich Mieter und Vermieter vor einem Wasserschaden schützen können. Welche Versicherung greift, hängt allerdings davon ab, welche Art von Wasserschaden vorliegt und worauf dieser zurückzuführen ist. Es lohnt sich für alle Beteiligten, die verschiedenen Versicherungsarten genau zu prüfen und ihren individuellen Bedarf perfekt zu decken. Das gilt, obwohl es keine gesetzliche Pflicht gibt, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Zu den wichtigsten Versicherungen im Immobiliensektor gehört die Wohngebäudeversicherung. Sie deckt sowohl Wasser- als auch Feuerschäden ab. Hierbei ist allerdings genau zu prüfen, welche Versicherungsfälle genau abgedeckt werden. Häufig umfasst eine Wohngebäudeversicherung nämlich keine Schäden, die auf Naturkatastrophen oder starkes Unwetter zurückzuführen sind. Hier muss gegebenenfalls auf eine Elementarschadenversicherung zurückgegriffen werden.

Die Wohngebäudeversicherung kommt hingegen bei defekten Rohren zum Einsatz. Sie trägt die Kosten für Trocknung, Schadensbeseitigung und die Erneuerung beziehungsweise Reparatur der festen Einbauten. Häufig sind nämlich Einbauküchen von einem Wasserschaden betroffen. Die Versicherung übernimmt zudem nicht nur die Reparatur und Instandsetzung, sondern auch Folgeschäden.

Hinweis: Damit eine Wohngebäudeversicherung im Schadensfall gereift, ist es wichtig, dass alle wasserführenden Anlagen regelmäßig auf ihre Zuverlässigkeit hin kontrolliert werden.

Eine Elementarschadenversicherung ist eine Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung. Sie deckt Schäden ab, bei denen die Wohngebäudeversicherung nicht greift. Das sind beispielsweise Hochwasser, Lawinen, Erdbeben, Starkregen und Rückstau. Zu beachten ist jedoch, dass eine Elementarschadenversicherung nicht für sich abgeschlossen werden kann, sie ist vielmehr immer eine Ergänzung zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Sie deckt sowohl die Reparaturkosten als auch die Erstattungskosten für zerstörten Hausrat und eine Gebäudesanierung ab.

Eine ebenfalls wichtige Versicherung bei einem Wasserschaden ist die Hausratversicherung. Sie übernimmt Schäden, die an Einrichtungs- und Wertgegenständen entstehen. Kommen durch einen Wasserschaden Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Schmuck oder andere Gegenstände zu schaden, greift die Versicherung. Sie ist dann für Vermieter sinnvoll, wenn diese ihre Wohnung möbliert vermieten. Zu beachten ist, dass eine Hausratversicherung lediglich bei Schäden greift, die durch Austritt von Leitungswasser entstehen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Schläuche an der Wasch- oder Spülmaschine defekt sind oder Beschädigungen an den Trink- und Abwasserrohren vorliegen.

Nicht zuletzt bietet es sich an, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese kommt immer dann zum Einsatz, wenn durch einen Wasserschaden Dritte beeinträchtigt werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Wasserschaden nicht auf eine Wohnung beschränkt ist, sondern auch Nachbarswohnungen beeinträchtigt. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt dann die Schäden an der Wohnung oder den Einrichtungsgegenständen der Nachbarn.

Ausnahmen beim Versicherungsschutz

Mit einer entsprechenden Versicherung schützen sich Mieter und Vermieter vor einem Wasserschaden. Es gibt allerdings einige Schäden, bei denen die jeweiligen Versicherungen nicht greifen, sodass eine zusätzliche Versicherungspolice abzuschließen ist. Beispielsweise werden Schäden, die durch Wasserbetten oder Aquarien entstehen, häufig nicht von der Hausratversicherung gedeckt. Entsprechend ist es wichtig, Zusatzvereinbarungen mit der Versicherung zu treffen, wenn entsprechende Gegenstände in der Mietwohnung vorhanden sind.

Außerdem ist darauf zu achten, dass eine Versicherung nicht nur die Schäden selbst übernimmt, sondern auch bei Folgeschäden gereift. Ansonsten kann es durch Schimmelbildung in der Mietwohnung dazu kommen, dass Mieter die Kosten selbst tragen müssen. Da eine Schimmelbeseitigung ausgesprochen teuer sein kann, sollte man sich hiergegen unbedingt absichern.

Zudem zahlt die Versicherung nicht, wenn Mieter ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen oder einen Schaden vorsätzlich auslösen. Außerdem werden Zahlungen häufig verweigert, wenn die Schadensmeldung nicht oder nur unvollständig erfolgt ist. Je nach Fall entscheiden sich die Versicherungen dann dafür, die Kosten gar nicht oder nur in einem deutlich geringeren Umfang zu übernehmen.

So werden Schäden beseitigt

Es gibt verschiedene Strategien, mit einem Wasserschaden umzugehen. Üblicherweise wird ein Fachbetrieb mit der Beseitigung beauftragt, da dieser Fachwissen und moderne Technologien mitbringt. Diese helfen dabei, die Ursachen für einen Schaden exakt zu bestimmen und diese nachhaltig zu beseitigen.

Sind die Mieter für einen Wasserschaden nicht selbst verantwortlich, können sie dem Vermieter eine Frist für die Beseitigung der Schäden setzen. Üblicherweise werden hierfür zwei Wochen angesetzt und als angemessen angesehen. Andersherum dürfen Vermieter ihren Mietern eine entsprechende Frist setzen, wenn ein Wasserschaden auf deren Fehlverhalten zurückzuführen ist.

Bei einem vorliegenden Schaden geht es nicht nur darum, Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen, um die Schadensursache zu beseitigen. Stattdessen muss dafür gesorgt werden, dass die Wohnung wieder trocken wird und dass sich kein Schimmel bildet. Meist kommen hierfür spezielle Geräte wie Luftentfeuchter, Ventilatoren oder mobile Heizgeräte zum Einsatz. Helfen alle diese Maßnahmen nicht, müssen kaputte Elemente wie Böden, Decken und Wände gegebenenfalls komplett ausgetauscht werden.

Sollte es bereits zur Schimmelbildung gekommen sein, ist es erforderlich, diesen professionell zu entfernen. Entsprechende Fachunternehmen prüfen die Art und Ausbreitung des Schimmels und nehmen eine Reinigung und Desinfektion vor. Die Dauer und der Umfang der Reparatur hängt davon ab, wie erheblich der Wasserschaden ist. Eine oberflächliche Feuchtigkeit lässt sich oft innerhalb weniger Tage entfernen, Schäden am Mauerwerk können hingegen mehrere Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen. Genügt selbst eine vollständige Trocknung nicht, muss zunächst eine Sanierung der Wohneinheit erfolgen, bevor Mieter wieder darin wohnen können.

Hinweis: Zur Instandhaltung und Instandsetzung einer Wohneinheit nach einem Wasserschaden sind verschiedene Maßnahmen erforderlich. Nach § 555a BGB sind die Mieter dazu verpflichtet, diese Maßnahmen zu dulden und den Vermietern und den Fachfirmen Zugang zur Mietsache zu geben.

Präventive Schutzmaßnahmen vor einem Wasserschaden

Es gibt verschiedene Strategien, die Mieter und Vermieter nutzen können, um einem Wasserschaden vorzubeugen. Besonders wichtig sind regelmäßige Inspektionen. Vermieter können die Mieter darum bitten, Armaturen und Geräte wie eine Waschmaschine oder einen Geschirrspüler regelmäßig zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass diese wirklich dicht sind. Außerdem ist es ratsam, die Wasserleitungen sowie die Fenster- und Türdichtungen zu überprüfen und bei Bedarf zu reparieren. Sollte in einer Mietwohnung Schimmel auftreten, müssen Mieter die Hausverwaltung unmittelbar informieren. Heizungsanlagen müssen ebenfalls gewartet und gegebenenfalls repariert werden, was zwingend durch Fachbetriebe zu erfolgen hat.

Häufig sind Wasserschäden auf Kälte und Frost zurückzuführen. Deswegen ist es dringend angeraten, Wasserleitungen im Außenbereich oder im Keller zu isolieren. Ebenso ist es erforderlich, die Heizung auf niedrigster Stufe laufen zu lassen und auf Modelle mit einer Frostschutzeinstellung zu setzen. So geht die Heizung automatisch an, wenn eine bestimmte Temperatur unterschritten wird. Ein Wasseranschluss im Garten sollte im Winter unbedingt entleert und abgesperrt werden.

Es gibt einige Schutzvorrichtungen, mit der die Gefahr eines Wasserschadens deutlich sinkt. Hierzu gehört beispielsweise ein Leckage-Schutz an der Hauptleitung. Kommt es zu einem Leck, fließt kein Wasser. Bei Waschmaschinen und Geschirrspülern bietet sich ein sogenannter Wasserstopp an. Dieser verhindert, dass Wasser fließt, wenn die Zulaufschläuche beschädigt sind. Moderne Geräte verfügen üblicherweise von Hause aus über einen entsprechenden Schutz. Nicht zuletzt können Wassermelder im Keller eingesetzt werden, die frühzeitig Meldung über Probleme geben, sodass es gar nicht erst zu einem größeren Schaden kommt.

Fazit: Bei einem Wasserschaden ist schnelles Handeln gefragt

Ein Wasserschaden im Mietshaus tritt schnell einmal auf und führt häufig zu erheblichen Kosten. Deswegen ist es erforderlich, schnell und gezielt zu reagieren, um die Schäden bestmöglich einzudämmen. Sowohl Mieter als auch Vermieter haben hier einiges zu tun. Um im Schadensfall bestmöglich abgesichert zu sein, sollte man sich rechtzeitig um einen bestmöglichen Versicherungsschutz kümmern. Außerdem helfen einige vorbeugende Maßnahmen dabei, die Wahrscheinlichkeit zu senken, dass es überhaupt zu einem Wasserschaden kommt.

Artikelbild von Freepiks

Artikel finden
Suche

Alle Infos:

Sie suchen, wir finden!

Kostenlos und unverbindlich
Finden Sie eine passende Hausverwaltung in Ihrer Nähe!
Das könnte Sie auch interessieren ...