Die Förderungen zur Gebäudesanierung werden knapper. Der Staat will Immobilieneigentümer anspornen, die Energiefresser von Gebäuden auszutauschen. Doch die knappen Kassen des Bundes zwingen zu Sparsamkeit. Was kommt auf die Eigentümer zu und welche neuen Regeln gelten?
Die bisherigen Förderungen zur Gebäudesanierung werden neu aufgestellt, teils erheblich reduziert. Erst die Corona-Pandemie und dann der Ukraine-Krieg habe die Kassen des Bundes leer gespült. Energetisch zu sanieren, wird für Immobilienbesitzer und Vermieter ohnehin schon erheblich teuer. Und nun diese Hiobsbotschaft.
Zwar hat die Ampelkoalition den Energiefressern von Häusern den Kampf angesagt. Durch Energieeinsparung soll auch das Klima geschützt werden. Türen, Fenster und Heizungen stehen ganz vorn auf der Auszutauschen-Liste. Aber es gibt neue Vergaberegeln und schlichtweg weniger Zuschuss vom Staat.
Förderungen zur Gebäudesanierung –Fördersätze für Neubauten gekürzt
Ein genauer Blick auf die meisten Immobilien Deutschlands zeigt, dass alte Türen und Fenster, wie auch die Heizanlagen, die meiste Energie eines Hauses auffressen. Genau deshalb unterstützte der Staat bis dato umfangreich Sanierungen von Altbauten und förderte energetisch gut konzipierte Neubauten.
Künftig wird es weiterhin Förderungen für Einzelmaßnahmen geben. Zum Beispiel den Austausch aller Fenster eines Mehrfamilienhauses. Oder den Austausch einer Gasheizung hin zur Wärmepumpe. Selbst umfangreiche Komplettsanierungen werden finanziell unterstützt und wer als Bauherr eines energiesparenden Hauses einen Antrag bei der KfW stellt, wird weiterhin Geld bekommen.
Aber: Die Zukunft sehen die Regierenden in der Bezuschussung von Gebäudesanierungen. Dafür wurden circa 13 Milliarden Euro eingeplant. Wer Förderungen für einen Neubau erhalten möchte, muss ein extrem Energieeinsparendes Haus bauen. Nur bis zu zwei Milliarden sind für Neubauten hier eingeplant.
Kurzum: Die Programme der KfW 262 und 461/463 sind Geschichte. Über das Programm 262 gab es bis dato Kredite für Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude mit Tilgungszuschüssen. Nur die Zuschüsse vom Bafa bleiben erhalten. Über die Programme 461/463 bekamen Antragsteller Zuschüsse zur Sanierung von Effizienzgebäuden. Auch diese Zuschüsse sind Geschichte. Am Ende verbleiben nur Kredite mit Tilgungszuschüssen.
Höhe der Förderungen für Gebäudesanierung
Wie hoch die einzelne Förderung ausfällt, ist abhängig vom jeweiligen Sanierungsprojekt. Am Beispiel einer Komplettsanierung einer Bestandsimmobilie bezuschusst der Staat das Projekt mit maximal 67.500 Euro. Aber nur dann, wenn das Maximum an Energieeinsparung am Ende erreicht wird. Klingt viel, ist aber fünf bis 10 Prozent weniger als zuvor.
Der Staat reduziert die Einzelförderungen, um so mehreren sanierungswilligen Immobilienbesitzern eine Förderung zukommen zu lassen. In Zeiten erheblich knapper Kassen des Bundes zumindest etwas erprobte Erleichterung.
Am Beispiel des Austausches von Fenstern verdeutlicht: Bis dato wurden maximal 25 Prozent der Gesamtkosten, mithin bis zu 15.000 Euro gefördert. Nun sind es nur noch 20 Prozent, mithin 12.000 Euro.
Start der neuen Förderungen für Gebäudesanierung
Seit dem 28. Juli 2022 können Anträge bei der KfW für Komplettsanierungen gestellt werden. Hierzu erlauben wir uns einen redaktionellen Tipp: Lieber zeitnah, als am Ende leer ausgehen. Bereits zu Beginn des Jahres gab es viel Stress als einige Förderungen bei der KfW ins Leere liefen.
Wer Einzelsanierungen beziehungsweise Konzepte zur Gebäudesanierung beantragen möchte, kann dies ab Mitte August 2022. Für Einzelmaßnahmen ist aber nicht die staatliche Förderbank KfW zuständig, sondern das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Bei Zuschüssen für Neubauten gelten bis zum Jahresende weiterhin die bestehenden Förderprogramme. Erst im Herbst will der Bund die Förderungen für Neubauten umgestalten, die dann ab 2023 greifen. Mehr als vorher wird dann auf zinsverbilligte Kredite gesetzt, als auf schnöde Förderungen.
Energiewende kann so nicht funktionieren
Kritik für das Vorgehen des Bundes kommt von allen Seiten. Energieberater zum Beispiel könnten nun auf ihren Rechnungen sitzenbleiben. Bauherren, die bereits in Verhandlungen mit Banken stecken, könnten jetzt gezwungen sein neu und teurer verhandeln zu müssen.
Betrachtet man das ganze Hin und Herr des Bundes zum Thema Gebäudesanierung, stellt das Jahr 2022 wohl die Spitze der Unzufriedenheit der Verbraucher dar. Erst der Start der BEG-Förderung Mitte 2021. Dann der Stopp von Förderungen im Januar und der Neubeginn im Februar 2022 und jetzt noch weniger Geld vom Staat.
Vor dem Hintergrund steigender Wartezeiten für Wärmepumpen und Co und dem steten Materialmangel fragen sich viele Immobilienbesitzer, wie die energetische Wende gelingen kann. Da klingen die Vorgaben des Wirtschafts- und Klimaministeriums, dass Heizungen ab 2024 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden sollen, wie blanker Hohn, so die Kritik.