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Einbruchschutz Mietwohnung – Regelungen Mieter und Vermieter

Einbruchschutz Mietwohnung - Was können Vermieter und Mieter tun

Inhalt:

Die dunkle Jahreszeit ist typisch für Einbrüche. Spätestens jetzt ist es also an der Zeit, in die eigene Sicherheit zu investieren und einen Einbruchsschutz Mietwohnung vorzunehmen. Die Maßnahmen, die Mieter von ihren Vermietern verlangen können, sind überschaubar. Es lohnt sich daher, selbst aktiv zu werden. Mit einer passenden Förderung kann man gut für Sicherheit an den Fenstern, am Balkon, an der Wohnungstür und durch eine Alarmanlage sorgen.

Wer sich und sein Eigentum bestmöglich schützen möchte, sollte in einen Einbruchschutz Mietwohnung investieren. Sebiges gilt natürlich auch für eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um die Fenster und den Balkon abzusichern, die Wohnungstür zu schützen und mit einer zuverlässigen Alarmanlage für Sicherheit zu sorgen.

Durch verschiedene Förderungen ist es zudem möglich, Sicherheitsmaßnahmen günstig umzusetzen. Dieser Beitrag liefert verschiedene Praxistipps für den Einbruchschutz Mietwohnung und erklärt, wie sich die einzelnen Strategien zielführend umsetzen lassen.

Muss der Vermieter für den Einbruchschutz Mietwohnung sorgen?

Der Gesetzgeber schreibt Vermietern nur wenige Maßnahmen vor, die sie für den Einbruchschutz Mietwohnung umsetzen müssen. Üblicherweise sind sie nur dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fenster und Türen der Mietwohnung abschließbar sind. Eine besondere Qualität oder bestimmte Sicherheitsstandards werden bei der Auswahl der Türen und Fenster hingegen nicht verlangt.

Hierbei ist zu beachten, dass hierzulande bei Vermietungen das Prinzip „Gemietet wie gesehen“ greift. Die Mietinteressenten müssen daher prüfen, welche Sicherheitsstandards in der Wohnung, die sie besichtigen, vorhanden sind. Sobald sie erst einmal in der Wohnung leben, haben sie keinen Anspruch darauf, dass zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt oder bestimmte Sicherheitstools nachgerüstet werden.

Einbruchschutzmaßnahmen seitens der Mieter

In vielen Fällen wird das individuelle Schutzbedürfnis von Mietern durch die standardmäßigen Sicherheitsmaßnahmen in einer Mietwohnung nicht vollständig gestillt. Viele haben deswegen ein Interesse daran, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um Einbrechern ihre Arbeit so schwer wie möglich zu machen. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, setzt allerdings oft die Zustimmung des Vermieters voraus. Mieter dürfen keine Nachrüstungen oder Maßnahmen an der Bausubstanz vornehmen, die nicht mit dem Vermieter abgesprochen sind.

Hinweis: Einige Sicherheitsmaßnahmen greifen nicht in die Bausubstanz ein und führen zu keinen Beschädigungen an Wänden oder Böden. Wenn dies der Fall ist, dürfen Vermieter die einzelnen Maßnahmen nicht verbieten, dennoch sollten sie vor Beginn der Baumaßnahme über den Plan in Kenntnis gesetzt werden.

Es ist sinnvoll, sämtliche Vereinbarungen, die man mit dem Vermieter zum Thema Einbruchschutz Mietwohnung trifft, schriftlich festzuhalten. So wird für eine größtmögliche Transparenz gesorgt und beide Seiten sind auf der sicheren Seite. In einem Protokoll sollte zudem aufgeschrieben werden, ob die ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen bei Auszug wieder entfernt werden müssen.

Tipp: Mit dem richtigen Verhalten kann man alltäglich dazu beitragen, dass sich das Risiko eines Einbruches minimiert. Ob Licht anschalten oder Nachbarn informieren und aufeinander achten. Die Liste an Tipps zum Einbruchschutz ist einfach und sowohl von Mietern, als auch Vermietern leicht umsetzbar.

Diese Förderungen für den Einbruchschutz Mietwohnung gibt es

Grundsätzlich ist es Mietern erlaubt, Sicherheitsmaßnahmen auf eigene Kosten umzusetzen. Je nachdem welche Sicherheitsstrategie angestrebt wird und welche Tools und Hilfsmittel für ein Sicherheitskonzept angeschafft werden müssen, fallen höhere oder niedrigere Kosten an. Für Mieter ist es daher ratsam, sich mit den unterschiedlichen Förderungen auseinanderzusetzen, die für den Einbruchschutz Mietwohnung zur Verfügung stehen.

Von der KfW-Bank gibt es verschiedene Förderungen, die für ganz unterschiedliche Produkte und bauliche Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt werden können. Unter anderem steht das Produkt „Altersgerecht umbauen (159)“ zur Verfügung. Mit diesem können ganz unterschiedliche Sicherheitsmaßnahmen an den Fenstern und Rollläden vorgenommen werden und es besteht die Möglichkeit, Alarmanlagen zu installieren. Unter anderem werden abschließbare Fenstergriffe, Türspione und Wohnungseingangstüren nach DIN EN 1627 gefördert.

Mieter haben bei einer KfW-Förderung die Wahl, ob sie diese als Kredit oder Zuschuss nutzen wollen. Bei einer Kreditförderung erhalten die Kreditnehmer sämtliche förderfähigen Investitionskosten plus die dazugehörigen Nebenkosten. Allerdings sind die Kredite bis zu einem Betrag von 50.000 € pro Wohneinheit gedeckelt. Der effektive Jahreszins beträgt bei einem solchen Annuitätendarlehen 0,75%. Es muss eine Laufzeit von mindestens vier Jahren vereinbart und die Zinsbindung kann auf 5 oder 10 Jahre festgelegt werden. Der Antrag auf den Kredit kann bei ganz unterschiedlichen Dienstleistern wie Banken oder Versicherungen gestellt werden. Sobald man die Zusage erhält, kann man mit den Baumaßnahmen beginnen.

Wer sich hingegen für eine Förderung als Zuschuss entscheidet, muss die förderfähigen Investitionskosten möglichst exakt bestimmen. Gehen diese über 1.000 € hinaus, werden diese 1.000 € mit 20% bezuschusst und für jeden weiteren Antrag gibt es 10% Zuschuss für jeden Euro. Ein Zuschuss steht für Investitionen von mindestens 500 € zur Verfügung und wird bei einem Maximalbetrag von 15.000 € pro Wohneinheit gedeckelt. Der Antrag auf Zuschuss erfolgt bei der KfW selbst. Sobald eine Zusage erteilt wurde, kann man mit den baulichen Maßnahmen beginnen. Die Zuschusssumme erhält man allerdings erst nach Vollendung des Vorhabens.

Hierbei ist zu beachten, dass lediglich die Nachrüstung von Sicherheitssystemen und Tools gefördert wird. So kann man beispielsweise Türspione oder abschließbare Fenstergriffe nachrüsten. Wer hingegen seine Fenster und Türen komplett austauschen möchte, um für mehr Sicherheit zu sorgen, muss auf andere Produkte der KfW setzen. Hier stehen beispielsweise „Energieeffizient Sanieren (Kredit 151/152“ und „Energieeffizient Sanieren (Investitionszuschuss 430) „zur Verfügung.

Fenster und Balkon absichern

Es gibt verschiedene Bereiche, die man beim Einbruchschutz Mietwohnung unbedingt berücksichtigen sollte. Hierzu gehören beispielsweise die Fenster und der Balkon. Diese sollten immer, wenn man die Wohnung verlässt, gut geschlossen werden, um Einbrechern den Zugang zu erschweren. Auch gekippte Fenster können relativ leicht aufgebrochen und für einen Einstieg genutzt werden. Das gilt selbst für Mieter in höheren Stockwerken, da Einbrecher immer häufiger Leitern und Kletterhilfen einsetzen.

Achtung: Bei einem Einbruch gereift üblicherweise die Hausratversicherung. Diese zahlt allerdings nur, wenn die Mieter nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Gekippte Fenster können hier als Fehlverhalten gewertet werden, sodass die Versicherten die Kosten des Einbruchs zumindest anteilig selbst tragen müssen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sämtliche Fenster beim Verlassen der Wohnung schließen.

Zu einer Absicherung der Fenster gehört es, auf abschließbare Fenstergriffe zu setzen. Dann können Einbrecher nicht einfach die Scheibe einschlagen und das Fenster öffnen. Es ist relativ einfach möglich, die vorhandenen Fenstergriffe durch abschließbare Modelle zu ersetzen. Hierfür muss die Bausubstanz nicht verändert werden, sodass keine Genehmigung des Vermieters eingeholt werden muss, um diese Maßnahme zu ergreifen. Dennoch ist es empfehlenswert, den Vermieter zu informieren und die alten Griffe aufzuheben, um sie beim Auszug gegebenenfalls wieder anbringen zu können.

Des Weiteren ist es sinnvoll, an Fenstern und Balkontüren mit Stangenverriegelungen zu arbeiten. Diese sind so zuverlässig, dass sie nahezu niemals aufgehebelt werden können. Bei diesem Verfahren wird das Fensterschloss direkt im Mauerwerk befestigt und ist somit ausgesprochen stabil. Das stellt allerdings eine Veränderung der Bausubstanz dar, weswegen zwingend die Zustimmung des Vermieters vorliegen muss, bevor man eine solche Maßnahme durchführt.

Die Wohnungstür schützen

Die Wohnungstür ist ebenfalls immer wieder ein Angriffsziel von Einbrechern. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Haustür eines Mehrfamilienhauses nicht abgeschlossen werden darf. Immerhin dient sie im Brandfall als Fluchtweg. Deswegen ist es ausgesprochen wichtig, die Haustür beim Verlassen der Wohnung zweimal abzuschließen. Vergessen Mieter das mal, ist das aber kein gravierendes Problem, da die Hausratversicherung üblicherweise trotzdem die mit einem Einbruch verbundenen Kosten übernehmen muss.

Wichtig ist aber auch hier, dass die Mieter nicht grob fahrlässig handeln. Deswegen sollte keinesfalls ein Zweitschlüssel unter der Fußmatte oder an einem anderen leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Ansonsten wird den Einbrechern ihre Arbeit viel zu leicht gemacht und sie kommen ohne großen Aufwand in die Wohnung.

Bei der Absicherung einer Wohnungstür kann auf unterschiedliche Maßnahmen zurückgegriffen werden. Empfehlenswert ist ein Sicherheitsschloss, das allerdings nur mit Zustimmung des Vermieters eingebaut werden darf. Des Weiteren ist es hilfreich, wenn eine Tür über einen Türspion verfügt. So können die Mieter vor dem Öffnen prüfen, wer sich vor der Tür befindet. Da der nachträgliche Einbau eines Türspions zu den geringfügigen Eingriffen zählt, müssen Vermieter diese Maßnahme dulden und nicht eigens genehmigen.

Ebenfalls klug ist es, eine einbruchhemmende Haustür zu verwenden. Üblicherweise müssen Mieter selbst für die Kosten aufkommen, wenn sie eine solche Haustür haben möchten. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Eine Ausnahme liegt allerdings vor, wenn es bereits zu einem Einbruchsversuch gekommen ist. Um weitere Angriffe und Risiken zu vermeiden, können Mieter in einem solchen Fall verlangen, dass der Vermieter eine einbruchhemmende Haustür einbaut.

Zwei ebenfalls äußerst sinnvolle Maßnahmen sind ein Querriegelschloss beziehungsweise Panzerriegel sowie ein Sperrbügel oder eine Türkette. Ein Panzerriegel oder Querriegelschloss ist ausgesprochen sicher, da er sowohl in der Hausmauer als auch in der Haustür festgemacht ist. Auch hier ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen, da in die Bausubstanz der Immobilie eingegriffen wird. Ein Sperrbügel oder eine Türkette sorgt dafür, dass sich eine Tür nur ein Stück weit öffnen lässt. Auch hier liegt eine Verbindung mit dem Mauerwerk vor, was eine Zustimmung des Vermieters erforderlich macht.

Eine Alarmanlage für den Einbruchschutz Mietwohnung einsetzen

Alarmanlagen leisten beim Einbruchschutz Mietwohnung hervorragende Dienste. Je nach Modell geben diese ein lautes Signal von sich, informieren die Polizei oder schicken eine Nachricht an das Smartphone der Mieter. Prinzipiell ist es kein Problem, in Mehrfamilienhäusern eine Alarmanlage einzusetzen. Je nach Modell wird hierbei die Bausubstanz beeinträchtigt oder nicht. Ist das der Fall, muss vor dem Einbau zwingend die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden.

Viele Mieter setzen auf eine Alarmanlage mit Videoüberwachung. Diese leistet gute Dienste, weil sie Einbrecher abschreckt, sodass diese gar nicht erst versuchen, sich Zugang zu einer Wohnung zu verschaffen. Findet dennoch ein Einbruch statt, können die Einbrecher häufig leicht identifiziert werden, da sie auf der Videoaufnahme zu sehen sind. Um eine solche Alarmanlage mit Videoüberwachung nutzen zu dürfen, müssen in Deutschland allerdings vielfältige Vorgaben eingehalten werden:

Eine solche Kamera darf ausschließlich das eigene Grundstück filmen und darf keinesfalls so ausgerichtet sein, das öffentliche Bereiche wie Straßen und Gehwege auf der Videoaufnahme zu sehen sind. Auch andere Häuser und Grundstücke dürfen niemals aufgenommen werden. Wenn man Besucher oder andere Personen bei sich empfängt, sollte man diese darauf aufmerksam machen, dass sie gefilmt werden.

Ferner ist es eine sinnvolle Lösung, Kameras mit Klingeltableau zu nutzen. Hier wird nach dem Klingeln eine Kamera aktiviert, damit man sieht, wer vor der Tür steht. Grundsätzlich sind solche Alarmanlagen zulässig, wenn die Kamera nicht länger als eine Minute nach dem Klingeln aktiv ist und die Bilder nicht aufgezeichnet werden. In vielen Mehrfamilienhäuser sind solche Türsprechanlagen mit Videokamera bereits verbaut, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Außerdem dürfen Mieter eine solche Klingelanlage nur dann einbauen, wenn der Vermieter dem ausdrücklich zustimmt.

Eine dauerhafte Überwachung ist hingegen nur dann zulässig, wenn eine konkrete Gefahr besteht und nur mit einer solchen Technologie bestimmte Straftaten abgewehrt werden können. Außerdem ist es zwingend erforderlich, dass alle Mieter der permanenten Überwachung des Hauseingangs zustimmen. Wird jedoch nur die eigene Wohnung überwacht, ist das grundsätzlich kein Problem. Allerdings dürfen dann keinesfalls das Treppenhaus oder die Eingangstüren anderer Nachbarn auf der Videoaufnahme zu sehen sein.

Praxistipps für den Einbruchschutz Mietwohnung

Es gibt einige Tipps, mit denen man seinen Einbruchschutz Mietwohnung besonders sicher gestalten kann: Beispielsweise sollte man niemals öffentlich bekannt geben, wenn man sich eine längere Zeit nicht in der Wohnung aufhält. Stattdessen sollte man die eigene Anwesenheit beispielsweise während eines Urlaubs vorspielen. Durch Zeitschaltuhren können Lampen und Fernseher aktiviert oder Fensterrollos geöffnet und geschlossen werden. Wenn Einbrecher das Gefühl haben, dass jemand in der Wohnung ist, berechnen sie eher nicht ein.

Des Weiteren hat es sich in der Praxis bewährt, auf Nachbarschaftshilfe zu setzen. So können Freunde und Nachbarn beispielsweise den Briefkasten leeren und hin und wieder das Licht anmachen, um so eine Anwesenheit zu simulieren. Außerdem sind die Nachbarn dann wachsamer und reagieren schneller auf seltsame Geräusche in der Nachbarwohnung. So wird ein Einbruch rascher registriert und die Polizei kann informiert werden.

Generell ist es wichtig, die Haustür, die Fenster sowie die Balkon- und Terrassentüren abzuschließen, wenn man die Wohnung verlässt. Nicht zuletzt sollte man keinesfalls Personen Zutritt zu einem Mehrfamilienhaus oder zu der eigenen Wohnung geben, die man nicht kennt. Je schwerer man den Einbrechen ihre Arbeit macht und je länger sie benötigen, um in eine Wohnung zu kommen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie aufgeben und es gar nicht erst zu einem erfolgreichen Einbruch kommt.

Hinweis: Polizeiliche Beratungsstellen bieten vielfach kostenlose Informationen und Hilfestellungen zum Thema Einbruchschutz Mietwohnung an. Hier können sich Interessierte rund um das Thema informieren und weitere praxisnahe Tipps für die Absicherung ihrer eigenen Wohnung und ihres Lebensbereichs holen.

Fazit: ein Sicherheitskonzept für die eigene Wohnung erstellen

Der Einbruchschutz Mietwohnung ist ganzjährig wichtig, sollte aber speziell während der dunklen Jahreszeit ernst genommen werden. Hierbei empfiehlt es sich, nicht einfach irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen, sondern ein konkretes Sicherheitskonzept zu erstellen. So greifen die einzelnen Sicherheitslösungen perfekt ineinander, ergänzen sich und sorgen für ein Höchstmaß an Sicherheit. Außerdem ist es wichtig, alle Sicherheitsmaßnahmen, bei denen die Bausubstanz der Mietimmobilie beeinträchtigt wird, zunächst durch den Vermieter absegnen zu lassen.

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