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Rechtliches zum Balkonkraftwerk

Das Balkonkraftwerk - der kleine Bruder der Fotovoltaikanlage

Inhalt:

Angesichts steigender Energiepreise sind Mieter verstärkt auf der Suche nach Möglichkeiten, um Strom zu sparen oder günstig zu bekommen. Ein Balkonkraftwerk leistet hier gute Dienste. Mit diesem haben Mieter die Möglichkeit, von Solarenenergie zu profitieren. Bevor ein Balkonkraftwerk installiert werden kann, müssen jedoch Genehmigungen eingeholt, Preise verglichen und das passende Modell ausgewählt werden.

Es gibt am Markt eine Vielzahl unterschiedlicher Balkonkraftwerke, die für Mieter geeignet sind. Mit diesen kann Sonnenenergie in Strom umgewandelt werden, um Energie im Haushalt günstig zu nutzen. Allerdings ist es notwendig, für den Einsatz des kleinen Kaftwerkes die notwendigen Genehmigungen einzuholen. Dieser Artikel erläutert, welche Vorteile es bringt, welche Varianten es gibt und was vor der Installation genau zu beachten ist.

Aufgaben eines Balkonkraftwerks

Die Strompreise hierzulande steigen seit einigen Jahren kontinuierlich an. Um Energiekosten zu sparen, entscheiden sich viele Eigenheimbesitzer dafür, eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach zu installieren. Mittlerweile gibt es mit Balkonkraftwerken aber auch für Mieter die Möglichkeit, ihren eigenen Strom zu erzeugen und hierdurch Kosten einzusparen.

Allerdings unterscheiden sich das Kraftwerk und Photovoltaikanlage teils deutlich voneinander. Beispielsweise ist ein Balkonkraftwerk üblicherweise nicht in der Lage, Energie zu speichern. Der erzeugte Strom muss somit unmittelbar verwendet werden, um beispielsweise den Kühlschrank zu betreiben. Wer den Strom stattdessen speichern möchte, kann sich einen Batteriespeicher zulegen. Hier kann Energie aufbewahrt werden, die später beispielsweise zum Betreiben der Waschmaschine genutzt werden kann. Wie viel Strom hierbei zur Verfügung steht, hängt davon ab, wie groß der Speicher ist.

Außerdem ist es nicht oder nur mit großem Aufwand möglich, den mit einem Kraftwerk erzeugten Strom an das öffentliche Netz abzugeben und hierdurch von der Einspeisevergütung zu profitieren. Das ist bei einer Photovoltaikanlage deutlich einfacher. Mieter müssten in diesem Fall einen Zweirichtungszähler beim Netzbetreiber anfordern, was mit bürokratischem Aufwand und Kosten verbunden wäre.

Das ist vor der Installation eines Balkonkraftwerks zu beachten

Wer ein Eigenheim besitzt, kann direkt mit der Auswahl der passenden Anlage beginnen. Gegebenenfalls sollte geklärt werden, ob und inwieweit die Fassade dazu geeignet ist, Solarpaneele daran anzubringen. In vielen anderen Fällen ist es jedoch notwendig, zunächst eine Genehmigung einzuholen, bevor man sich ein Balkonkraftwerk besorgt.

Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn man in einer Mietwohnung lebt. Hier muss der Vermieter sein Einverständnis dafür geben, dass man eines nutzt. Das ist erforderlich, weil beispielsweise Löcher gebohrt werden müssen, um die Anlage oder die Solarpanele anbringen zu können.

Ebenso ist es in einer WEG erforderlich, eine Genehmigung einzuholen. Durch die Modifizierung des Wohneigentumsgesetzes von 2020 ist das heutzutage mit einfacher Mehrheit der Eigentümergemeinschaft möglich.

Für wen eignet sich ein Balkonkraftwerk?

Eine solche Anlage eignet sich für alle, die einen großen akuten Strombedarf haben und Energiekosten sparen wollen. Da diese Kraftwerke von Hause aus keine Batterie besitzen, muss der Strom prinzipiell immer sofort verbraucht werden. Es bietet sich somit an, permanent laufende Geräte wie einen Kühlschrank oder einen Router damit zu betreiben.

Des Weiteren ist es für alle Nutzer sinnvoll, deren Balkon tagsüber intensiv von der Sonne beschienen wird. Wenn der Balkon fast ganztägig im Schatten liegt, kann über die Solarpaneele nur wenig Energie gewonnen werden. Vor der Anschaffung sollte man daher genau berechnen, wie viele Energie man mit dem Balkonkraftwerk erzeugen kann und wie hoch die Kosten sind, die man hierdurch einspart.

Das passende Balkonkraftwerk wählen und einsetzen

Es gibt eine große Zahl unterschiedlicher Anlagen. Nutzer sollten sich im Vorfeld genau informieren, welche Variante für sie und ihr jeweiliges Einsatzgebiet am besten geeignet ist. Zu beachten ist, dass die Leistung solcher Geräte in Deutschland momentan auf 600 Watt beschränkt ist. Klassische Modelle liefern üblicherweise eine Leistung von 300 Watt und produzieren pro Jahr etwa 200 Kilowattstunden Strom. Hierfür müssen Anwender mit Kosten in Höhe von 400 Euro rechnen.

Besonders beliebt sind Plug-and-Play-Solaranlagen, weil diese leicht installiert und bei Bedarf erweitert werden können. Bei der Montage müssen die Solarpanele an der Fassade angebracht und so ausgerichtet werden, dass die Sonne sie möglichst optimal bescheint. Das ist mit handwerklichem Geschick kein Problem, ansonsten kann auch ein professioneller Anbieter mit der Anbringung betraut werden. Angenehm ist, dass sich ein Balkonkraftwerk bei Bedarf leicht wieder abbauen und transportieren lässt. Das ist beispielsweise bei einem Umzug praktisch.

Hinweis: Nach der Montage und Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks muss zwingend eine Anmeldung sowohl beim Netzbetreiber als auch beim Marktstammdatenregister erfolgen. Diese sollte möglichst zeitnah nach der Installation erfolgen, da sonst Bußgelder drohen.

Muss ein Vermieter einem Balkonkraftwerk zustimmen?

Die Nutzung eines Balkonkraftwerks stellt eine bauliche Veränderung mit Substanzeingriffen dar. Immerhin müssen die Module an der Außenfassade angebracht werden, was ein Anbohren der Außenmauer erforderlich macht. Außerdem müssen neue Leitungen verlegt werden, um den Strom an das öffentliche Netz abgeben und von der Einspeisevergütung profitieren zu können.

Mieter können somit grundsätzlichen nicht einfach entscheiden, dass ein Balkonkraftwerk angebracht wird, sondern müssen die Erlaubnis Ihres Vermieters einholen. Hierzu wurden bereits viele Gerichtsurteile gefällt.

Achtung: Das gilt nicht nur für festmontierte Solaranlagen, sondern auch für Balkonkraftwerke, die auf dem Balkon aufgestellt oder in eine Markise beziehungsweise einen Sichtschutz integriert werden. Das liegt daran, dass für deren Nutzung ebenfalls Leitungen verlegt werden müssen, um den produzierten Strom an das öffentliche Netz abzugeben, was einer Veränderung der Bausubstanz der Mietsache entspricht.

Hierbei ist zu beachten, dass Vermieter ihr Recht, eine Erlaubnis zu erteilen oder zu verweigern, nicht missbräuchlich einsetzen dürfen. Ein entsprechendes Urteil traf der BGH am 14.09.2011 unter dem Kennzeichen VIII ZR 10/11. Die Ablehnung eines Mieterantrags kann somit nur auf Grundlage konkreter Gründe und Argumente vorgenommen werden, die dem Mieter transparent gemacht werden müssen.

Aus diesem Grund ist es häufig nicht möglich, allgemeine Aussagen über die Montage eines Balkonkraftwerks zu treffen. Stattdessen ist es erforderlich, im individuellen Fall zu klären, welche Interessen überwiegen und ob ein Duldungsanspruch besteht. Wenn sich Mieter und Vermieter diesbezüglich nicht einigen können, muss eine entsprechende Entscheidung gerichtlich herbeigeführt werden.

Der technische Fortschritt ist zu berücksichtigen

Mieter haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, bauliche Veränderungen vornehmen zu dürfen, um hierdurch Modernisierungen zu erreichen. Stattdessen muss ein Vermieter einem entsprechenden Projekt zustimmen. Hierbei muss die Zustimmung jedoch dem technischen Wandel Rechnung tragen. Heutzutage gibt es Möglichkeiten und Technologien, die es vor 20, 30 oder gar 50 Jahren noch nicht gegeben hat. Entsprechend sind deutlich mehr Argumente zu berücksichtigen, wenn die Frage geklärt werden soll, ob ein Balkonkraftwerk angebracht werden darf oder nicht.

Beispielsweise betrifft die Nutzung eines Balkonkraftwerks nicht nur die Mieter allein, die hierdurch Energiekosten einsparen können, sondern sie hat gesamtgesellschaftliche Auswirkungen. Beispielsweise ist in Artikel 20a GG als Staatsziel festgehalten, dass der Umweltschutz in Deutschland aktiv vorangetrieben werden soll. Ein Balkonkraftwerk ist zwar nur ein kleiner Beitrag zur Erreichung dieses Ziels, leistet aber trotzdem positive Dienste. Entsprechend können sich Mieter auf das Grundgesetz und die neuen technischen Möglichkeiten berufen, um zu erläutern, warum sie ein Balkonkraftwerk nutzen wollen.

Die Rechtsprechung hat die Vorteile der eigenen Stromgewinnung bereits erkannt und sie in Teilen durch Urteile verankert. Beispielsweise hat das AG München am 04.10.1990 mit dem Aktenzeichen 214 C 24821/90 geurteilt, dass eine Solaranlage auf einer Terrasse zum vertragsgemäßen gebraucht eine Mietsache gehört. Die Chancen für Mieter stehen somit gut, eine Bewilligung für ihr Balkonkraftwerk zu bekommen.

Voraussetzungen für einen Duldungsanspruch

Es gibt verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Mieter einen Duldungsanspruch für ihr Balkonkraftwerk durchsetzen können. Beispielsweise hat der BGH am 16.11.2005 unter dem Aktenzeichen VIII ZR 5/05 geurteilt, das Gefahren für Dritte und mögliche Sachschäden an der Mietsache ausgeschlossen sein müssen, wenn ein Balkonkraftwerk genutzt werden soll. Letzteres lässt sich dadurch erreichen, dass eine fachgerechte Installation durch professionelle und ausgewiesene Fachleute erfolgt. Sachschäden müssen nicht nur akut ausgeschlossen werden, sondern es dürfen auch keine Folgewirkungen an der Bausubstanz auftreten.

Des Weiteren ist es erforderlich, dass ein Balkonkraftwerk keine optischen Störungen verursacht und leicht zurückgebaut werden kann. So können Mieter bei ihrem Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherstellen, sodass es für Vermieter keinen Grund gibt, einer Installation des Balkonkraftwerks zu widersprechen. Des Weiteren ist zu beachten, dass bei der Montage keine öffentlichen Vorschriften verletzt werden dürfen. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich daher mit der jeweils aktuellen Gesetzeslage auseinandersetzen.

Die Sorge vieler Vermieter besteht darin, dass durch die Installation eines Balkonkraftwerks zusätzliche Gefahren entstehen. Beispielsweise könnte es zu einer erhöhten Brandgefahr kommen oder Stürme könnten stärkere Schäden verursachen, wenn eine Solaranlage angebracht wurde. Die Mieter müssen nachweisen können, dass solche erhöhten Gefahren nicht bestehen oder entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Das kann beispielsweise dadurch geschehen, dass die Solaranlage durch eine private Haftpflichtversicherung abgesichert wird.

Voraussetzungen für einen Duldungsanspruch im Überblick:

  • Gefahren für Dritte sind auszuschließen
  • es entstehen keine Sachschäden an der Mietsache
  • Folgeschäden können ausgeschlossen werden
  • das Balkonkraftwerk wird professionell und sachgerecht montiert
  • es kommt zu keinen optischen Störungen
  • das Balkonkraftwerk kann bei Auszug leicht zurückgebaut werden
  • alle öffentlichen Vorschriften werden bei der Installation eingehalten
  • eine erhöhte Brandgefahr liegt nicht vor
  • Sturmschäden fallen durch das Balkonkraftwerk nicht höher aus
  • gegebenenfalls sichern Mieter das Balkonkraftwerk durch eine private Haftpflichtversicherung ab

Fazit: Die Nutzung eines Balkonkraftwerks genau planen

Mit einem Balkonkraftwerk lässt sich leicht Energie erzeugen, um so Kosten zu sparen. Wichtig ist, das passende Modell auszuwählen und professionell zu installieren. Bevor das geschieht, müssen gegebenenfalls Genehmigungen vom Vermieter oder einer Eigentümergemeinschaft eingeholt werden. Außerdem müssen Anmeldungen beim Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister erfolgen. Es lohnt sich, genügend Zeit in die Erledigung bürokratischer Aufgaben, die Auswahl eines passenden Balkonkraftwerks und in dessen Installation zu investieren, um von den Vorteilen der Technologie optimal zu profitieren.

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