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Welche Energiesparmaßnahmen dürfen Mieter vornehmen?

Energiesparmaßnahmen - Mieter und Vermieter können viel Geld sparen

Inhalt:

Energiesparmaßnahmen sind in aller Munde. Nur so lassen sich die Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels noch in den Griff bekommen und die teils hohen Energiekosten bewältigen. Neben Industrie und Wirtschaft hat auch jeder einzelne Mensch die Möglichkeit, Ressourcen einzusparen. Vor allem Mieter und Vermieter zeigen hierbei viel Geschick. Allerdings sollten beide eine gute Kommunikation miteinander anstreben, damit Mieter nur solche Energiesparmaßnahmen vornehmen, die sie auch selbst durchführen dürfen.

Im Immobiliensektor gibt es viele Einsparmöglichkeiten. Einige davon müssen von den Eigentümern beziehungsweise Vermietern in die Wege geleitet werden, andere dürfen die Mieter selbst vornehmen. Es ist sinnvoll, bei größeren Veränderungen immer das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. So findet man in der Regel gemeinsame Lösungen, die allen Beteiligten zugute kommen. Dieser Artikel erläutert, welche Energiesparmaßnahmen Mieter eigenständig vornehmen dürfen und welche nicht.

Alltägliche Energiesparmaßnahmen: Beim Duschen Wasser sparen

Eine einfache, aber effektive Umweltschutzmaßnahme besteht darin, beim Duschen Wasser zu sparen. Das ist einerseits dadurch möglich, dass man kürzer duscht. Eine Alternative besteht darin, den Duschkopf auszutauschen. Es gibt wassersparende Modelle bei denen die Nutzer trotzdem auf keinen Komfort verzichten müssen. Grundsätzlich ist es den Mietern erlaubt, den vorhandenen Duschkopf durch ein anderes Modell zu ersetzen.

Bei der Auswahl sollten möglichst viele Produkte in den Blick genommen werden, denn die Einsparpotenziale bei den unterschiedlichen Duschköpfen unterscheiden sich teilweise erheblich. Bei einigen Modellen ist es möglich, den Warmwasserverbrauch um bis zu 50% zu reduzieren. Außerdem unterscheiden sich die verschiedenen Varianten in den Einstellungen und Funktionen, die sie zu bieten haben.

Zu beachten ist, dass der Duschkopf, der beim Einzug in der Wohnung war, nicht entsorgt werden sollte. Beim Auszug ist es üblicherweise nötig, den ursprünglichen Zustand zum Zeitpunkt des Einzugs wiederherzustellen. In diesem Fall können die Mieter ihren sparsamen Duschkopf mitnehmen und das alte Modell wieder montieren. Es sollte auf eine sachgerechte und gut geschützte Lagerung geachtet werden, damit der Duschkopf nicht beschädigt wird und auch nach Jahren noch einsatzbereit ist.

Ist es sinnvoll, die Wassertemperatur in den Systemen zu reduzieren?

Aus rein ökologischer Sicht ist es sinnvoll, die Warmwassertemperatur zu senken, da so weniger Ressourcen aufgewendet werden müssen. In der Praxis sollte von diesem Vorgehen allerdings abgesehen werden, weil damit ein hohes gesundheitliches Risiko einhergeht. Bei zu niedrigen Wassertemperaturen steigt nämlich die Gefahr, dass sich Legionellen bilden, die vielfältige Krankheiten auslösen.

Legionellen können auf ganz unterschiedliche Arten in den Körper gelangen. Beispielsweise ist es möglich, sie beim Duschen einzuatmen. Mögliche gefährliche Konsequenzen sind eine Lungenentzündung oder die Legionärskrankheit. Nicht zuletzt deswegen sind Vermieter und Verwalter dazu verpflichtet, alle drei Jahre eine Prüfung der Trinkwasseranlage durchzuführen. In diesem Rahmen wird geklärt, ob ein Legionellenbefall vorliegt. Im Vergleich zu 2021 stieg die Zahl der Liegenschaften mit Legionellenbefall um 0,7%.

Hinweis: Legionellen vermehren sich am besten bei Wassertemperaturen zwischen 25° C und 45° C. Bei Temperaturen über 60° C werden sie in der Regel abgetötet. Bei Temperaturen unter 20° C vermehren sie sich so gut wie nicht mehr.

Da es nichts zweckmäßig ist, eine Wassertemperatur von unter 20° C einzustellen, sollten sich Eigentümer und Vermieter dafür entscheiden, die Wassertemperatur immer bei mindestens 60° C zu halten. Entsprechende Empfehlungen geben unter anderem das Umweltbundesamt und der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches an. Sie empfehlen, lieber an anderer Stelle Energie einzusparen, um die eigene Gesundheit und die der Mieter nicht zu gefährden.

Die Nutzung smarter Thermostate

Die Digitalisierung bietet zahlreiche Möglichkeiten, um Ressourcen einzusparen und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. In diesem Zusammenhang spielen smarte Thermostate eine Rolle. Diese sind vor allem für Menschen interessant, die tagsüber nicht zu Hause sind. Diese wollen ihre Wohnung während dieser Zeit üblicherweise nicht heizen, aber trotzdem abends in eine warme Wohnung kommen. Das ist mit smarten Thermostaten möglich. Diese können so programmiert werden, dass sie einzelne Räume oder die ganze Wohnung zu festgelegten Zeiten aufwärmen. Ebenso ist es in vielen Fällen möglich, sie aus der Ferne mit dem Smartphone zu steuern.

Grundsätzlich ist es kein Problem, solche intelligenten Thermostate zu installieren. Das liegt daran, dass keine Veränderungen an der Bausubstanz und der eigentlichen Mietsache nötig werden. Üblicherweise geben die Hersteller an, wie die Thermostate angebracht und aktiviert werden müssen. Wie bei den Duschköpfen gilt aber auch hier, dass die Thermostate, die ursprünglich an den Heizungen angebracht waren, aufbewahrt werden sollten. So können sie beim Auszug wieder montiert und die Mietsache in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.

Alltägliche Energiesparmaßnahmen: Fenster abdichten

Zu den Energiesparmaßnamen, die man als Mieter leicht vornehmen kann, zählen das Abdichten der Fenster und Türen. Eine Menge Energie geht verloren, wenn die Fenster und Türen in einer Wohnung nicht dicht sind. In einem solchen Fall sollten Mieter prüfen, ob die Fenster bereits bei Einzug undicht waren. In diesem Fall sind die Vermieter für die Reparatur zuständig. Falls poröse Dichtungen auf ganz normale Abnutzung zurückzuführen sind, müssen sich hingegen die Mieter selbst darum kümmern.

Achtung: Dass die Fenster bereits beim Einzug der Mieter undicht waren, muss unbedingt im Übergabeprotokoll festgehalten worden sein. Ansonsten gibt es keine Möglichkeit, das nachzuweisen, sodass die Kosten häufig bei den Mietern verbleiben.

Bevor Mieter ihre Fenster abdichten, sollten sie das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Es kommt immer wieder vor, dass ohnehin Pläne bestehen, die Fenster abzudichten oder auszutauschen. In diesem Fall können sich die Mieter ihr Engagement sparen. Sollten keine Sanierungsmaßnahmen an den Fenstern geplant sein, bietet es sich an, auf hochwertige Dichtungen zum Ankleben zu setzen.

Grundsätzlich gilt, dass Eingriffe in die Substanz der Mietsache immer mit den Vermietern abgesprochen werden müssen. Das gilt beispielsweise auch und dann, wenn Bohrungen an den Fensterrahmen vorgenommen werden sollen, um die Dichtungen anzubringen. Alles, was bei Auszug der Mieter nicht umkehrbar oder reparabel ist, bedarf der Zustimmung des Vermieters. Das gilt nicht nur für Fenster, sondern auch für Türen, über die ebenfalls viel Energie verlorengehen kann. Hiergegen helfen unter anderem Gummidichtungen und Zugluftstopper.

Im Übrigen können die Energiesparmaßnahmen weiter gehen um am Ende die Fenster auszutauschen. Gerade alte Holzfenster, teils Doppelkassettenfenster, sind vom aktuellen Standart weit entfernt. Ein Austausch von Fernstern lohnt sich sich in der Regel immer. Eine Fachfirma oder ein Energieberater kann über die Notwendigkeit Auskunft geben. Die Auswahlkriterien zu Fenstern sind weit gefasst und sollten einem Fachmann überlassen werden. Zuschüsse gibt es bei der KfW.

Maßnahmen an der Heizung und den Rohren

In Bezug auf die Heizung haben Mieter ebenfalls verschiedene Möglichkeiten, um Einsparungen vorzunehmen. So gibt es beispielsweise Isolierfolien, die hinter die Heizung gehängt werden, um so den Wärmeverlust zu reduzieren. Grundsätzlich ist es Mietern erlaubt, solche Folien anzubringen. Wichtig ist aber auch hier, dass keine unumkehrbaren Änderungen an der Mietsache vorgenommen werden. Solange es also zu keinen Beschädigungen kommt, können Mieter eine solche Isolation anbringen, ohne zunächst Rücksprache mit dem Vermieter zu halten.

In vielen Fällen ist es aber trotzdem sinnvoll, sich mit dem Vermieter auszutauschen. Ob und inwiefern solche Isolierfolien zu Einsparungen führen, hängt nämlich unter anderem davon ab, wie der energetische Zustand des gesamten Gebäudes ist. Das können Mieter nicht wissen und sollten daher beim Vermieter nachfragen. Außerdem muss eine Isolierfolie unbedingt fachgerecht angebracht werden, damit sie die gewünschten Effekte erzielt. Hier sollten die Mieter unbedingt sorgfältig vorgehen.

Weitere Isoliermaßnahmen können an den Heizungsrohren vorgenommen werden. Gelegentlich verlaufen sogenannte Rücklaufrohre durch die Wohnungen der Mieter. Diese sind manchmal auch dann warm, wenn nicht geheizt wird. Das ist vollkommen normal und stellt keinen Mangel dar, der eine Modernisierung notwendig macht beziehungsweise einen Anspruch darauf rechtfertigt. Bevor eine Isolierung angebracht wird, sollte aber auch hier das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden. Eventuell möchte dieser ohnehin Anpassungen am Heizungssystem vornehmen oder organisiert einen kompletten Austausch.

In diesem Zusammenhang spielt die Heizkostenverordnung eine wichtige Rolle. In ihr sind Regelungen zur Abrechnung der Rückstauwärme festgehalten. In einigen Fällen hat nämlich ein Ausgleich zwischen Mietern stattzufinden, die durch warme Rohrleitungen einen Vorteil haben, und solchen, bei denen das nicht der Fall ist. Bei diesem Vorgehen werden die entsprechenden Rohre nach klar nachvollziehbaren Regeln als Heizkörper angesehen.

Maßnahmen an den Gemeinschaftsflächen

Nicht nur in den Mietwohnungen selbst, sondern auch in den Gemeinschaftsflächen kann es zu Energieverlusten kommen, die Einsparungen empfehlenswert machen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Fenster im Treppenhaus nicht richtig schließen und hierdurch Wärme verlorengeht. Ebenso sind Keller nicht immer gedämmt, was ebenfalls zu hören Energiekosten führen kann.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass solche Gemeinschaftsflächen nicht zur Mietsache gehören. Entsprechend ist der Einflussbereich der Mieter deutlich geringer als in ihren eigenen Wohnungen. Meistens haben die Vermieter jedoch ein Interesse daran, dass sich die gesamte Immobilie in einem guten Zustand befindet und es möglichst nicht zu Wärmeverlusten und damit einhergehenden höheren Kosten kommt.

Die meisten Vermieter reagieren deshalb darauf, wenn sie von ihren Mietern auf undichte Fenster in den Gemeinschaftsflächen aufmerksam gemacht werden. Hin und wieder bekommen die Mieter sogar die Erlaubnis, selbst tätig zu werden und beispielsweise neue Dichtungen anzubringen. So lassen sich die bestehenden Probleme schnell und unbürokratisch aus der Welt schaffen.

Besondere Regeln gelten, wenn Mängel in den Gemeinschaftsflächen zu negativen Konsequenzen an einer Mietsache führen. Beispielsweise kann es durch ein übermäßig kaltes Treppenhaus dazu kommen, dass auch Mietwohnungen stärker beheizt werden müssen. Ebenso ist es nicht unüblich, dass sich durch die niedrigen Temperaturen schnell Schimmel bildet. Dann müssen die Vermieter aktiv werden und die Mängel beseitigen. Auch hier muss allerdings geklärt werden, ob der bestehende Mangel bereits beim Einzug der Mieter bestanden hat und ob er im Übergabeprotokoll festgehalten wurde. Sollten Vermieter auf entsprechende Mängel nicht reagieren, haben Mieter in vielen Fällen einen Anspruch auf Mietminderung oder auf Beseitigung der Ursache der jeweiligen Schwierigkeiten.

Fazit zu möglichen Energiesparmaßnahmen

Wenn an einer Mietsache Energiesparmaßnahmen durchgeführt werden, profitieren hiervon alle Seiten: die Mieter, die Vermieter und die Umwelt. Deswegen sehen es Eigentümer und Vermieter grundsätzlich gern, wenn Mieter dafür sorgen, dass möglichst wenig Energie verlorengeht. Entsprechend breit ist die Palette an Maßnahmen, die Mieter eigenständig vornehmen dürfen.

Grundsätzlich gilt: Jede Maßnahme, die zu einer unumkehrbaren beziehungsweise irreparablen Veränderung der Mietsache führt, muss immer zwingend mit den Vermietern abgesprochen werden. Alle Dinge, die beim Auszug wieder in den Ursprungszustand versetzt werden können, erfordern hingegen keine Einwilligung. Oftmals ist es aber trotzdem sinnvoll, das Gespräch mit den Vermietern zu suchen. So lassen sich entweder gemeinsame Lösungen finden oder die Vermieter planen sowieso Sanierungs- und Energiesparmaßnahmen, von denen die Mieter profitieren. Letztere müssen dann gar nicht selbst aktiv werden.

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