Vermieter: So gelingt die Sanierung und Modernisierung Ihrer Immobilie in 6 Schritten

Vermieter: So gelingt die Sanierung und Modernisierung Ihrer Immobilie in 6 Schritten

Inhalt:

Die Sanierung oder Modernisierung einer Immobilie stellt ein großes und finanziell aufwendiges Projekt dar. Hier erfahren Sie, wie es in 6 Schritten erfolgreich und sorgenfrei gelingt.

Eigentum verpflichtet – Als Eigentümer einer Immobilie steht es in Ihrem eigenen Interesse, das Gebäude zu erhalten und zu pflegen. Dennoch können unvorhergesehene Ereignisse passieren und auch so unterliegt auch Ihre Immobilie dem Wandel der Zeit. Durch die angestrebte Energiewende und ein höheres gesellschaftliches Klimabewusstsein stellt der Gesetzgeber zudem immer mehr Anforderungen an Gebäude. Prominent ist etwa das neue Gebäudeenergiegesetz, welches sogar zu Sanierungen verpflichtet.

Kurzum: Egal, ob aus wirtschaftlichem Eigeninteresse oder gesetzlicher Pflicht heraus – als Eigentümer einer Immobilie werden Sie diese höchstwahrscheinlich früher oder später sanieren oder modernisieren müssen. Dabei handelt es sich keineswegs um eine nebensächliche Angelegenheit, sondern um ein großes Projekt, welches meistens viel Zeit und Geld kostet. Umso wichtiger ist die richtige Vorgehensweise. In diesem Beitrag erfahren Sie alles rund ums Thema Sanierung vor allem, wie Sie diese in 6 Schritten sorgenfrei meistern, sodass Sie nachts ruhig schlafen können.

Darin unterscheiden sich Sanierung, Modernisierung und Renovierung

Für verschiedene bauliche Maßnahmen existieren unterschiedliche Begriffe, die den meisten Leuten zwar bekannt sind, aber immer wieder durcheinander gebracht werden. Tatsächlich handelt es sich bei einer Renovierung, einer Sanierung und auch einer Modernisierung jeweils um eine bauliche Maßnahme. Die Zielrichtung und damit auch der Aufwand unterscheidet sich jedoch wesentlich, wobei es selbstverständlich auch Schnittmengen gibt.

Renovierung

Muss Ihre Immobilie renoviert werden, meint dies in der Regel, dass das schon Bestehende in einem vom Umfang her begrenzten Rahmen aufgebessert und den eigenen Wünschen angepasst werden soll. Renovierungsarbeiten finden dabei aber in einem kleineren Rahmen statt, als dies normalerweise bei einer umfangreichen Sanierung oder Modernisierung der Fall ist. Zu einer Renovierung – etwa eines Raumes oder eines Stockwerkes – gehören daher meistens kleinere und nicht in die Bausubstanz eingreifende Arbeiten wie das Austauschen des Bodenbelags, das Tapezieren von Innenwänden oder auch das Streichen der Außenfassade. Oftmals besteht Renovierungsbedarf nach dem Auszug und vor dem Einzug vom Eigentümer oder eines Mieters. Auch die Kosten sind zwar nach oben hin offen, fallen aber regelmäßig geringer aus, als bei einer umfangreichen Sanierung oder Modernisierung

Sanierung

Eine Sanierung hat in der Regel das Ziel, den ursprünglichen Zustand einer Immobilie wiederherzustellen. Regelmäßig ist dies infolge von schwerwiegenden Mängeln notwendig, die Reparaturmaßnahmen im größeren Stil erfordern. Die Gründe für eine Sanierung können daher vielfältig sein. Zum Beispiel kann Schimmelbefall, ein beschädigtes oder undichtes Dach oder feuchte Wände oder zu feuchte Keller einen Sanierungsbedarf begründen. Bei einer Sanierung bewegt man sich meistens finanziell in deutlich höheren Sphären, als bei einer Renovierung. Dafür steigern Sanierungsmaßnahmen durch die Erneuerung sowohl die Lebensdauer als auch den Wert einer Immobilie.

Modernisierung

Auch Modernisierungsmaßnahmen sind weitaus umfangreicher und dadurch auch kostenintensiver als eine „einfache“ Renovierung. Allgemein hat eine Modernisierung bereits der Bezeichnung nach das Ziel, die Immobilie zu modernisieren. Dabei müssen sowohl Inhalte als auch Fristen gewahrt werden, wenn Mieter davon betroffen sind. Die Immobilie wird durch eine Modernisierung qualitativ aufgerüstet und auf einen neueren Stand gebracht. Wie auch bei einer Sanierung, möchte man mit einer Modernisierung die Immobilie erneuern, wobei eine Sanierung einen ursprünglichen Zustand wiederherstellen und eine Modernisierung einen völlig neuen Zustand herbeiführen soll.

Typische Modernisierungsmaßnahmen sind die neue Dämmung der Wände, der Austausch der Heizungsanlage oder der Einbau besserer Fenster. Heutzutage haben Modernisierungen oft eine ökologischen und energetische Intention als Ursprung. Oftmals geht es um energetische Maßnahmen, die die Heiz-, Wasser- und Energiekosten langfristig verringern und „grün“ machen sollen. Zudem führt eine Modernisierung Ihrer Immobilie zu einer – oftmals sehr großen – Wertsteigerung.

Sonderfall: Energetische Sanierung

Eine energetische Sanierung vereint oftmals die Bewältigung des Sanierungsbedarf mit den Maßnahmen der Modernisierung. Ziel einer energetischen Sanierung ist die langfristige Senkung der Heiz- und Energiekosten. Eine sanierungsbedürftige Immobilie wird durch eine energetische Sanierung daher nicht nur erneuert, sondern zusätzlich moderner, indem bestehende Strukturen durch neuere und häufig „grünere“ ersetzt werden. Ein Beispiel ist das Ersetzen der alten Heizungsanlage mit einer Wärmepumpe oder die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen. Doch auch die Behebung energetisch relevanter Mängel gehört zur energetischen Sanierung, weil dadurch weniger Wärme oder Energie verloren geht und die Kosten durch eine Sanierung folglich verringert werden können. Gemeint ist etwa eine neue Dämmung, das Wechseln von Fenstern und Türen oder die Ausbesserung von Fassadenrissen. Energetische Sanierungenerfordern meist aber auch eine hohe Investitionssumme, die sich langfristig aber dennoch lohnt. Aufgrund der gesellschaftlichen und ökologischen Bedeutung derartiger Maßnahmen werden energetische Sanierungsmaßnahmen auch staatlich gefördert, um den Anreiz zu erhöhen. Da die Kosten sehr hoch ausfallen könne, existieren verschiedene Förderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Gefördert werden sowohl einzelne energetische Maßnahmen, als auch Komplettsanierungen.

Schritt 1: Sanierungsbedarf erfassen

Wenn Sie entschlossen sind, eine Sanierung durchführen lassen zu wollen, haben Sie sicher Sanierungsbedarf ermittelt. Denn wer hohe Summen aufbringen möchte, um die eigene Immobilie sanieren zu wollen, sollte exakt wissen, ob Sanierungsbedarf besteht und vor allem wie große dieser ist. Der Grund für eine Sanierung können konkrete Mängel der Immobilie sein, die Folge von bestimmten Ereignissen sind (zum Beispiel Sturmschäden etc.) oder schlicht durch die jahrelange Abnutzung und Witterung ausgelöst worden ist. Den Sanierungsbedarf einer Immobilie sicher und rechtzeitig festzustellen ist nicht zuletzt auch Folge eines gewissenhaften Umgangs und einer gewissenhaften Verwaltung des Gebäudes. Denn wenn Sie den Zustand Ihrer Immobilie kontinuierlich im Blick haben, werden Sie auch einen aufkommenden Sanierungsbedarf schneller und effizienter bewerten könne. Zudem müssen Sie nicht, sollten im Zweifel aber fachliche Expertise einholen, weil ein Sachverständiger eine weitaus detaillierte Bestandsaufnahme leisten und die vorhandenen Schwächen der Immobilie besser erkennen kann. Zudem kann ein Experte die Dringlichkeit einzelner Maßnahmen aufzeigen und beraten. Denn nicht selten stehen Ihnen verschiedene Wahlmöglichkeiten – auch in Sachen Modernisierung – zur Verfügung, die mit einem Experten besprochen werden können. Besonders, wenn Sie eine sanierungsbedürftige Immobilie neu erwerben, um diese anschließend zu sanieren, sollten Sie auf fachliche Beratung schon im Vorfeld des Erwerbs nicht verzichten. Andernfalls droht der Immobilientraum schnell zum Alptrum zu werden.

Schritt 2: Sanierung richtig planen

Bevor die Sanierung durchgeführt werden kann, sollte jede einzelne Maßnahme sowohl finanziell, als auch zeitlich gut geplant werden. Besonders bei älteren Immobilie besteht nicht nur ein höherer Sanierungsbedarf, sondern auch ein weitaus größerer Planungsbedarf.

Teil der Planung ist das Definieren der Ziele, welche durch die Maßnahmen erreicht werden sollen. Für die Erreichung dieser Ziele sollte zudem unbedingt ein Budget festgelegt werden, um die finanziellen Investitionen, die eine Sanierung wie auch eine Modernisierung erfordern, effizient und zielgerichtet einzusetzen. In diesem Zusammenhang sollte definitiv miteinbezogen werden, dass die letztendlichen Kosten jeder einzelnen Maßnahmen nicht immer pauschal beziffert werden können. Der Hauptgrund dafür liegt in dem Umstand, dass nicht immer genau kalkuliert werden kann, wie viel und welche Arbeiten in zeitlicher und qualitativer Hinsicht notwendig sind, um die entsprechenden Ziele zu erreichen. So kann etwa das Ausmaß eines Schimmelbefalls oder von Rissen in der Fassade und die zur Behebung notwendigen Mittel und Arbeitsleistung eben nicht immer exakt im Vorfeld kalkuliert werden. Auch aus diesem Grund sollten Sie in Ihrer finanziellen Planung zum einen nicht immer von dem günstigsten Weg ausgehen, um ein Budget festzulegen. Zum anderen sollten Sie unbedingt finanzielle Puffer einbauen, falls Arbeiten länger dauern oder während der Arbeiten Probleme auftreten. Nicht ohne Grund fallen die Kosten in aller Regel höher aus, als man zunächst meint – seien Sie darauf in einen gewissen Rahmen vorbereitet.

Auch während der Planungsphase kann die Heranziehung eines Bausachverständigen Gold wert sein. Dieser kann mit seiner Expertise nicht nur bei der Ziel- und Budgetfestsetzung helfen, sondern auch prüfen, ob die gesetzten Ziele tatsächlich realistisch sind und durch Ihre finanziellen Möglichkeiten realisiert werden können. Ein Experte kann im Zweifelsfall Dinge anpassen und bedenkt auf Grund seiner Erfahrung möglicherweise Aspekte, die nicht sofort auf der Hand liegen. Dies betrifft im Übrigen auch das Bilden finanzieller Puffer. Ein Sachverständiger kann in der Regel deutlich akkurater abschätzen, wie teuer Maßnahmen voraussichtlich, aber auch im Fall von längeren Arbeiten eventuell werden könnten. Hilfe bietet darüber hinaus auch das Internet. Online finden Sie zum Beispiel Tabellen mit Kostenkalkulationen für diverse Sanierungsmaßnahmen, an denen Sie sich orientieren können.

Einen weiteren Aspekt, den sie möglicherweise in bei der Planung der Arbeiten miteinbeziehen können, sind Sie selbst. Denn wer handwerklich begabt ist, kann bei einigen Sanierungsmaßnahmen eventuell selbst mit anpacken. Ein großer Teil der für eine Sanierung aufzuwendenden Kosten entfallen nämlich auf die Arbeitsleistung. Um die Materialkosten kommen Sie durch eigene Arbeit zwar nicht herum, Lohnkosten können Sie dadurch aber durchaus sparen.

Schritt 3: Vergleichen von Angeboten lohnt sich

Wenn Sie ein neues Smartphone oder ein neues Auto kaufen, schauen Sie wahrscheinlich auf mehreren Seiten und bei mehreren Anbietern. Sie wägen ab und versuchen Vor- und Nachteile der einzelnen Angebote zu gewichten. Bei einer Bausanierung sollten Sie auf diesen Schritt auf keinen Fall verzichten. Da es meistens um deutlich mehr Geld geht, gilt dies umso mehr. Ist die Planungsphase weitgehend abgeschlossen, geht es um die Umsetzung. Die entscheidende Frage ist dabei, welche Firma oder Firmen die verschiedenen Sanierungsmaßnahmen ausführen sollen. Und genau dabei lohnt es sich meistens sehr, verschiedene Angebote einzuholen und die so die passenden Handwerker und Unternehmen zu finden.

Die Parameter, die Sie beim Vergleich miteinbeziehen sollten, sind nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität der verschiedenen Angebote. Es ist daher von Vorteil, die Referenzen der verschiedenen Anbieter zu prüfen und sich in Ruhe mit den einzelnen Firmen und Handwerkern vertraut zu machen. Nehmen Sie sich die Zeit – möglicherweise auch mit einem Experten – und schauen Sie sich die Internetseiten in Ruhe an. Die Zeit, die Sie in die Auswahl der „richtigen“ Anbieter investieren, ist keineswegs vergeudet. Möglicherweise haben Sie auch Bekannte, die bauliche Maßnahmen von einem Betrieb haben durchführen lassen, mit dem Sie besonders zufrieden oder unzufrieden waren. Gegebenenfalls können Sie sich von den Kandidaten in der engeren Auswahl sogar Objekte zeigen lassen, an denen diese gearbeitet haben.

Als Richtwert sollten Sie mindestens drei verschiedene Angebote einholen, um einen ausreichenden Vergleich zu haben. Wer so richtig in der Planung eines Bauvorhabens steckt, kann dazu neigen, das erstbeste Angebot anzunehmen. Drei Angebote sind die Mindestanzahl, auf deren Grundlage Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Leistungen, das Preis-Leistungs-Verhältnis und die Vor- und Nachteile zu machen.

Schritt 4: Verträge abschließen und Sanierung dokumentieren

Ist die Planung abgeschlossen und die Anbieter gefunden, mit denen Sie Ihre Planung in die Tat umsetzen wollen, steht der Vertragsabschluss oder gegebenenfalls Vertragsabschlüsse an. Dafür kann sich an der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) orientiert werden. Dies ist zwar nicht verpflichtend, aber es wird sich bei privaten Bauverträgen daran sehr häufig orientiert.

Selbstverständlich können Sie auch einen individuellen Vertrag aushandeln. Dafür bedarf es dann aber eines entsprechenden Rechtsanwalts. Die VOB bietet daher eine empfehlenswerte Grundlage, an der sich auch die Entwürfe der entsprechenden Anbieter in der Regel orientieren. Teil B dieser Verordnung (VOB/B), fungiert als Allgemeine Geschäftsbedingung und hat Gültigkeit für das private Baurecht. Wenn Sie davon Gebrauch machen wollen, muss der VOB/B explizit als Teil des Vertrages benannt und vollständig übermittelt werden. Dies gilt gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 VOB/B dann auch für den Teil C (VOB/C), welcher die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen darstellt.

Nicht selten müssen Verträge auch geändert werden, weil sich die Umstände und die Bedürfnisse der Vertragsparteien ändern. Dies ist im privaten Baurecht häufig der Fall. Es bedarf dann einer nachträglichen Änderung des Vertrags, zum Beispiel durch weitere Elemente, die hinzugefügt werden sollen. Grundsätzlich muss sich über derartige Änderung immer erneut geeinigt werden. Wurde der Vertrag gemäß VOB/B abgeschlossen, besteht allerdings die Besonderheit, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, etwaige zusätzliche Leistungen auf Wunsch hin auszuführen, sofern der Betrieb die entsprechenden Leistungen anbietet. Der Auftraggeber hat also ein Leistungsbestimmungsrecht, weshalb es keiner Vertragsänderung bedarf.

Rechtlich gesehen folgen aus dieser Besonderheit allerdings selbstverständlich auch entsprechende Forderungen des Auftragnehmers, die sich gemäß § 2 Absatz 5 oder Absatz 6 VOB/B nach dem Umfang der erbrachten Mehrleistung richten. Dies gilt wiederum nicht, wenn Sie eine Pauschalsumme vereinbart haben. Diese ändert sich nämlich gemäß § 2 Absatz 7 VOB/B nicht, soweit es nicht zu einem übermäßigen Kostenanstieg kommt. Haben Sie keine Pauschalsumme vereinbart, sollte vor Beginn einer Maßnahme, die Mehrkosten auslöst, unbedingt eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem ausführenden Auftragnehmer geschlossen werden. Um potenziellen Unstimmigkeiten oder im schlimmsten Fall rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen, sollten Sie sämtliche Änderungen und Vereinbarungen schriftlich festhalten.

Schriftlich festhalten sollten Sie darüber hinaus aber ohnehin sämtliche Absprachen, auch im Rahmen eines laufenden Arbeitsprozesses. Was man schreibt, bleibt. Insbesondere im Rahmen einer großen Investition sind Sie daher gut beraten, den Prozess zu dokumentieren. Der Vertrag bildet dabei ohne Frage den wichtigsten, aber lange nicht den einzigen Aspekt, der schriftlich festgehalten werden sollte.

Schritt 5: Sanierung überwachen und begleiten

Das schriftliche Festhalten des Sanierungsprozess und Fortschritts dient nicht zuletzt auch der Absicherung und Überwachung. Die Sanierung zu überwachen und zu begleiten stellt einen nicht selten vernachlässigten Punkt im Rahmen des Projekts dar.

Ob es sich um eine Sanierung oder Modernisierung handelt – die Maßnahmen werden aller Voraussicht nach hohe finanzielle Mittel erfordern. Dies allein ist Anlass genug, um den Prozess gewissenhaft und aufmerksam zu begleiten. Selbst wenn die Hauptarbeit durch Handwerker geleistet wird, macht es Sinn die Baustelle jedenfalls ein Mal in der Woche selbst zu begehen, um den Stand der Dinge zu prüfen und sich selbst ein Bild machen zu können. Dies gibt Ihnen zudem auch die Möglichkeit, auf unerwartete Entwicklungen schnell zu reagieren und etwaige Absprachen schriftlich ohne viel Aufwand festzuhalten. Wenn Ihnen eine Begehung in Person nicht regelmäßig möglich ist, etwa weil Sie nicht am Ort des Bauvorhabens wohnen, sollten Sie sich mindestens telefonisch regelmäßig auf den neuesten Stand bringen lassen. Darüber hinaus können Sie auch eine dritte Person Ihres Vertrauens oder einen beauftragten Sachverständigen mit der persönlichen  Begehung beauftragen.

Zur gewissenhaften Überwachung und Begleitung des Bauvorhabens gehört es auch, sämtliche Dokumente zu sammeln und zu ordnen. Von Anfang an werden sich so einige Schriftstücke anhäufen und es ist ohne eine Ordnung leicht möglich, den Überblick zu verlieren. Sammeln Sie deshalb von Anfang an – also bereits beginnend vom Planungsprozess bis zum Abschluss – sämtliche Dokumente an einem Ort und ordnen Sie diese, um nicht in Stress zu geraten.

Ein wesentlicher Punkt ist zudem das Hinterfragen von Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben und sich gegebenenfalls ändernder Zeitpläne. Wenn Sie etwas nicht verstehen oder Vorschläge der ausführenden Firma nicht nachvollziehen können, sollten Sie unbedingt nachhaken. Es geht um viel Geld, das Ihnen es wert sein sollte, die Schritte und vor allem mögliche Änderungen des Plans nachvollziehen zu können.

Schritt 6: Abnahme ist von immenser rechtlicher Bedeutung

Sind die Arbeiten beendet erfolgt ein in rechtlicher Hinsicht besonders wichtiger Schritt. Die Bauabnahme ist zusammen mit dem Vertrag der hauptsächliche Bezugspunkt, wenn es im Nachhinein doch zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Daher sollten sowohl der Auftraggeber, als auch der ausführende Auftragnehmer bei der Abnahme besonders aufmerksam und genau sein. Die Freude über den Abschluss der Arbeit sollte Sie genauso wenig davon abhalten, die Bauabnahme professionell und aufmerksam durchzuführen, wie der erste Eindruck, dass alles genau so aussieht, wie Sie sich es gewünscht haben. Die korrekte Durchführung und vor allem Protokollierung bleibt unerlässlich. Verschieben Sie Ihre Freude auf den Zeitpunkt danach.

Es ist überaus ratsam, dass mindestens eine weitere Person neben Ihnen bei der Bauabnahme anwesend ist und diese mit dem gleichen Bewusstsein begleitet. In etwaigen rechtlichen Auseinandersetzungen kann es nämlich auf diese Personen als Zeugen ankommen.

Der zentrale Schritt und sozusagen das Herzstück einer Bauabnahme ist das Abnahmeprotokoll. Wie auch bei der Abnahme einer Mietwohnung oder eines anderen Werkes ist das Abnahmeprotokoll von besonderer Bedeutung, weil in diesem der Zustand und mögliche Mängel festgehalten werden. Wie Sie sich vorstellen können, ist ein Mangel im Nachhinein umso schwerer nachweisbar, wenn dieser nicht im Abnahmeprotokoll auftaucht. Fällt Ihnen oder Ihren Begleitern Mängel oder Besonderheiten bei Abnahme auf, sollten Sie diese unbedingt und ohne Ausnahme schriftlich und zusätzlich in Bildform festhalten. Machen Sie sich immer klar: Ein umfassendes Abnahmeprotokoll sichert Ihre möglichen Nacherfüllungs- oder Schadenersatzansprüche ab und fungiert in einem Rechtsstreit als Beweismittel. Auch an dieser Stelle sollten Sie nachträgliche Absprachen und Ähnliches wie immer schriftlich festhalten.

Darüber hinaus sollten Sie vor Abschluss der Bauabnahme – bestenfalls noch vor dem Termin der Bauabnahme – sämtliche Rechnungen prüfen. Ist die Bauabnahme beendet, wird es schwer, Unstimmigkeiten noch geltend zu machen. Die Bauabnahme endet dann mit der Unterzeichnung des Protokolls. Bestenfalls sollte beiden Seiten am Ende ein von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll vorliegen.

Haben Sie tatsächlich Mängel entdeckt und sind diese im Abnahmeprotokoll verewigt, müssen Sie dem Verantwortlichen, also der ausführenden Baufirma, eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. Verzichten Sie darauf nicht, auch wenn der Auftragnehmer diese „Nacherfüllung“ zusagt. Wichtig ist das für die gesetzliche Verjährungsfrist, die für derartige Mängelansprüche 4 Jahre beträgt und die mit der Bauabnahme zu laufen beginnt.

Das ist bei einer Teilsanierung zusätzlich zu beachten

Nicht immer ist eine komplette Sanierung eines Gebäudes erforderlich. Zusätzlich zu den erörterten Schritten gibt es bei einer Teilsanierung einige zusätzliche Aspekte zu bedenken.

Eine wichtige Regel bei einer Teilsanierung ist, dass immer zunächst die Elemente saniert werden sollten, durch die Wärme entweichen kann. Dies betrifft etwa das Beheben von Rissen in der Fassade, eine neue Wärmedämmung oder das Austauschen undichter Fenster. Diese Maßnahmen sind sinnvoll, bevor die Heizung ausgetauscht wird. Der Vorteil liegt auf der Hand: Diese Vorgehensweise gewährleistet, dass Wärme nicht mehr entweicht und unnötige Heizkosten entstehen.

Wenn Sanierung zur Pflicht wird: Die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes

Die Energiesparverordnung (EnEV) wurde im Jahr 2020 durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. Dieses statuiert eine Sanierungspflicht für Häuser, bei denen nach dem 01.02.2022 ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Diese Pflicht entfällt nur, wenn der Eigentümer zu diesem Zeitpunkt schon selbst bewohnt hat. Darüber hinaus bestehen eingeschränkte Ausnahmen bei Unzumutbarkeit und Denkmalschutz.

Unterliegt der Eigentümer bzw. die Immobilie tatsächlich der Sanierungspflicht, muss diese innerhalb von zwei Jahren erfolgen. Andernfalls drohen sogar Strafen von bis zu 50.000 Euro.

Zu den verpflichtenden Maßnahmen gehören etwa die Dämmung von Dächern oder Dachgeschossen, der Austausch von Heizkesseln oder auch eine energetische Sanierung, wenn mehr als 10 Prozent des Gebäudes erneuert werden.

Zudem schreibt das GEG einzuhaltende Dämmwerte vor, wenn einzelne Elemente wie Fenster oder die Fassade ausgetauscht werden müssen. Bevor Sie mit entsprechenden Maßnahmen beginnen, sollten Sie sich daher unbedingt über die gesetzlichen Regelungen und im Konkreten über die zu erreichenden Werte informieren. Andernfalls müssten Sie bei Überschreitung der Grenzwerte sogar noch ein zweites Mal nachrüsten.

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