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Austauschpflicht für Heizungen in 2023

Die Austauschpflicht für Heizungen betrifft alle Immobilieneigentümer

Inhalt:

Durch das seit 2020 geltende Gebäude-Energie-Gesetz müssen viele Immobilienbesitzer im Rahmen der geltenden Austauschpflicht Heizung und Heizsystem in 2023 austauschen. Von dieser Pflicht gibt es nur wenige Ausnahmen. Es ist wichtig, das Alter der eigenen Heizung zu kennen, um Bußgelder und Komplikationen zu vermeiden. Im Rahmen der Austauschpflicht für Heizungen sollte geprüft werden, welche Alternativen zu Öl- und Gasheizungen es gibt.

Das Gebäude-Energie-Gesetz ist seit November 2020 in Kraft. Hierdurch dürfen Heizungen nur noch 30 Jahre ab Einbau betrieben werden, danach müssen Immobilienbesitzer im Rahmen der Austauschpflicht Heizung und Heizsystem erneuern. Hierbei sind verschiedene Vorgaben und Kriterien zu berücksichtigen.

Die Austauschpflicht gilt für Eigentümer von Mehr- und Einfamilienhausbesitzer ebenso, wie für Immobilieneigentümer innerhalb einer WEG. Idealerweise sollte der Austausch der Heizanlage in das Gesamtkonzept zur energetischen Sanierung eingehen.

Dieser Artikel erläutert, was es mit der Austauschpflicht für Heizungen auf sich hat, welche Ausnahmen es gibt, wie man den Austausch vornehmen kann und welche Alternativen zu Öl- und Gasheizungen zur Verfügung stehen.

Austauschpflicht: Auswirkungen des Gebäude-Energie-Gesetzes

Das Gebäude-Energie-Gesetz ist seit November 2020 deutschlandweit in Kraft. Seither müssen Immobilienbesitzer im Rahmen der Austauschpflicht Heizung und Heizsystem erneuern, wenn seit deren Einbau mindestens 30 Jahre vergangen sind. Seit dem 01.01.2023 ist es somit nur noch erlaubt, Heizungen zu nutzen, die nach dem 01.01.1994 eingebaut wurden.

Nur für wenige Eigentümer mit Heizungen, die älter sind, gibt es Ausnahmeregelungen, um sie weiter betreiben zu dürfen. Alle anderen sollten ihrer Austauschpflicht nachkommen, da ansonsten Bußgelder drohen und die veralteten Heizungsanlagen durch einen Schornsteinfeger stillgelegt werden können.

Ausnahmen von der Austauschpflicht Heizungen zu erneuern

Es gibt allerdings verschiedene Ausnahmen von der Austauschpflicht, die Immobilienbesitzer kennen sollten. So müssen Niedertemperaturkessel und Anlagen mit geringer Leistung im Unterschied zu den sogenannten Konstanttemperaturkesseln und Standardkesseln mit hoher Leistung nicht ausgetauscht werden. Konstanttemperaturkessel haben einen extrem hohen Energiebedarf, was darauf zurückzuführen ist, dass sie ununterbrochen tätig sind. Im Namen des Umweltschutzes sollen solche Kessel ausgetauscht werden, was ungefähr 500.000 Haushalte betrifft.

Ein weiterer Ausnahmefall liegt vor, wenn Eigentümer in einem Haus mit alter Heizung selbst wohnen. Wer beispielsweise 1992 ein Haus gekauft und eine neue Heizung eingebaut hat, muss diese austauschen, wenn die Immobilie vermietet wird. Wohnen die Eigentümer hingegen in der Immobilie, muss die Heizung im Rahmen des Gebäude-Energie-Gesetzes nicht ausgetauscht werden. Das gilt, obwohl es sich um dasselbe Haus und dieselbe Heizung handelt. Verkaufen die Eigentümer aber das Haus, muss der neue Eigentümer den Austausch der Heizung innerhalb von zwei Jahren vornehmen.

Im Rahmen der Austauschpflicht Heizung auf Alter hin prüfen

Das Alter einer Heizung orientiert sich an dem Zeitpunkt, an dem der Heizkessel eingebaut wurde. Hierbei ist es irrelevant, ob einzelne Komponenten im Laufe der Jahre und Jahrzehnte bereits ausgetauscht und erneuert wurden. Deswegen ist es wichtig, dass Immobilienbesitzer genau ermitteln, wie alt ihre Heizungsanlage ist.

Das können sie beispielsweise tun, indem sie sich das Einbauformular ansehen oder einen Blick auf das Typenschild werfen. Letzteres ist üblicherweise auf der Innenseite des Deckels des Hauptkessels zu finden. Anhand von Seriennummer, Hersteller, Modelltyp und Baujahr wird dann ersichtlich, wann der Kessel eingebaut wurde und wann im Rahmen der Austauschpflicht Heizung und Heizungsanlage ausgewechselt werden müssen.

Ebenso kann der örtliche Schornsteinfeger gefragt werden, der Einbau und Wartungen von Heizkesseln dokumentiert. Ein Heizungsinstallateur ist zudem häufig in der Lage, das Alter eines Heizkessels anhand des Modells und der Abnutzungserscheinungen zu bestimmen.

Der Austauschpflicht für Heizungen nachkommen

Müssen im Rahmen der Austauschpflicht Heizung und Heizungsanlage ausgetauscht werden, empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Eigentümer sollten sich verschiedene Angebote unterschiedlicher Heizungsinstallateure besorgen. Vielen Anwendern ist es wichtig, dass die neue Heizung eine Kombination aus geringem Anteil an fossilem Brennwert und erneuerbaren Energien bietet. Anschließend kann eine kompetente und erfahrene Fachkraft mit dem Austausch beauftragt werden.

Hinweis: Ab 2024 ist ein Anteil von erneuerbaren Energien von mindestens 65% bei Heizungen vorgeschrieben. Das lässt sich beispielsweise über Wärmepumpen, Holzpellets und Solarthermie erreichen.

Alternativen zu Öl- und Gasheizungen in Betracht ziehen

Die Bundesregierung strebt an, dass in Deutschland nur noch Heizungen mit einer guten Ökobilanz im Einsatz sind. Insbesondere die umweltschädlichen Ölheizungen sollen weitestgehend ersetzt werden. Deswegen wird der Einbau von Wärmepumpen und Fotovoltaikanlagen gefördert. Das gilt auch dann, wenn solche Technologien im Rahmen einer Hybridheizung mit einem Gasbrennwertkessel kombiniert werden.

Ebenso sind Kombinationen mit Pelletöfen möglich. Allerdings ist zu beachten, dass eine Förderung oder steuerliche Vergünstigungen nicht in jedem Fall gewährt werden. Sind Eigentümer zum Austausch ihrer Heizung verpflichtet, weil sie älter als 30 Jahre ist, profitieren sie nicht von einer Förderung.

Für welche Heizungsart sich Immobilienbesitzer entscheiden, hängt von vielfältigen Faktoren ab. Die Heizung muss zur Immobilie passen, finanzierbar sein, eine einfache Wartung ermöglichen und vieles mehr. Es ist empfehlenswert, sich vor der Auswahl umfassend beraten zu lassen.

Fazit: Austauschpflicht Heizung nachkommen

Immobilienbesitzer sollten ihrer Austauschpflicht für Heizungen nachkommen, um sich Ärger und Bußgelder zu ersparen. Daher ist es empfehlenswert, das Alter der eigenen Heizung frühzeitig zu bestimmen und zu prüfen, wann ein Austausch notwendig wird. Dann bleibt genügend Zeit für einen umfassenden Anbieter- und Produktvergleich. So kann eine Heizung ausgewählt werden, die zur eigenen Immobilie und den persönlichen Ansprüchen und Anforderungen passt.

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