Ein Balkonkraftwerk ist eine gute Möglichkeit, um eigenen Strom zu produzieren und gegebenenfalls von der Einspeisevergütung zu profitieren. Bevor ein Balkonkraftwerk in der WEG genutzt werden kann, muss jedoch häufig die Eigentümergemeinschaft um Erlaubnis gefragt werden. Hierbei genügt neuerdings die einfache Mehrheit. Aber auch wenn sich die Eigentümergemeinschaft gegen ein solches Projekt ausspricht, kann ein solches Kraftwerk auf verschiedene Weisen dennoch genutzt werden.
Über ein Balkonkraftwerk kann Sonnenenergie in Strom umgewandelt werden. Somit wird man unabhängig von den Strompreisen der Energielieferanten. Viele Mieter haben den Nutzen dieses kleinen Energieproduzenten bereits ins Auge gefasst und installiert.
Tipp: Die rechtlichen Voraussetzungen für die kleinen Solaranlagen auf dem Balkon sind unbedingt zu beachten und der Stromversorger in der Regel zu benachrichtigen.
In einer WEG ist es üblicherweise aber erforderlich, dass die Eigentümergemeinschaft zustimmt, wenn es montiert werden soll. Es ist daher wichtig, Werbung für das Projekt zu machen und einen Beschluss herbeizuführen. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, kann ein Balkonkraftwerk unter bestimmten Bedingungen trotzdem genutzt werden. Welche das sind und worauf bei den kleinen Solaranagen in der WEG zu achten ist, erklärt dieser Artikel.
Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft für Balkonkraftwerk notwendig?
Die Eigentümergemeinschaft muss grundsätzlich aber um Erlaubnis gefragt werden, wenn ein bestimmtes Projekt nicht nur das eigene Eigentum betrifft, sondern die Immobilie als Ganzes. Das gilt auch für ein Balkonkraftwerk in der WEG. Für dieses ist es häufig erforderlich, die Bausubstanz zu verändern und beispielsweise die Mauern anzubohren. Außerdem wird üblicherweise ein neuer Zählerkasten benötigt und die Außenansicht der Immobilie verändert. Über all diese Dinge kann kein Eigentümer allein entscheiden.
Wer sich unsicher ist, ob die Eigentümergemeinschaft um Erlaubnis gefragt werden muss, sollte sich die Teilungserklärung ansehen. Hierin ist meist ganz klar geregelt, welche Bereiche des Eigentums eigenständig verändert werden dürfen und bei welchen Veränderungen die anderen Eigentümer ein Mitspracherecht haben.
Werbung für das Balkonkraftwerk machen
Wenn die Eigentümergemeinschaft einem Balkonkraftwerk in der WEG zustimmen muss, ist es empfehlenswert, Werbung für das Projekt zu machen. So können verschiedene Flyer, Videos oder eine Energieberatung genutzt werden, um auf die Vorteile eines solchen Gerätes aufmerksam zu machen. Es ist möglich, einzelne Eigentümer direkt anzusprechen oder eine Informationsveranstaltung für alle Interessierten anzubieten. Wenn die anderen Eigentümer erkennen, dass sie von der Montage eines Balkonkraftwerks selbst profitieren würden, stimmen sie dem Projekt eher zu.
Werbung für eine solche Solaranlage zu machen, ist etwas aufwendig und kostet Zeit. Langfristig lohnt sich ein solches Engagement aber häufig. Wenn sich viele Eigentümer für die Anschaffung der Solaranlage entscheiden, kann eine Sammelbestellung gemacht werden. Hierdurch lässt sich einerseits Geld sparen und andererseits bewahrt sich die Immobilie ein einheitliches Aussehen.
Eine einfache Mehrheit genügt?
Im Dezember 2020 ist die Novelle des Wohneigentumsgesetzes (WEG) in Kraft getreten. Seither gelten einige neue Regelungen. Jedoch: Balkonkraftwerke wurden bis dato nicht in §20 Absatz 2 WEG benannt. Demzufolge ist eine juristische Einordnung, wann und unter welchen Voraussetzungen die Anlagen verbaut werden dürfen, beziehungsweise Eigentümer einen Anspruch darauf haben, noch zu klären, um Nachhaltigkeit zu erlangen.
Ob eine einfache Mehrheit genügt, oder doch ein einstimmiger Beschluss gefasst werden muss, ist fraglich. Der VDIV hat hierzu eine Empfehlung gegeben.
Hinweis: Um einen Mehrheitsbeschluss herbeizuführen ist keine Eigentümerversammlung notwendig, sondern es kann auch das Umlaufverfahren genutzt werden. Hier ist dann allerdings Einstimmigkeit erforderlich. Alternativ kann in der nächsten Eigentümerversammlung beschlossen werden, dass das Umlaufverfahren auch mit einfacher Mehrheit gültig ist.
Wenn die Eigentümergemeinschaft eine Solaranlage ablehnt
In einigen Fällen kommt es vor, dass die Eigentümergemeinschaft trotz intensiver Bemühungen einem Balkonkraftwerk in der WEG nicht zustimmt. Dann ist es unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem möglich, ein solches Gerät zu nutzen. Das ist dann der Fall, wenn Eigentümer Sonnenmarkisen oder Sichtschutzverkleidungen ohne Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft anbringen dürfen. Mittlerweile gibt es nämlich sehr leichte Module, die an solchen Markisen und Verkleidungen befestigt werden können.
Alternativ ist es möglich, einen sogenannten Solartisch zu nutzen. Dieser besteht aus Solarmodulen und sammelt ebenfalls Energie. Ebenso stehen Module zur Verfügung, die hochkant aufgestellt werden und nicht an der Fassade angebracht werden müssen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass bei solchen Modellen ein deutlicher Platzverlust auf dem Balkon gegeben ist.
Balkonkraftwerk selbst anbringen?
Grundsätzlich ist es möglich, die kleinen Solaranlagen selbst anzubringen. Es gibt eine Vielzahl von Tutorials, die online zur Verfügung stehen und das jeweilige Vorgehen Schritt für Schritt erklären. Auf diese Weise lässt sich eine Menge Geld einsparen. Allerdings sind handwerkliches Geschick und Erfahrung mit solchen Projekten unverzichtbar.
Immerhin muss die Anlage sicher und zuverlässig montiert werden. Nur dann leistet es zuverlässig seinen Dienst und die Gefahr von Unfällen und Beschädigungen wird minimiert. Alternativ kann ein professionelles Unternehmen damit beauftragt werden, die Solarmodule und in der WEG zu montieren. Die Handwerker sind professionell und erfahren und arbeiten besonders schnell.
Fazit
Wer ein Balkonkraftwerk in der WEG nutzen möchte, muss häufig die Eigentümergemeinschaft von dem Projekt überzeugen. Hierfür ist es empfehlenswert, Werbung zu machen und den Eigentümern die Vorteile der eigenen Stromgewinnung vor Augen zu führen. Dann ist es häufig möglich, die einfache Mehrheit zu erreichen, die nötig ist, um ein solches Projekt umzusetzen. Aber auch wenn ein entsprechender Antrag negativ beschieden wird, kann man unter bestimmten Umständen Solarmodule auf dem eigenen Balkon einsetzen. Diese können entweder selbst montiert oder durch einen Fachbetrieb angebracht werden.